Widerstandsunfähigkeit

Wie viele Menschen haben in den letzten zehn Jahren Anzeige erstattet wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung / des sexuellen Missbrauchs im Zustand der Widerstandsunfähigkeit (§§ 177 Abs. 1 Nr. 3 bzw. 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F.) ?

In wie vielen Fällen ist es zur Anklage gekommen ? Und in wie vielen dann auch zur Verurteilung?

In den Fällen, in denen es nicht zur Anklage gekommen ist: Nach welcher Norm und mit welchen Begründungen sind die Verfahren eingestellt worden ?

In den Fällen, in denen es nicht zur Verurteilung gekommen ist: Nach welcher Norm und mit welchen Begründungen sind die Verfahren eingestellt worden ?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
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Laura Kruse
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Menschen haben in den letzt…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Laura Kruse
Betreff
Widerstandsunfähigkeit [#277950]
Datum
3. Mai 2023 22:51
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Menschen haben in den letzten zehn Jahren Anzeige erstattet wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung / des sexuellen Missbrauchs im Zustand der Widerstandsunfähigkeit (§§ 177 Abs. 1 Nr. 3 bzw. 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F.) ? In wie vielen Fällen ist es zur Anklage gekommen ? Und in wie vielen dann auch zur Verurteilung? In den Fällen, in denen es nicht zur Anklage gekommen ist: Nach welcher Norm und mit welchen Begründungen sind die Verfahren eingestellt worden ? In den Fällen, in denen es nicht zur Verurteilung gekommen ist: Nach welcher Norm und mit welchen Begründungen sind die Verfahren eingestellt worden ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Laura Kruse Anfragenr: 277950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277950/
Mit freundlichen Grüßen Laura Kruse
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0191 Sehr geehrte Frau Kruse, auf Ihren Antrag nach dem I…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Widerstandsunfähigkeit [#277950]
Datum
15. Mai 2023 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0191 Sehr geehrte Frau Kruse, auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 3. Mai 2023 teile ich Ihnen mit, dass im Bundesministerium der Justiz (BMJ) dazu keine amtlichen Informationen vorliegen. Ich weise auf folgendes hin: Die Statistiken der Strafrechtspflege werden vom Statistischen Bundesamt herausgegeben und sind öffentlich zugänglich. Die Strafverfolgungsstatistik enthält u.a. Informationen über die Anzahl an Aburteilungen nach Art der Entscheidung und differenziert nach einzelnen Straftatbeständen. Mit freundlichen Grüßen
Laura Kruse
Guten Tag, sehen Sie sich bitte meine Anfragen an das Statistische Bundesamt (#281231) sowie die StA Frankfurt bz…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Laura Kruse
Betreff
AW: Widerstandsunfähigkeit [#277950]
Datum
15. Juni 2023 16:57
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, sehen Sie sich bitte meine Anfragen an das Statistische Bundesamt (#281231) sowie die StA Frankfurt bzw. den Hessischen Datenschutzbeauftragten an (#278681). Ich möchte eine Arbeit erstellen, in der ich darstelle, ob und inwiefern unterschiedliche Anklagebehörden unterschiedliche Einstellungs - bzw. Anklagepraktiken in Bezug auf Sexualdelikte haben, die im Zustand der Schockstarre u.Ä. (§ 179 Abs. 1 StGB a.F. oder auch § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.) erfolgten. Es ist bislang EINZIG das Land Hessen bzw. die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die sich weigert, diese Informationen herauszugeben. So ein unkooperatives Verhalten von Behörden ist nicht nur befremdlich, es ist regelrecht peinlich. Und vor allem erweckt es den Anschein, dass man vorliegend etwas zu verbergen hat. Eventuell ist man eine Behörde, die statistisch negativ hervorsticht? Das würde das Verhalten wenigstens erklären. Insoweit bitte ich Sie, Maßnahmen zu treffen, die es den Bürgern ermöglichen, staatliches Handeln zu kontrollieren. Wie Sie wissen, obliegt es den Strafverfolgungsorganen, mit den Mitteln des Strafrechts die praktische Wirksamkeit der Grundrechte sicherzustellen. Statistische Erhebungen sind ein vorzügliches Mittel um dem Bürger (und auch dem Staat, etwa der Regierung, der Politik und sogar dem Bundesverfassungsgericht) zu kontrollieren, ob man dem Schutz- und Strafverfolgungsauftrag gerecht wird, wer da „aus der Reihe tanzt“ und wer vielleicht sogar besonders hervorstechende Statistiken aufzuweisen hat (positiv wie negativ) . Von daher sollten diese Informationen auch herausgegeben werden. Daher bitte ich das Bundesjustizministerium, entsprechende Verwaltungsvorschriften und dienstliche Weisungen zu erteilen, zumindest anzugeben, welche statistischen Daten zu den verschiedenen Straftaten / Dezernaten überhaupt erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen Laura Kruse Anfragenr: 277950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277950/

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrte Frau Kruse, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15. Juni 2023. Ich möchte zunächst mitteilen, dass …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Widerstandsunfähigkeit [#277950] - BMJ-ID: [33903002]
Datum
23. Juni 2023 11:02
Status
Sehr geehrte Frau Kruse, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15. Juni 2023. Ich möchte zunächst mitteilen, dass ich Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auffasse, denn Sie bitten darin um Beantwortung von Fragen bzw. um Stellungnahme. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Grundsätzlich möchte ich Sie auf die im Grundgesetz geregelte Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Ländern, die Ausdruck des Aufbaus unseres föderalen Staatswesens ist, hinweisen. Danach nehmen die im Rahmen der Rechtspflege tätigen Gerichte und Staatsanwaltschaften - von hier nicht in Betracht zu ziehenden Ausnahmen abgesehen - Aufgaben der Bundesländer wahr. In der Folge übt das Bundesministerium auch keine Aufsicht über die Justizbehörden eines Bundeslandes und deren Mitarbeiter aus. Diese Befugnisse obliegen - unbeschadet deren zu wahrender Unabhängigkeit - dem Justizministerium des betreffenden Bundeslandes als oberste Aufsichtsbehörde. Aufgrund der föderalen Ausprägung der Bundesrepublik Deutschland kann das Bundesministerium der Justiz (BMJ) darüber hinaus auch nicht gegenüber den obersten Aufsichtsbehörden eines Bundeslandes „übergeordnet“ tätig werden. Außerdem möchte ich Sie auch auf die Webseite des BMJ hinweisen. Hier finden Sie unter www.bmj.de - Service - Statistiken, die Statistiken zur "Strafrechtspflege in Deutschland". Für Ihre Arbeit wünsche ich Ihnen viel Erfolg und verbleibe mit freundlichen Grüßen