Weststrecke Trier

Anfrage an: DB Netz AG

Im Juli 2023 wurden die Bauleistungen für den Bau der Haltepunkte Trier-Pallien, Trier-West, Euren, Zewen und Kreuz Konz an der Westrecke Trier neu ausgeschrieben. Die ensprechenden Verträge sollten bis zum 29. November 2024 gelten. Mittlerweile wurde dies jedoch auf den 25. Februar 2025 geändert und damit über das Datum der geplanten Inbetriebnahme (Dezember 2024) hinaus. Daraus ergeben sich meine Fragen:
1. Weshalb gibt es diese Verschiebung?
2. Geht die DB mittlerweile davon aus, dass die Inbetriebnahme der Weststrecke verschoben wird? Wenn ja, für welchen Termin ist dann der Betriebsbeginn vorgesehen?
3.Ist beabsichtigt, die Öffentlichkeit zu i formieren?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. August 2023
  • Frist
    6. September 2023
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Reiner Marz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Juli 2023 wurden die Bauleistungen…
An DB Netz AG Details
Von
Reiner Marz
Betreff
Weststrecke Trier [#285452]
Datum
4. August 2023 12:09
An
DB Netz AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Juli 2023 wurden die Bauleistungen für den Bau der Haltepunkte Trier-Pallien, Trier-West, Euren, Zewen und Kreuz Konz an der Westrecke Trier neu ausgeschrieben. Die ensprechenden Verträge sollten bis zum 29. November 2024 gelten. Mittlerweile wurde dies jedoch auf den 25. Februar 2025 geändert und damit über das Datum der geplanten Inbetriebnahme (Dezember 2024) hinaus. Daraus ergeben sich meine Fragen: 1. Weshalb gibt es diese Verschiebung? 2. Geht die DB mittlerweile davon aus, dass die Inbetriebnahme der Weststrecke verschoben wird? Wenn ja, für welchen Termin ist dann der Betriebsbeginn vorgesehen? 3.Ist beabsichtigt, die Öffentlichkeit zu i formieren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Reiner Marz Anfragenr: 285452 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285452/ Postanschrift Reiner Marz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Reiner Marz

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DB Netz AG
Sehr geehrter Herr Marz, Ihre Anfrage haben wir an die zuständige DB Station&Service AG weitergeleitet. Diese…
Von
DB Netz AG
Betreff
AW: Weststrecke Trier [#285452]
Datum
4. September 2023 16:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Marz, Ihre Anfrage haben wir an die zuständige DB Station&Service AG weitergeleitet. Diese beantwortet Ihre Fragen zum Projekt "Reaktivierung Weststrecke Trier" nachfolgend: Im Juli 2023 wurden die Bauleistungen für den Bau der Haltepunkte Trier-Pallien, Trier-West, Euren, Zewen und Kreuz Konz an der Westrecke Trier neu ausgeschrieben, nachdem für die ersten Ausschreibungen leider keine Bieter gefunden werden konnten. Die geänderte Vertragslaufzeit bis zum 25. Februar 2025 erklärt sich ausschließlich aus einem erforderlichen Nachlauf für Restarbeiten. Diese Restarbeiten stehen einer Inbetriebnahme der Strecke bzw. der Stationen nicht im Wege. Zu diesen Arbeiten gehört zum Beispiel der Rückbau von Baustelleneinrichtungsflächen usw. Die Inbetriebnahme der Weststrecke Trier ist weiterhin für Ende 2024 vorgesehen. Voraussetzung dafür ist selbstverständlich, dass die laufenden Ausschreibungen für die DB AG und ihre Projektpartner verwertbare Ergebnisse bringen und wir die erforderlichen Arbeiten erfolgreich beauftragen können. Selbstverständlich werden wir die Öffentlichkeit auf dem Laufenden halten, sobald es Veränderungen im Zeitplan für die Inbetriebnahme gibt. Unsere Vertragspartner - das Land Rheinland-Pfalz, der SPNV-Nord und die Stadt Trier - sind darüber hinaus eng eingebunden. Freundliche Grüße