Widersprüche an die Stadtverwaltung Potsdam gegen die Übermittlung von Daten an das Personalmanagement der Bundeswehr

Widersprüche an die Stadtverwaltung Potsdam gegen die Übermittlung von Daten an das Personalmanagement der Bundeswehr

Auskunft, wie viele Betroffene der Datenübermittlung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben

(Bezugnehmend auf Pressemitteilung Nr. 572 vom 31.08.2017)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Oktober 2017
  • Frist
    24. November 2017
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Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümme…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Widersprüche an die Stadtverwaltung Potsdam gegen die Übermittlung von Daten an das Personalmanagement der Bundeswehr [#25005] (Eingangsbestätigung)
Datum
21. Oktober 2017 17:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widersprüche an die Stadtverwaltung Potsdam gegen die Übermittlung von Daten an das Personalmanagement der Bundeswehr [#25005]
Datum
21. Oktober 2017 17:41
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Widersprüche an die Stadtverwaltung Potsdam gegen die Übermittlung von Daten an das Personalmanagement der Bundeswehr Auskunft, wie viele Betroffene der Datenübermittlung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben (Bezugnehmend auf Pressemitteilung Nr. 572 vom 31.08.2017)
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist eingegangen und wird beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Widersprüche an die Stadtverwaltung Potsdam gegen die Übermittlung von Daten an das Personalmanagement der Bundeswehr [#25005]
Datum
23. Oktober 2017 13:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist eingegangen und wird beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrtAntragsteller/in bei dem Widerspruch gegen Datenübermittlung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 des Bundesmeldege…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Wtrlt: Widersprüche an die Stadtverwaltung Potsdam gegen die Übermittlung von Daten an das Personalmanagement der Bundeswehr [#25005]
Datum
3. November 2017 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bei dem Widerspruch gegen Datenübermittlung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes handelt es sich um Einzelantragsverfahren. Die gewünschte Auskunft über die Anzahl der eingegangenen Widersprüche kann nicht erteilt werden, da keine statistische Erfassung erfolgt. Mit freundlichen Grüßen