Wettbewerb "Kinderspeisekarten"

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 5. Oktober 2019 wurde der Wettbewerb "Kinderspeisekarten" (https://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/GesundeErnaehrung/_Texte/KinderspeisekartenWettbewerb.html) gestartet. Ich habe dazu folgende Fragen:

-Meines Wissens wird der Wettbewerb von der Agentur neues handeln AG durchgeführt. Wie hoch ist das Honorar, das die Agentur dafür bekommt?

-Welchen Rahmen hat das Gesamtbudget, das für diesen Wettbewerb vorgesehen ist? Bitte Einzelposten auflisten.

-Trägt der Mitveranstalter DEHOGA Bundesverband einen Teil der Kosten? Falls ja, in welcher Höhe?

-Anlass des Wettbewerbs war eine Studie der Universität Heidelberg zu "Kinderspeisekarten in Restaurants", die Anfang des Jahres erschienen ist. War das BMEL (inkl. aller Untereinrichtungen) an der Finanzierung dieser Studie beteiligt?

-Wie hoch ist dazu im Vergleich das Budget, das das BMEL jährlich zur Förderung der Ernährungsbildung an Schulen ansetzt?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Oktober 2019
  • Frist
    9. November 2019
  • 0 Follower:innen
Susanne Günther
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> am 5. Oktober 2019 wurde der Wettbewerb "K…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Susanne Günther
Betreff
Wettbewerb "Kinderspeisekarten" [#167989]
Datum
6. Oktober 2019 23:24
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> am 5. Oktober 2019 wurde der Wettbewerb "Kinderspeisekarten" (https://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/GesundeErnaehrung/_Texte/KinderspeisekartenWettbewerb.html) gestartet. Ich habe dazu folgende Fragen: -Meines Wissens wird der Wettbewerb von der Agentur neues handeln AG durchgeführt. Wie hoch ist das Honorar, das die Agentur dafür bekommt? -Welchen Rahmen hat das Gesamtbudget, das für diesen Wettbewerb vorgesehen ist? Bitte Einzelposten auflisten. -Trägt der Mitveranstalter DEHOGA Bundesverband einen Teil der Kosten? Falls ja, in welcher Höhe? -Anlass des Wettbewerbs war eine Studie der Universität Heidelberg zu "Kinderspeisekarten in Restaurants", die Anfang des Jahres erschienen ist. War das BMEL (inkl. aller Untereinrichtungen) an der Finanzierung dieser Studie beteiligt? -Wie hoch ist dazu im Vergleich das Budget, das das BMEL jährlich zur Förderung der Ernährungsbildung an Schulen ansetzt? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Günther <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Susanne Günther << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrte Frau Günther, ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
WG: IFG Anfrage? Wettbewerb "Kinderspeisekarten" [#167989]
Datum
11. Oktober 2019 09:08
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrte Frau Günther, ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 6.10.2019 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ihre E-Mail vom 06.10.2019 Sehr geehrte Frau Günther, wir bedanken uns recht herzlich für Ihr Interesse an der Ar…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Ihre E-Mail vom 06.10.2019
Datum
31. Oktober 2019 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Günther, wir bedanken uns recht herzlich für Ihr Interesse an der Arbeit des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Sie mit Ihrer Mail vom 06.10.2019 zum Ausdruck gebracht haben. Den Bescheid finden Sie anbei. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>

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