Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Wertung nicht vorhandene Testergebnisse für angeordnete Corona-PCR-Tests

laut einer Nachricht der österreichischen Presse wird bei Personen in Österreich, für die ein CoronaTest angeordnet wurde, diese aber nicht teilgenommen haben, ein positives Testergebnis angenommen.

Daher frage ich:
- Wie wird bei Personen verfahren, bei denen ein Test angeordnet wurde? Werden diese in Quarantäne geschickt und für wie lange? Gelten diese als Infizierte und landen in der Bestandsstatistik? Wann gelten diese Personen als genesen (gemäss RKI-Algorithmus? und welche Zeitspanne müsste dann verstreichen?)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. November 2020
  • Frist
    19. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut einer Nachri…
An Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wertung nicht vorhandene Testergebnisse für angeordnete Corona-PCR-Tests [#203891]
Datum
25. November 2020 15:49
An
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut einer Nachricht der österreichischen Presse wird bei Personen in Österreich, für die ein CoronaTest angeordnet wurde, diese aber nicht teilgenommen haben, ein positives Testergebnis angenommen. Daher frage ich: - Wie wird bei Personen verfahren, bei denen ein Test angeordnet wurde? Werden diese in Quarantäne geschickt und für wie lange? Gelten diese als Infizierte und landen in der Bestandsstatistik? Wann gelten diese Personen als genesen (gemäss RKI-Algorithmus? und welche Zeitspanne müsste dann verstreichen?)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203891 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203891/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.