Widerspruch in elektronischer Form: E-Mailadresse vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (besser bekannt als GEZ)

Die Rechtsbehelfsbelehrung der Festsetzungsbescheide des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Klön (besser bekannt als GEZ) verweisen ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Widerspruchs in elektronischer Form. Leider fehlt die Angabe einer E-Mail-Adresse, um diese angebotenen Möglichkeit zu nutzen im Schreiben. Bitte veröffentlichen Sie eine dafür vorgesehene E-Mail-Adresse oder bestätigen Sie, dass die auf Ihrer Website genutzt E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> dazu genutzt werden kann. Um rechtsverbindliche Auskunft wird gebeten.

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  • Datum
    25. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Re…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch in elektronischer Form: E-Mailadresse vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (besser bekannt als GEZ) [#301184]
Datum
25. Februar 2024 15:50
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Rechtsbehelfsbelehrung der Festsetzungsbescheide des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Klön (besser bekannt als GEZ) verweisen ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Widerspruchs in elektronischer Form. Leider fehlt die Angabe einer E-Mail-Adresse, um diese angebotenen Möglichkeit zu nutzen im Schreiben. Bitte veröffentlichen Sie eine dafür vorgesehene E-Mail-Adresse oder bestätigen Sie, dass die auf Ihrer Website genutzt E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> dazu genutzt werden kann. Um rechtsverbindliche Auskunft wird gebeten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301184 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301184/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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(No Reply) Vielen Dank für Ihre E-Mail an den rbb Guten Tag, << Antragsteller:in >> Guten Tag, sehr ge…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
(No Reply) Vielen Dank für Ihre E-Mail an den rbb
Datum
25. Februar 2024 15:51
Status
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