Werbung politischer Organisationen

Auflistung der Werbungen, welche das Studierendenwerk in den letzten zehn Jahren im Auftrag von Parteien, parteinahen Stiftungen und gegebenenfalls anderen politischen Organisationen in Mensen und anderen Einrichtungen des Studierendenwerks ausgehängt, genehmigt oder auf sonstige Weise den Besuchern der Einrichtungen zur Verfügung gestellt hat.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Februar 2022
  • Frist
    24. März 2022
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Juri Welz
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Studierendenwerk Berlin Details
Von
Juri Welz
Betreff
Werbung politischer Organisationen [#241639]
Datum
22. Februar 2022 14:47
An
Studierendenwerk Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung der Werbungen, welche das Studierendenwerk in den letzten zehn Jahren im Auftrag von Parteien, parteinahen Stiftungen und gegebenenfalls anderen politischen Organisationen in Mensen und anderen Einrichtungen des Studierendenwerks ausgehängt, genehmigt oder auf sonstige Weise den Besuchern der Einrichtungen zur Verfügung gestellt hat.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 241639 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Juri Welz

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