Werbung für „Die Rekruten“ auf Pizzapackungen

- das Konzept zur Gewinnung von Werbepartnern, die ihre Pizza in diesen Kartons ausliefern
- die Anzahl an Werbepartnern, die gewonnen werden konnten
- sonstige Dokumente, die Strategien zum Bewerben von „Die Rekruten“ betreffen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    2. März 2020
  • Frist
    4. April 2020
  • 0 Follower:innen
Jannis Hutt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das Konzept zu…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Jannis Hutt
Betreff
Werbung für „Die Rekruten“ auf Pizzapackungen [#181758]
Datum
2. März 2020 17:28
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das Konzept zur Gewinnung von Werbepartnern, die ihre Pizza in diesen Kartons ausliefern - die Anzahl an Werbepartnern, die gewonnen werden konnten - sonstige Dokumente, die Strategien zum Bewerben von „Die Rekruten“ betreffen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt Anfragenr: 181758 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Jannis Hutt [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1280 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 02.03.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Werbung für „Die Rekruten“ auf Pizzapackungen [#181758]
Datum
4. März 2020 07:45
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1280 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 02.03.2020 (s.u.) Sehr geehrter Herr Hutt, ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 2. März 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1280 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1280 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 02.03…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Werbung für „Die Rekruten“ auf Pizzapackungen [#181758]
Datum
18. März 2020 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1280 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 02.03.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1280 vom 04.03.2020 Sehr geehrter Herr Hutt, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 3. März 2020 (Bezug 1.), mit welchem Sie um Informationen zum Thema "Werbung für "Die Rekruten" auf Pizzapackungen" gebeten haben. Konkret baten Sie, Ihnen Folgendes zu übersenden: (1) "das Konzept zur Gewinnung von Werbepartnern, die ihre Pizza in diesen Kartons ausliefern" (2) "die Anzahl an Werbepartnern, die gewonnen werden konnten" (3) "sonstige Dokumente, die Strategien zum Bewerben von „Die Rekruten“ betreffen". Zu den Fragen (1) und (2) kann ich Ihnen mitteilen, dass antragsgegenständliche amtliche Informationen hier nicht vorhanden sind. Außerhalb Ihrer konkreten Fragestellung, jedoch in der Annahme Ihres Interesses, möchte ich Sie auf die im Zusammenhang mit der Webserie "Die Rekruten" beantworteten IFG-Anfragen hinweisen. Im Einzelnen waren dies: 1. https://fragdenstaat.de/anfrage/die-rekruten/ 2. https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-und-umfang-von-werbung-fur-die-rekruten-auf-pizzapackungen/ 3. https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-und-umfang-von-werbung-fur-die-rekruten-auf-pizzapackungen-update-2019/ Die Übermittlung von Informationen zu Ihrer Frage (3) ist gegenwärtig noch nicht möglich. Dies begründet sich wie folgt: Die von Ihnen erbetenen antragsgegenständlichen Informationen berühren ggf. schützenswerte Belange Dritter (Vertragspartner). Gemäß § 8 Abs. 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann (sog. "Drittbeteiligungsverfahren"). Dies ist vorliegend der Fall. Die Einleitung des Drittbeteiligungsverfahrens ist allerdings aktuell nicht möglich, da Sie innerhalb Ihres Antrags der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben. Sollten Sie nunmehr der Weitergabe Ihrer Daten im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens doch zuzustimmen wollen, bitte ich zu berücksichtigen, dass Ihr Antrag um eine Begründung erweitert werden muss (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG). Zudem weise ich darauf hin, dass vorliegend ein etwaiger Informationszugang auf Grund des zu erwartenden deutlich höheren Verwaltungsaufwands voraussichtlich nicht gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG erfolgen kann. Der erhöhte Verwaltungsaufwand ergibt sich bereits aus der Durchführung des o.g. Drittbeteiligungsverfahrens. Daher ist zu erwarten, dass Gebühren erhoben werden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 IFG). Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand und wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. Um Ihnen zumindest einen groben Anhalt zu vermitteln, weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 1.3 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zur Anwendung kommen wird. Diese sieht eine Gebühr in Höhe von 60 bis 500 Euro vor. Vor diesem Hintergrund darf ich Sie nunmehr freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie hinsichtlich der Frage (3) unverändert an Ihrem Antrag festhalten und zur Übernahme der ggf. anfallenden Gebühren bereit sind. Sollten aus Ihrer Sicht Gründe vorliegen, die zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten, rege ich an, diese ebenfalls anzugeben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1280 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 02.03…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Werbung für „Die Rekruten“ auf Pizzapackungen [#181758]
Datum
1. April 2020 17:16
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1280 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 02.03.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1280 vom 04.03.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1280 vom 18.03.2020 Sehr geehrter Herr Hutt, mit Blick auf den bislang unbeantworteten Teil Ihrer Anfrage hatte ich mit meiner E-Mail vom 18. März 2020 (Bezug 3.) aus den darin dargelegten Gründen um Ihre Rückäußerung gebeten. Da hierzu bislang keine Antwort vorliegt, erlaube ich mir, freundlich an die Erledigung zu erinnern. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Jannis Hutt
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr [geschwärzt], vor dem Hintergrund vermutlich höherer Gebühren u…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Jannis Hutt
Betreff
AW: Antwort: Werbung für „Die Rekruten“ auf Pizzapackungen [#181758]
Datum
1. April 2020 17:52
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr [geschwärzt], vor dem Hintergrund vermutlich höherer Gebühren und der aktuellen Corona-Krise ziehe ich meine Anfrage zurück. Haben Sie vielen Dank und bleiben Sie gesund. Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt Anfragenr: 181758 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]