Widerspruchsausschüsse

Anfrage an: IKK classic

- wie viele Widerspruchsausschüsse sind derzeit in Ihrem Hause gebildet?
- wie viele Vertreter befinden sind in den Widerspruchsausschüssen?
- wie oft tagen die Widerspruchsausschüsse?
- Wie viele Fälle wurden durchschnittlich im Jahr 2022 in den Widerspruchsausschüssen entschieden?
- Wie viele Widersprüche wurden durch die Ausschüsse abgeholfen/abgelehnt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
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Jan Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - wie viele Widerspruchsausschüsse si…
An IKK classic Details
Von
Jan Müller
Betreff
Widerspruchsausschüsse [#266406]
Datum
28. Dezember 2022 08:01
An
IKK classic
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- wie viele Widerspruchsausschüsse sind derzeit in Ihrem Hause gebildet? - wie viele Vertreter befinden sind in den Widerspruchsausschüssen? - wie oft tagen die Widerspruchsausschüsse? - Wie viele Fälle wurden durchschnittlich im Jahr 2022 in den Widerspruchsausschüssen entschieden? - Wie viele Widersprüche wurden durch die Ausschüsse abgeholfen/abgelehnt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jan Müller Anfragenr: 266406 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266406/
Mit freundlichen Grüßen Jan Müller
IKK classic
Ihre Anfrage an www.ikk-classic.de Guten Tag und vielen Dank für Ihre Nachricht – wir kümmern uns um Ihr Anliegen.…
Von
IKK classic
Betreff
Ihre Anfrage an www.ikk-classic.de
Datum
28. Dezember 2022 08:01
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Nachricht – wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Tipp: Sie erreichen die IKK classic-App rund um die Uhr. Damit können Sie ganz bequem von Ihrem Smartphone aus am Bonusprogramm teilnehmen, Bescheinigungen hochladen und mehr. Einfach die „IKK classic-App“ im App Store herunterladen! Bitte antworten Sie nicht auf diese automatisch erstellte E-Mail. Vielen Dank. Freundliche Grüße

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IKK classic
Ihre Anfrage vom 28.12.2022 Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihr Interesse. Wir beantworten gerne…
Von
IKK classic
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.12.2022
Datum
2. Januar 2023 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihr Interesse. Wir beantworten gerne Ihre Fragen. Für den Erlass von Widerspruchsbescheiden werden besondere Ausschüsse nach den Vorschriften des SGB gebildet (vgl. 6 Satzung der IKK classic Stand 01.01.2023). Widerspruchsausschüsse werden beim Sitz der IKK sowie bei jeder Landesdirektion eingerichtet. Das Nähere zur Anzahl und Zuständigkeit der Widerspruchsausschüsse ergibt sich aus der Geschäftsordnung. Es sind aktuell 33 Widerspruchsausschüsse eingerichtet. Jeder Widerspruchsausschuss besteht aus je zwei Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber (vgl. § 6 Abs. 3 Satzung der IKK classic Stand 01.01.2023). Die Sitzungen der Widerspruchsausschüsse finden nach Bedarf statt. Die Sitzungen werden jedoch für das jeweilige Kalenderjahr im Voraus geplant. Im Kalenderjahr 2022 wurden 24.082 Widerspruchsverfahren der Kranken- und Pflegeversicherung erledigt. Von den im Berichtszeitraum erledigten Widerspruchsverfahren wurden 8.619 durch Widerspruchsbescheid, 8.294 durch Abhilfe, 6.695 durch Zurücknahme und 474 auf sonstige Art abgeschlossen. Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2023. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]! [geschwärzt]