Widerspruch seit 10 Jahren in der Schwebe. Immer noch nicht beigelegt. 15.09.2017 F128E7313
Ich habe heute am 15.09.2017 einen Brief an der Geschäftsführer, Herrn Walther Hüther Bezirksdirektion Rheinland Pfalz Saarland geschrieben.
Seit 10 Jahren wird so alle zwei bis 5 Jahre mein Widerspruch vom 4.4.07 aus der Mottenkiste des Inkasso der Arbeistagentur geholt. Die ursprüngliche Forderung von 933,10 Euro wurde mit Aufhebungsbescheid vom 23.4.07 aufgehoben und es wurden 320,- eingefordert.
Allerdings wurde mir am 23.0407persömlich vor Ort in Alzey von dem Mitarbeiter der Arbeitsagentur Alzey ausdrücklich gesagt, ich solle den Betrag nicht überweisen.
Ausserdem hat er unter seine Schreiben vom 23.04.07 weder nach der Zeile " Im Auftrag" seinen Namen noch eine Unterschrift, wie er es sonst immer tat, gesetzt. Er hat wohl darauf spekuliert, dass diese Entscheidung nicht weitergegeben wird von ihm und daher im Sande verläuft. Daher wollte er auch nicht, dass ich den Betrag gleich anstatt den 933,10 Euro unter dem damaligen Aktenzeichen überweise und hat mir diesen Auftrag "nicht zu überweisen" daher ausdrücklich mitgegeben.
Dieser Mitarbeiter hatte im Vorfeld im Feb 2007 auch behauptet ein Schreiben,, wovon er das konktete Datum verschwieg, an mich geschrieben zu haben, was angeblich einen Rücklauf hatte und das konnte nicht sein, da ich in diesem Monat zuhause war.
Er behauptete dies, damit er die 933,10 für Februar zurück fordern konnte, da ich einen Arbeitsvertrag für eine Vertretungsstelle ab zweites Schulhalbjahr auf dem Papier in weiter Ferne von Alzey begrenzt bis April 2007 anzutreten hatte. Nur hatte der hinterlistige Herr nicht gewußt, dass der offizielle faktische vertraglich Arbeitsbeginn erst Ende Februar war und ich somit bis 22.2.07 zuhause war. Daraufhin legte ich mit dieser Begründung Widerspruch ein. Auf diese grenzwertig kriminellen Fristverzögerungs und Falschmedlungs-Taktiken möchte ich aufmerksam machen.
Ich bitte Sie mir, da Sie hier die Geschäftsführung sitzt für mein aktuelles Heimatbundesland Rheinlandpfalz, Unterlagen aus amtsrechtlich übergeodneter Position einzusehen und abzuschließen, oder mir die Begründung für die Ablehnung meines Widerspruches vom 13.08.2009 zuzusenden
Anfrage eingeschlafen
-
Datum15. September 2017
-
20. Oktober 2017
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!