Wertpapierbesitz der TU Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller Wertpapiere, die im Besitz der TU Berlin oder ihr zugehöriger Stiftungen sind mit Angabe von WKN, Bezeichnung, Anlageform, Zweck der Anlage und dem Finanzvolumen).

Des Weiteren habe ich folgende Fragen:
1) Hat die TU volle Verfügungsgewalt über die Wertpapiere?
2) Hat die TU bestimmte Ausschlusskriterien für Investitionen definiert (bspw. Atomenergie, Menschenrechtsverletzungen)?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2019
  • Frist
    30. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
Julian von Bülow
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Technische Universität Berlin Details
Von
Julian von Bülow
Betreff
Wertpapierbesitz der TU Berlin [#152853]
Datum
28. Juni 2019 14:25
An
Technische Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung aller Wertpapiere, die im Besitz der TU Berlin oder ihr zugehöriger Stiftungen sind mit Angabe von WKN, Bezeichnung, Anlageform, Zweck der Anlage und dem Finanzvolumen). Des Weiteren habe ich folgende Fragen: 1) Hat die TU volle Verfügungsgewalt über die Wertpapiere? 2) Hat die TU bestimmte Ausschlusskriterien für Investitionen definiert (bspw. Atomenergie, Menschenrechtsverletzungen)? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian von Bülow <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Technische Universität Berlin
Sehr geehrter Herr von Bülow, auf Ihre Anfrage vom 28. Juni 2019 ergeht folgender Bescheid: 1. Ihrem Antrag auf …
Von
Technische Universität Berlin
Betreff
Wertpapierbesitz der TU Berlin [#152853]
Datum
9. Juli 2019 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr von Bülow, auf Ihre Anfrage vom 28. Juni 2019 ergeht folgender Bescheid: 1. Ihrem Antrag auf Zusendung einer Auflistung aller Wertpapiere, die im Besitz der TU Berlin oder ihr zugehöriger Stiftungen sind mit Angabe von WKN, Bezeichnung, Anlageform, Zweck der Anlage und dem Finanzvolumen, wird nicht entsprochen. 2. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: Für die Beurteilung Ihrer Anfrage ist ausschließlich das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Berlin (IFG BE) einschlägig. Das VIG kommt nicht zur Anwendung. Nach § 3 Abs. 1 S. 1 IFG BE besteht nur ein Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft. Das beinhaltet nicht die Zusendung von Akten bzw. derer Bestandteile, so dass Ihrem Antrag nicht stattzugeben ist. Es wird Ihnen jedoch folgernde Auskunft erteilt: Die TU hat die volle Verfügungsgewalt über die Wertpapiere, die in Ihrem Vermögen geführt werden. Die Anlagen der TU sind mündelsichere Anlagen im Sinne des § 1807 BGB, bevorzugt Bundesschatzbriefe bzw. Pfandbriefe (Kommunalobligationen). Anlagen bestehen weder aus Aktien oder Fondsbeteiligungen, da diese als spekulativ zu bezeichnen sind. Wertpapiere werden im Vermögen der TU geführt. Eine aktuelle Aufstellung des Vermögens wird jeweils mit dem Jahresabschluss erarbeitet. Da der Jahresabschluss 2018 noch nicht erstellt ist, liegen die Informationen in der Haushaltsrechnung zum 31.12.2017 vor. Sie können gern entsprechend Akteneinsicht nehmen. Bitte vereinbaren Sie dazu mit dem Leiter der Haushaltsabteilung einen Termin, Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.finanzen.tu-berlin.de/men.... Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bzw. Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift beim Servicebereich Recht der Technischen Universität Berlin zu erheben (Anschrift siehe Signatur). Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen