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Wie hoch sind die Reisekosten aller Politiker in Deutschland im Jahr 2013

Ich hätte gern eine Aufstellung mit den Reisekosten aller Politiker in Deutschland aus dem Jahr 2013.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Januar 2014
  • Frist
    1. März 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wie hoch sind die Reisekosten aller Politiker in Deutschland im Jahr 2013 [#5540]
Datum
28. Januar 2014 08:50
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gern eine Aufstellung mit den Reisekosten aller Politiker in Deutschland aus dem Jahr 2013.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage vom 28.01.2014 Sehr geehrtAntragsteller/in nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person Anspru…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.01.2014
Datum
6. Februar 2014 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person Anspruch auf Zugang zu den bei einer Behörde vorhandenen amtlichen Informationen. Unter Informationen versteht man nach § 3 Satz 1 IFG alle in Schrift-, Bild-, Ton oder Datenverarbeitungsform vorhandenen Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden. Eine Verpflichtung zur Ermittlung von Informationen besteht nicht. Auf Ihre u.a. E-Mail vom 28.01.2014 über das Portal "fragdenstaat.de" teile ich mit, dass ich beabsichtige, Ihrem Antrag auf Übersendung einer Aufstellung mit den Reisekosten aller Politiker in Deutschland aus dem Jahr 2013 nicht zu entsprechen. Eine Aufstellung über die Reisekosten aller Politiker in Deutschland liegt dem Finanzministerium NRW nicht vor. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um Mitteilung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.