Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte
<< Anrede >>
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Weststrecke Trier steht kurz vor dem Abschluss.
Nach Auskunft des EBA fehlen jedoch noch Unterlagen der Bahn.
Zudem habe die Bahn signalisiert, nicht am sofortigen Abschluss der Planfeststellung interessiert zu sein.
Das Projekt hat große Bedeutung für die Verkehrsinfrastruktur im deutsch-luxemburgischen Grenzgebiet.
Warum wird es dennoch immer weiter verzögert?
Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Wann wird die Deutsche Bahn die notwendigen Unterlagen beim EBA einreichen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Marz
Anfragenr: 186380
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Reiner Marz
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