Weststrecke Trier

Anfrage an: Deutsche Bahn AG

noch immer ist das Planfeststellubgsverfahren für die Bahn Weststecke in Trier nicht abgeschlossen. Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:

Weshalb ist aus Sicht der DB das Planfeststellungsverfahren immer noch nicht abgeschlossen?

Der Baubeginn ist für 2023 terminiert, die Invetriebnahme für 2024. Wird sich dieser Zeitplan durch die Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren abermals verschieben?

Weshalb sollen zwischen Planfeststellung und Baubeginn mehr als zwei Jahre vergehen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. September 2020
  • Frist
    10. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
Reiner Marz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: noch immer ist d…
An Deutsche Bahn AG Details
Von
Reiner Marz
Betreff
Weststrecke Trier [#196766]
Datum
8. September 2020 08:08
An
Deutsche Bahn AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
noch immer ist das Planfeststellubgsverfahren für die Bahn Weststecke in Trier nicht abgeschlossen. Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen: Weshalb ist aus Sicht der DB das Planfeststellungsverfahren immer noch nicht abgeschlossen? Der Baubeginn ist für 2023 terminiert, die Invetriebnahme für 2024. Wird sich dieser Zeitplan durch die Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren abermals verschieben? Weshalb sollen zwischen Planfeststellung und Baubeginn mehr als zwei Jahre vergehen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Reiner Marz Anfragenr: 196766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196766/ Postanschrift Reiner Marz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Reiner Marz
Deutsche Bahn AG
Vorgangsnummer: 1-134971028677 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns sch…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
RE: Weststrecke Trier [#196766]
Datum
8. September 2020 08:09
Status
Warte auf Antwort
Vorgangsnummer: 1-134971028677 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten. Da die Anfragen über alle Servicekanäle stark angestiegen sind, lassen sich längere Bearbeitungszeiten leider nicht vermeiden. Wir bitten Sie daher von zeitnahen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
Ihre Anfrage - 1-135062506838 Sehr geehrter Herr Marz, wir danken Ihnen für die Übersendung Ihrer Anfrage zum Pla…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
Ihre Anfrage - 1-135062506838
Datum
21. September 2020 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Marz, wir danken Ihnen für die Übersendung Ihrer Anfrage zum Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Weststrecke Trier sowie das damit verbundene Interesse an dem Projekt und möchten Ihnen wie folgt antworten: Auf Grund der Komplexität des Bauvorhabens befinden sich die eingereichten Unterlagen zur Zeit noch in der Prüfung und Bearbeitung beim EBA als zuständiger Genehmigungsbehörde. Nach aktuellem Stand ist mit einem plangemäßen Baubeginn in 2023 zu rechnen. Der Zeitraum zwischen Erhalt des Planfeststellungbeschluss und dem Baubeginn wird für die notwendigen Ausschreibungen, Vergaben sowie dem eigentlichem Baubeginn vorhergehende vorbereitende Maßnahmen benötigt. Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen zu können. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Bahn AG
Ihre Anfrage über fragdenstaat -webkit-box-shadow: 0px 4px 8px #828282; /*webkit browser */-moz-box-shadow: 0px 4p…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
Ihre Anfrage über fragdenstaat
Datum
29. September 2021 13:36
Status
Anfrage abgeschlossen
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