Wichtige Verbindungsstraße für Fahrradfahrys gesperrt - Gründe?

Der Öleweg in << Adresse entfernt >> ist eine wichtige innerötliche Verbindung von der östlichen Ortshälfte zu Kindergärten, Kirchen, Schwimmbad, Schule, Gewerbebetrieben und der weiterführenden Radverbindung nach St. Georgen.

Erkennbar ist das nicht nur daran, dass die Straße von vielen Fußgängys, Radfahrys und auch auch KFZ-Verkehr, (oft SUV) genutzt wird.

Die Straße ist jedoch beidseitig beschildert mit dem Verkehrszeichen 250 und Zusatzschild "Anlieger frei".

Ergo dürfte in der kurzen Straße fast niemand ein Fahrzeug bewegen.

Meine Fragen sind:

- was sind die Gründe dafür, dass diese derart zentrale Verbindung, die von Anliegern in beide Richtungen mit Fahrrad, KFZ und LKW befahren werden darf, für Radfahrys im Durchgangsverkehr in beide Richtungen gesperrt ist?

- warum wird (KFZ-)Durchgangsverkehr geduldet und nie kontrolliert?

- oder wird er kontrolliert und ich habe es noch nie mitbekommen? Da würde mich eine Statistik der letzten 5 Kontrollen interessieren, aus der die wichtigsten Kennzahlen hervorgehen.

Meine Handlungsempfehlungen oder zumindest Wünsche wären:

- Straße für Radfahrys freigeben, damit diese sich dort sicher und legal bewegen können - genutzt wird die Straße so oder so, denn der Umweg ist 700 Meter länger als die direkte Verbindung von 100 Metern und gespickt von Gefahren (KFZ, Ausfahrten, Kreuzungen...)
https://bikerouter.de/#map=16/47.9692/7.8318/standard&lonlats=7.829898,47.96961;7.829984,47.972482;7.828273,47.972524;7.828165,47.969422

- Ab und an Kontrollen durchführen, um die Gefährdung der legalen Nutzys durch motorisierten Individualverkehr gering zu halten

