Wie hoch sind die Rückzahlungen der Covid-19 Hersteller für die an die Bundesrepublik verkauften Covid-19 Impfstoffe?

für den Kauf der Covid-19 Impfstoffe Comirnaty, Vaxzevria, Moderna und des Janssen-Impfstoffes wurden erhebliche Summen an Steuergeldern ausgegeben.
Grundlage dieser hohen Ausgaben waren die Produkteigenschaften, die sich aus der Zulassungsindikation ergaben - hier beispielshaft für Comirnaty angeführt (EMA 21 Dec. 2020) - Comirnaty is a vaccine for preventing coronavirus disease 2019 (COVID-19) in people aged 16 years and older. Comirnaty is given as two injections, usually into the muscle of the upper arm, at least 21 days apart.
Inzwischen hat sich herausgestellt, daß sich die präventive Wirksamkeit nicht eingestellt hat, sondern daß die Infektionszahlen 2021/22 drastisch über jenen liegen, die 2020 ohne Impfung vorlagen. Während zu Zeiten ohne jeglichen Impfschutz, exakt zwischen 26.3.-4.4.2020 die höchsten Neuinfektionszahlen zwischen 3 965-6 294/Tag betrugen, lagen sie am 16.3.2022 bei einem Durchimmunisierungsgrad von 75,8% (2xgeimpft) bei 262 593 bestätigter Fälle/Tag (RKI Lagebericht) – das ist ca. das 42-66fache der Situation ohne Impfung. Hinzu kommt die geringe Dauer des Impfschutzes von ca. 3-6 Monaten, weshalb eine Zweifach-Impfung nicht ausreicht und Auffrischungsimpfungen notwendig werden, die mit noch höheren Ausgaben verbunden sind.
Diese Produktmängel begründen (gem. ProdHaftG) in ausreichendem Maße finanzielle Rückforderungen oder Preis-Nachlässe gegenüber den Herstellern. Der Steuerzahler hat einen Anspruch darauf, zu wissen, wie hoch die Rückzahlungen oder Preisnachlässe sind.

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  • Datum
    16. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: für den Kauf der …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wie hoch sind die Rückzahlungen der Covid-19 Hersteller für die an die Bundesrepublik verkauften Covid-19 Impfstoffe? [#243543]
Datum
16. März 2022 17:26
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
für den Kauf der Covid-19 Impfstoffe Comirnaty, Vaxzevria, Moderna und des Janssen-Impfstoffes wurden erhebliche Summen an Steuergeldern ausgegeben. Grundlage dieser hohen Ausgaben waren die Produkteigenschaften, die sich aus der Zulassungsindikation ergaben - hier beispielshaft für Comirnaty angeführt (EMA 21 Dec. 2020) - Comirnaty is a vaccine for preventing coronavirus disease 2019 (COVID-19) in people aged 16 years and older. Comirnaty is given as two injections, usually into the muscle of the upper arm, at least 21 days apart. Inzwischen hat sich herausgestellt, daß sich die präventive Wirksamkeit nicht eingestellt hat, sondern daß die Infektionszahlen 2021/22 drastisch über jenen liegen, die 2020 ohne Impfung vorlagen. Während zu Zeiten ohne jeglichen Impfschutz, exakt zwischen 26.3.-4.4.2020 die höchsten Neuinfektionszahlen zwischen 3 965-6 294/Tag betrugen, lagen sie am 16.3.2022 bei einem Durchimmunisierungsgrad von 75,8% (2xgeimpft) bei 262 593 bestätigter Fälle/Tag (RKI Lagebericht) – das ist ca. das 42-66fache der Situation ohne Impfung. Hinzu kommt die geringe Dauer des Impfschutzes von ca. 3-6 Monaten, weshalb eine Zweifach-Impfung nicht ausreicht und Auffrischungsimpfungen notwendig werden, die mit noch höheren Ausgaben verbunden sind. Diese Produktmängel begründen (gem. ProdHaftG) in ausreichendem Maße finanzielle Rückforderungen oder Preis-Nachlässe gegenüber den Herstellern. Der Steuerzahler hat einen Anspruch darauf, zu wissen, wie hoch die Rückzahlungen oder Preisnachlässe sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243543/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Wie hoch sind die Rückzahlungen der Covid-19 Hersteller für die an die Bundesrepublik verkauf…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Wie hoch sind die Rückzahlungen der Covid-19 Hersteller für die an die Bundesrepublik verkauften Co... [#243543]
Datum
18. März 2022 11:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Zwischennachricht, Wie hoch sind die Rückzahlungen der Covid-19 Hersteller für die an die Bundesrepublik verkaufte…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Wie hoch sind die Rückzahlungen der Covid-19 Hersteller für die an die Bundesrepublik verkauften Co... [#243543]
Datum
14. April 2022 14:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde muss ich Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtl…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Wie hoch sind die Rückzahlungen der Covid-19 Hersteller für die an die Bundesrepublik verkauften Covid-19 Impfstoffe? [#243543]
Datum
25. April 2022 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB
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2,8 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Die über die Verträge mit der Europäische Kommission beschafften COVID-19 Impfstoffe wurden für eine Anwendung zur Vorbeugung von COVID-19 durch das Coronavirus SARS-CoV-2 zugelassen. Etwaige Rückzahlungen oder Preisnachlässe sind für Impfstoffe, die gemäß der in Zulassung festgelegten Anforderungen (Spezifikationen) herstellt wurden, vertraglich nicht vorgesehen. In den Zulassungsstudien der COVID-19-Impfstoffe wurde die Risikoreduktion einer Erkrankung an COVID-19 jeden Schweregrads nachgewiesen. Der zuständige Ausschuss für Humanarzneimittel bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) überprüft nach Bewertung entsprechender Daten auch nach der Zulassung weiterhin, ob das positive Nutzen-Risiko Verhältnis weiterhin bestätigt werden kann. Studien zur Impfeffektivität in der Anwendung der Impfstoffe dienen der Bestätigung der Wirksamkeit. Publizierte Studien zur Impfeffektivität zeigen eine Reduktion von schwerer COVID-19-Erkrankung im Sinne der Verhinderung von Hospitalisierungen, Behandlung auf Intensivstationen und Tod. Es wird auf den aktuellen Wochenbericht des Robert Koch-Instituts verwiesen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). Zusammengefasst bestätigen die darin nach Impfstatus dargestellten Inzidenzen, die Anzahl und Verteilung der Impfdurchbrüche sowie die nach der Screening-Methode berechneten Impfeffektivitäten die hohe Wirksamkeit der eingesetzten COVID-19-Impfstoffe gegenüber schweren COVID-19-Verläufen. Auch unter der aktuellen Dominanz der Omikron-Variante kann für vollständig geimpfte Personen aller Altersgruppen - insbesondere für Personen mit Auffrischimpfung - weiterhin von einem sehr guten Impfschutz gegenüber einer schweren COVID-19-Erkrankung ausgegangen werden. Mit freundlichen Grüßen