Wie genau wird ermittelt ob etwas Rechtsextrem ist

Bitte teilen Sie mir doch mit nach
a) Welchen Kriterien (Merkmale) ermittelt wird was rechts und was rechtsextrem ist.
b) wie das genau gemessen wird (Messmethode)
c) welche Schwellwerte (auch in der Kombination von Merkmalen) erfüllt sein müssen, damit etwas als Rechts bzw. Rechtsextrem eingestuft wird.

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  • Datum
    2. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
Thomas Arends
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mir d…
An Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen Details
Von
Thomas Arends
Betreff
Wie genau wird ermittelt ob etwas Rechtsextrem ist [#296042]
Datum
2. Januar 2024 12:01
An
Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir doch mit nach a) Welchen Kriterien (Merkmale) ermittelt wird was rechts und was rechtsextrem ist. b) wie das genau gemessen wird (Messmethode) c) welche Schwellwerte (auch in der Kombination von Merkmalen) erfüllt sein müssen, damit etwas als Rechts bzw. Rechtsextrem eingestuft wird.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Arends Anfragenr: 296042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296042/ Postanschrift Thomas Arends << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Arends
Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen
Sehr geehrter Herr Arends, Ihre Anfrage beantworten wir zusammenfassend wie folgt: Das Landesamt für Verfassungs…
Von
Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen
Betreff
AW: Wie genau wird ermittelt ob etwas Rechtsextrem ist [#296042]
Datum
11. Januar 2024 17:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Arends, Ihre Anfrage beantworten wir zusammenfassend wie folgt: Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen wird ausschließlich gemäß seiner gesetzlich festgelegten Aufgaben tätig. Diese sind im Sächsischen Verfassungsschutzgesetz (SächsVSG) verankert. Etwas als "rechts" einzustufen ist nicht Teil des gesetzlichen Auftrags. Es ist die Aufgabe des LfV Sachsen Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SächsVSG zu beobachten. Die Voraussetzungen für die Einstufung einer Bestrebung als extremistisch ergeben sich aus weiteren Vorschriften des Gesetzes und der dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen. Der Einstufung als erwiesene extremistische Bestrebung geht ein Prüfprozess voraus. Hierbei wird zunächst im Stadium eines sog. „Prüffalls“ geprüft, ob von dem Personenzusammenschluss Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehen. Sofern erste tatsächliche Anhaltspunkte für die vorgenannte Bestrebung festgestellt werden kann, schließt sich daran das Stadium eines sog. „Verdachtsfalls“ an. Verdichten sich diese Anhaltspunkte, ist der nächste Schritt die Einstufung zur gesichert extremistischen Bestrebung. Die Einstufung erfolgt somit stets auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften. Bezogen auf das Beispiel der Einstufung des sächsischen AfD-Landesverbandes als gesichert rechtsextremistische Bestrebung, erfolgte eine intensive juristische Prüfung im LfV Sachsen. Zu Einzelheiten der verschiedenen Arbeitsschritte kann aus Gründen des Geheimschutzes keine Auskunft erteilt werden, da dies zumindest in Teilen die Arbeitsweise des LfV Sachsen und somit innerdienstliche Angelegenheiten offenlegen würde. Somit besteht hier aufgrund des §5 Abs.1 Nr.15 Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTransG) kein Rechtsanspruch auf die Erteilung dieser Auskünfte. Mit freundlichen Grüßen
Thomas Arends
Guten Tag, Sie haben mir meine Frage leider nicht beantwortet. Ich habe Sie gebeten mir Merkmale zu nennen, also…
An Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen Details
Von
Thomas Arends
Betreff
AW: Wie genau wird ermittelt ob etwas Rechtsextrem ist [#296042]
Datum
11. Januar 2024 18:41
An
Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie haben mir meine Frage leider nicht beantwortet. Ich habe Sie gebeten mir Merkmale zu nennen, also messfähige Größen, welche mittels validierter Methoden aufgenommen werden. Die Aussage:"Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehen" ist immer noch "Meinung", da keine messbaren Kriterien vorliegen. Es wird immer gerne von "gegen die FDG" oder "extremistisch" gesprochen, speziell wenn es sich um einen politischen Gegner handelt. Aber leider kenne ich keine messfähige Größe dazu. Gerade im technischen Umfeld in dem ich tätig bin wird eine Fehl-Funktion beschrieben wie "zu groß" oder "zu klein" und diese wir dann mit einem messfähigen Merkmal definiert. Genau diese habe ich angefragt. Sie sprechen von "Anhaltspunkten" (Fehlfunktionen), wie "gegen die FDG". Was ist "ein Anhaltspunkt"? Welche Punkte gibt es? Wie sind diese definiert und wie wird das gemessen? Ich würde mich freuen, wen Sie mir das beantworten könnten um auch in meinem Ulmeld sicher zu sein. Mit freundlichen Grüßen Thomas Arends Anfragenr: 296042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296042/ Postanschrift Thomas Arends << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen
Sehr geehrter Herr Arends, Sie haben gefragt "Wie genau wird ermittelt ob etwas Rechtsextrem ist" (vgl.…
Von
Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen
Betreff
AW: Wie genau wird ermittelt ob etwas Rechtsextrem ist [#296042]
Datum
12. Januar 2024 16:38
Status
Sehr geehrter Herr Arends, Sie haben gefragt "Wie genau wird ermittelt ob etwas Rechtsextrem ist" (vgl. Ihr Betreff). Diese Frage haben wir Ihnen beantwortet. Zur Erläuterung: Die Schwelle zum Extremismus wird immer dann überschritten, wenn Schutzgüter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, im Kern: die Menschenwürde, die Demokratie und das Rechtsstaatprinzip, ganz oder teilweise abgeschafft werden sollen. Diese Schutzgüter lassen sich nicht mit mathematischen oder physikalischen Größen beschreiben. Wie Ihnen in unserer Antwort bereits mitgeteilt wurde, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften. Mit freundlichen Grüßen