Wie hoch waren die Steuereinnahmen aus dem LAG 1952 von beschränkt Steuerpflichtigen?

Anfrage an: Bundesausgleichsamt

Statistik über die Steuereinnahmen von beschränkt Steuerpflichtigen im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes von 1952.
Wie hoch waren die Steuereinnahmen durch beschränkt Steuerpflichtige natürliche Personen und durch beschränkt Steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Rahmen des Lastenausgleiches 1952? Aus welchen Ländern stammen die beschränkt Steuerpflichtigen? Könnten Sie mir diesbezüglich ebenfalls eine Statistik bzw. Aufstellung zusenden und mit welchen Beträgen wurden diese Summe je nach Land zum LAG herangezogen. Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!

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Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Juli 2023
  • Frist
    22. August 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Statistik über die Steuereinnahmen vo…
An Bundesausgleichsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wie hoch waren die Steuereinnahmen aus dem LAG 1952 von beschränkt Steuerpflichtigen? [#284329]
Datum
20. Juli 2023 18:04
An
Bundesausgleichsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistik über die Steuereinnahmen von beschränkt Steuerpflichtigen im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes von 1952. Wie hoch waren die Steuereinnahmen durch beschränkt Steuerpflichtige natürliche Personen und durch beschränkt Steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Rahmen des Lastenausgleiches 1952? Aus welchen Ländern stammen die beschränkt Steuerpflichtigen? Könnten Sie mir diesbezüglich ebenfalls eine Statistik bzw. Aufstellung zusenden und mit welchen Beträgen wurden diese Summe je nach Land zum LAG herangezogen. Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284329/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesausgleichsamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20.07.2023, das in meiner Behörde am 21…
Von
Bundesausgleichsamt
Betreff
AW: [EXTERN] Wie hoch waren die Steuereinnahmen aus dem LAG 1952 von beschränkt Steuerpflichtigen? [#284329]
Datum
24. Juli 2023 15:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20.07.2023, das in meiner Behörde am 21.07.2023 (Posteingangsstempel) eingegangen ist. Entsprechend Ihren Wünschen nehme ich zu Ihrem IFG-Antrag vom 20.07.2023 wie folgt Stellung: Für die Erhebung von Steuern ist die Finanzverwaltung zuständig. Auch die Durchführung der steuerrechtlichen Regelungen des Lastenausgleichsgesetz (§§ 16 - 227 LAG) fiel in die Zuständigkeit der Finanzverwaltung. Die Ausgleichsverwaltung selbst war und ist mit der Erhebung von Steuereinnahmen nicht befasst. Statistiken und Erkenntnisse über "Steuereinnahmen von beschränkt Steuerpflichtigen im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes von 1952" liegen meiner Behörde nicht vor. Vielleicht kann Ihnen in der Sache das Bundesministerium der Finanzen weiterhelfen. Ich hoffe, Ihnen mit meiner Information behilflich gewesen zu sein. Ich bitte um Verständnis, dass ich einer Veröffentlichung oder Weitergabe meiner persönlichen Daten auf der von Ihnen genutzten Internetplattform widerspreche (DSGVO). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort! Ich werde mich mit meiner Anfrage…
An Bundesausgleichsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Wie hoch waren die Steuereinnahmen aus dem LAG 1952 von beschränkt Steuerpflichtigen? [#284329]
Datum
24. Juli 2023 15:50
An
Bundesausgleichsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort! Ich werde mich mit meiner Anfrage ans BMF wenden. Ihnen weiterhin einen frohen Arbeitstag Mit herzlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284329/

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie hoch waren die Steuereinnahmen aus dem LAG 1952 von beschränkt…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Wie hoch waren die Steuereinnahmen aus dem LAG 1952 von beschränkt Steuerpflichtigen? [#284329]
Datum
22. August 2023 06:57
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie hoch waren die Steuereinnahmen aus dem LAG 1952 von beschränkt Steuerpflichtigen?“ vom 20.07.2023 (#284329) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>