Widersprüchliche Darstellungen zum zwischen sachkundigen Einwohner*innen und der Stadtverwaltung
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 23.03.2021 trafen Sie in Ihrer Präsentation zu den Planungen an der Nürnbergerstraße "TOP 12 Radschnellverbindung Stuttgart – Fellbach/Rems-Murr-Kreis Vorplanung 1. Bauabschnitt Nürnberger Straße" auf Folie 4 Aussagen zum Abstimmungsstand mit den sachkundigen Einwohner*innen. Am 30.03.2021 konkretisierten Sie diese Aussagen und ergänzten:
"* Stand April 2019, inzwischen Ablehnung der Führungsform durch einzelne SKE
** Standpunkt der Verwaltung, aktuelle Forderung SKE:
2,50 m Radweg, 0,50 m Sicherheitstrennstreifen"
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Unterlagen, die Ihre Aussagen zum Abstimmungsstand mit den sachkundigen Einwohner*innen bestätigen oder auch widerlegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum5. April 2021
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8. Mai 2021
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