Widerspruchsausschüsse

Anfrage an: AOK Niedersachsen

- wie viele Widerspruchsausschüsse sind derzeit in Ihrem Hause gebildet?
- wie viele Vertreter befinden sind in den Widerspruchsausschüssen?
- wie oft tagen die Widerspruchsausschüsse?
- Wie viele Fälle wurden durchschnittlich im Jahr 2022 in den Widerspruchsausschüssen entschieden?
- Wie viele Widersprüche wurden durch die Ausschüsse abgeholfen/abgelehnt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
Jan Müller
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - wie viele Widerspruchsausschüsse sind…
An AOK Niedersachsen Details
Von
Jan Müller
Betreff
Widerspruchsausschüsse [#266409]
Datum
28. Dezember 2022 08:04
An
AOK Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- wie viele Widerspruchsausschüsse sind derzeit in Ihrem Hause gebildet? - wie viele Vertreter befinden sind in den Widerspruchsausschüssen? - wie oft tagen die Widerspruchsausschüsse? - Wie viele Fälle wurden durchschnittlich im Jahr 2022 in den Widerspruchsausschüssen entschieden? - Wie viele Widersprüche wurden durch die Ausschüsse abgeholfen/abgelehnt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jan Müller Anfragenr: 266409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266409/
Mit freundlichen Grüßen Jan Müller

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AOK Niedersachsen
Sehr geehrter Herr Müller, danke für Ihre Anfrage. Grundsätzliches zum Thema Widersprüche aus unserem aktuellen…
Von
AOK Niedersachsen
Betreff
AW: Widerspruchsausschüsse [#266409]
Datum
5. Januar 2023 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, danke für Ihre Anfrage. Grundsätzliches zum Thema Widersprüche aus unserem aktuellen Transparenzbericht: Sollten wir Ihren Antrag ablehnen, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Dieser wird zuerst von internen Spezialistinnen und Spezialisten der AOK fachlich überprüft. Wenn wir die Entscheidung zu Ihren Gunsten abändern können, informieren wir Sie schnellstmöglich. Andernfalls legen wir Ihr Anliegen einem Widerspruchsausschuss vor. Der Widerspruchsausschuss besteht in der AOK Niedersachsen aus einer Vertretung der Arbeitgeber und einer Vertretung der Versicherten. Der Widerspruchsausschuss kann die Entscheidung der AOK revidieren oder bestätigen. Wenn Sie mit der Entscheidung des Widerspruchsausschusses nicht einverstanden sind, können Sie vor dem Sozialgericht Klage erheben. Den Transparenzbericht der AOK Niedersachsen finden Sie unter: https://www.aok.de/pk/struktur-verwaltung/transparenzbericht/ Darüber hinaus besteht ein Informationsanspruch weder aus dem NUIG noch aus dem UIG und dem VIG. Zudem findet auf die AOK Niedersachsen als landesunmittelbarer Körperschaft das IFG keine Anwendung und in Niedersachsen gibt es hierzu kein entsprechendes Landesrecht. Mit freundlichen Grüßen