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Öleweg in << Adresse ent…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wichtige Verbindungsstraße für Fahrradfahrys gesperrt - Gründe? [#301234]
Datum
26. Februar 2024 09:44
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Öleweg in << Adresse entfernt >> ist eine wichtige innerötliche Verbindung von der östlichen Ortshälfte zu Kindergärten, Kirchen, Schwimmbad, Schule, Gewerbebetrieben und der weiterführenden Radverbindung nach St. Georgen. Erkennbar ist das nicht nur daran, dass die Straße von vielen Fußgängys, Radfahrys und auch auch KFZ-Verkehr, (oft SUV) genutzt wird. Die Straße ist jedoch beidseitig beschildert mit dem Verkehrszeichen 250 und Zusatzschild "Anlieger frei". Ergo dürfte in der kurzen Straße fast niemand ein Fahrzeug bewegen. Meine Fragen sind: - was sind die Gründe dafür, dass diese derart zentrale Verbindung, die von Anliegern in beide Richtungen mit Fahrrad, KFZ und LKW befahren werden darf, für Radfahrys im Durchgangsverkehr in beide Richtungen gesperrt ist? - warum wird (KFZ-)Durchgangsverkehr geduldet und nie kontrolliert? - oder wird er kontrolliert und ich habe es noch nie mitbekommen? Da würde mich eine Statistik der letzten 5 Kontrollen interessieren, aus der die wichtigsten Kennzahlen hervorgehen. Meine Handlungsempfehlungen oder zumindest Wünsche wären: - Straße für Radfahrys freigeben, damit diese sich dort sicher und legal bewegen können - genutzt wird die Straße so oder so, denn der Umweg ist 700 Meter länger als die direkte Verbindung von 100 Metern und gespickt von Gefahren (KFZ, Ausfahrten, Kreuzungen...) https://bikerouter.de/#map=16/47.9692/7.8318/standard&lonlats=7.829898,47.96961;7.829984,47.972482;7.828273,47.972524;7.828165,47.969422 - Ab und an Kontrollen durchführen, um die Gefährdung der legalen Nutzys durch motorisierten Individualverkehr gering zu halten
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301234/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Freiburg
Guten Tag << Antragsteller:in >> m.d.B. um Übernahme in Ihrer eigenen Zuständigkeit. Mit freundliche…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
AW: EXTERN: Wichtige Verbindungsstraße für Fahrradfahrys gesperrt - Gründe? [#301234]
Datum
26. Februar 2024 14:04
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> m.d.B. um Übernahme in Ihrer eigenen Zuständigkeit. Mit freundlichen Grüßen
Regierungspräsidium Freiburg
Öleweg in Merzhausen Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Das Verkehrsze…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
Öleweg in Merzhausen
Datum
5. März 2024 10:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Das Verkehrszeichen ist schon sehr alt und entspricht nicht mehr den Anforderungen, es wird in Kürze durch Zeichen 260 StVO mit entsprechendem Zusatzzeichen ersetzt. Damit ist der Radverkehr ohne Einschränkung möglich. Hinsichtlich der weiteren Fragen haben wir das Polizeipräsidium Freiburg um Stellungnahme gebeten. Wir kommen unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen
Regierungspräsidium Freiburg
Öleweg Merzhausen Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf unsere Mail von gestern. Das Pol…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
Öleweg Merzhausen
Datum
6. März 2024 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf unsere Mail von gestern. Das Polizeipräsidium Freiburg, zuständig für die Überwachung des fließenden Verkehr, hat uns folgende Mitteilung auf Ihre Fragen mitgeteilt: "Fahrradkontrollen und die dabei festgestellten Verstöße (meist Verwarnungen) werden im PP Freiburg nicht ortsgenau dokumentiert. Es können nur die Anzahl von Kontrollaktionen auf Ebene einer Kommune nachvollzogen werden. Das Unfalllagebild und das Beschwerdeaufkommen für den Öleweg ist unauffällig. Die Fahrradkonzeption des PP Freiburg sieht vor, Verkehrsüberwachung an Unfallschwerpunkten mit Bezug zu häufigen Unfallursachen durchzuführen. Daher waren bislang im Öleweg keine schwerpunktmäßigen Kontrollen vorgesehen und es sind auch bislang keine geplant. Eine Überwachung im Rahmen der Streife findet statt." Wir hoffen mit diesen Angaben ist Ihr Anliegen beantwortet. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie gerne telefonisch oder auch per Mail Kontakt mit uns als zuständigen Straßenverkehrsbehörde aufnehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Öleweg Merzhausen [#301234] Fröhlichen Tag Herr Kaufmann, Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Vielmehr ging es…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Öleweg Merzhausen [#301234]
Datum
6. März 2024 14:11
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Fröhlichen Tag Herr Kaufmann, Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Vielmehr ging es mir um Kontrollen das KFZ-Verkehrs, der im Zuge der Baustellensituation spürbar zugenommen hat. Das mit dem Radverkehr erübrigt sich, die Beschilderung wird lt. RP (Nachricht vom 5. März) aktualisiert: > es wird in Kürze durch Zeichen 260 StVO mit entsprechendem Zusatzzeichen ersetzt Sobald das geschehen ist, wäre ich dankbar, wenn Sie wenigstens 2-3 Kontrollen einplanen könnten. Vielleicht genau zu den Zeiten, in denen Schul- und Kindergartenkinder diese gehweglose Straße nutzen. Danke und mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301234/

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Regierungspräsidium Freiburg
Antwort: AW: Öleweg Merzhausen [#301234] Sehr << Antragsteller:in >> ich möchte nochmals kurz einige …
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
Antwort: AW: Öleweg Merzhausen [#301234]
Datum
7. März 2024 08:28
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich möchte nochmals kurz einige Dinge berichtigen. Nicht das RP Freiburg, sondern ich habe Ihnen mitgeteilt, das Verkehrszeichen 250 StVO wird durch Zeichen 260 StVO ersetzt. Der Bauhof Merzhausen wird das Verkehrszeichen anbringen sobald es geliefert wurde. Wie bereits erwähnt, Kontrollen können nur durch die Polizei erfolgen, nur diese ist berechtigt in den fließenden Verkehr einzugreifen. Wir werden Ihre Anregung an das Polizeipräsidium Freiburg weiterleiten. Bei weiteren Fragen zu verkehrlichen Angelegenheiten wäre es zielführender, zur Vermeidung von Missverständnissen, wenn Sie sich telefonisch oder E-Mail direkt an den Fachbereich Verkehrslenkung und Straßenverwaltung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald wenden, die Kontaktdaten sind unten aufgeführt. Mit freundlichen Grüßen