Widerspruch Mahnbescheid

Ich bin Rechtsanwältin und soll Antragsgegner bei Widerspruch gegen Mahnbescheid unterstützen. Widerspruchsformular ist nach Aufdruck ab 01.01.20 nicht mehr für Anwälte verwendbar. Wie kann Ihnen der Widerspruch durch mich als Anwältin übermittelt werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
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Bettina Dr. Dr. Ruhe
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Amtsgericht Euskirchen / Zentrale Mahnabteilung -ZEMA II Details
Von
Bettina Dr. Dr. Ruhe
Betreff
Widerspruch Mahnbescheid [#184572]
Datum
14. April 2020 16:42
An
Amtsgericht Euskirchen / Zentrale Mahnabteilung -ZEMA II
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin Rechtsanwältin und soll Antragsgegner bei Widerspruch gegen Mahnbescheid unterstützen. Widerspruchsformular ist nach Aufdruck ab 01.01.20 nicht mehr für Anwälte verwendbar. Wie kann Ihnen der Widerspruch durch mich als Anwältin übermittelt werden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bettina Dr. Dr. Ruhe Anfragenr: 184572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184572 Postanschrift Bettina Dr. Dr. Ruhe << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bettina Dr. Dr. Ruhe
Amtsgericht Euskirchen / Zentrale Mahnabteilung -ZEMA II
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Amtsgericht Euskirchen / Zentrale Mahnabteilung -ZEMA II
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. April 2020 16:43
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Amtsgericht Euskirchen / Zentrale Mahnabteilung -ZEMA II
Sehr geehrte Frau Dr. Dr. Ruhe, alle notwendigen Informationen finden Sie im Internet (s. Anl.) unter www.mahngeri…
Von
Amtsgericht Euskirchen / Zentrale Mahnabteilung -ZEMA II
Betreff
Widerspruch Mahnbescheid [#184572]
Datum
15. April 2020 08:41
Status
Sehr geehrte Frau Dr. Dr. Ruhe, alle notwendigen Informationen finden Sie im Internet (s. Anl.) unter www.mahngerichte.de oder über die Startseite des Amtsgerichts Euskirchen. Mit freundlichen Grüßen