Wettbewerbsrechtliche Situation der R. Eisenschmidt GmbH
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
der gleichzeitige Vertrieb von Amtsblättern und verbindlichen Luftfahrtpublikationen (u.a. AIP, NfL) neben Luftfahrtbedarf ist selbst für den Laien als wettbewerbsrechtlich kritisch einzustufen. Insofern ist davon auszugehen, dass die DFS sich mit dieser Situation bereits auseinander gesetzt hat und entsprechende(r) Schriftverkehr/Gutachten vorliegen.
Ich bitte Sie daher um Zusendung aller Informationen, Gutachten, Beschlüsse oder internen Schriftverkehrs zum Thema "Wettbewerbsrechtliche Situation der R. Eisenschmidt GmbH". Die Anfrage bezieht sich ausschließlich auf Informationen der DFS bzw. die der DFS vorliegen, daher ist kein Drittbeteiligungsverfahren der R. Eisenschmidt GmbH durchzuführen.
Bitte beantworten Sie zudem die folgenden Fragen:
- Wurde die wettbewerbsrechtliche Situation der R. Eisenschmidt GmbH durch die DFS bereits geprüft und/oder hierzu hausintern ein Beschluss gefasst?
- Ist der DFS bewusst, dass die wettbewerbsrechtliche Situation der R. Eisenschmidt GmbH problematisch sein könnte?
- Welche Schritte unternimmt die DFS, um ein wettbewerbsrechtliches Risiko für die DFS bei der R. Eisenschmidt GmbH zu vermeiden?
- Welcher Handlungsspielraum wurde der R. Eisenschmidt GmbH seitens der DFS bzgl. der gemeinsamen Vermarktung von Amtsblättern und verbindlichen Luftfahrtpublikationen sowie Pilotenbedarf eingeräumt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum22. Oktober 2023
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25. November 2023
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