Wettbewerbsbeschwerde gegen Apple

Anfrage an: Bundeskartellamt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die in diesem Artikel beschriebene Wettbewerbsbeschwerde gegen Apple:

Datenschutz - Mehrere Verbände reichen Wettbewerbsbeschwerde gegen Apple ein

Mehrere Verbände aus der Medien- und Werbewirtschaft haben beim Bundeskartellamt eine Wettbewerbsbeschwerde gegen den US-Konzern Apple eingereicht.

https://www.deutschlandfunk.de/datenschutz-mehrere-verbaende-reichen-wettbewerbsbeschwerde.1939.de.html?drn:news_id=1252629

Das berechtigte Interesse liegt bei mir als iOS und Apple Nutzer insofern vor, als dass ich unmittelbar von etwaigen Änderungen der Datenschutzpraxis (Einsatz von Appübergreifendem Tracking) von Apple betroffen bin. Als Verbraucher und Kunde von Apple betrifft mich insofern die Wettbewerbsbeschwerde direkt.

Entsprechende Nachweise reiche ich gerne Bei Bedarf nach.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) .

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. April 2021
  • Frist
    29. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die in diesem Artikel beschriebene…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wettbewerbsbeschwerde gegen Apple [#219298]
Datum
27. April 2021 08:18
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die in diesem Artikel beschriebene Wettbewerbsbeschwerde gegen Apple: Datenschutz - Mehrere Verbände reichen Wettbewerbsbeschwerde gegen Apple ein Mehrere Verbände aus der Medien- und Werbewirtschaft haben beim Bundeskartellamt eine Wettbewerbsbeschwerde gegen den US-Konzern Apple eingereicht. https://www.deutschlandfunk.de/datenschutz-mehrere-verbaende-reichen-wettbewerbsbeschwerde.1939.de.html?drn:news_id=1252629 Das berechtigte Interesse liegt bei mir als iOS und Apple Nutzer insofern vor, als dass ich unmittelbar von etwaigen Änderungen der Datenschutzpraxis (Einsatz von Appübergreifendem Tracking) von Apple betroffen bin. Als Verbraucher und Kunde von Apple betrifft mich insofern die Wettbewerbsbeschwerde direkt. Entsprechende Nachweise reiche ich gerne Bei Bedarf nach. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) . Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219298/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskartellamt
Sehr Antragsteller/in bedingt durch die gegenwärtige Corona-Krise kann die Bearbeitung Ihrer Nachrichten an diese…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
Automatische Antwort: Wettbewerbsbeschwerde gegen Apple [#219298]
Datum
27. April 2021 08:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bedingt durch die gegenwärtige Corona-Krise kann die Bearbeitung Ihrer Nachrichten an dieses Postfach unter Umständen länger dauern. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis. Bitte beachten Sie unbedingt auch die Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Bundeskartellamt: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Service/ElektronischeKommunikation/elektronischekommunikation_node.html Sobald wie möglich werden wir uns mit Ihrem Anliegen beschäftigen. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundeskartellamt
Ihre Anfrage vom 27.4.2021 Verbandsbeschwerde/Apple [#219298] Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ih…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.4.2021 Verbandsbeschwerde/Apple [#219298]
Datum
4. Mai 2021 15:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 27. April 2021. Das Bundeskartellamt hat noch nicht über die Einleitung eines Verfahrens i.d. Sache entschieden. Sollte ein Verfahren geführt und mit einer entsprechenden Entscheidung abgeschlossen werden, so werden wir diese Entscheidung auf unserer Homepage www.bundeskartellamt.de<http://www.bundeskartellamt.de> veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen