Sehr
geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre Mail; derzeit entstehen viele Fragen zum Thema Corona, die wir gerne beantworten. Zu Ihrer Frage können wir Ihnen folgende Informationen geben:
Wir deuten Ihre Frage dahingehend, dass Sie gerne wissen möchten, wann Dienstleistungen, wie Massagen, wieder möglich sind.
Gemäß aktueller CoronaSchVO §7
(3) Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von
<< Adresse entfernt >>,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere von Maniküre, Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Tätowieren, Massage), sind untersagt. Davon ausgenommen sind
<< Adresse entfernt >>. Handwerker und Dienstleister im Gesundheitswesen (einschließlich Physio- und Ergotherapeuten usw. ohne eigene Heilkundeerlaubnis, Hörgeräteakustikern, Optikern, orthopädischen Schuhmachern usw.)
Wann Massagen wieder ausgeführt werden dürfen, die unter die Untersagung des oben genannten Paragraphen fallen, lässt sich im Moment nicht genau sagen.
Da es sich bei der Ausbreitung der Corona-Pandemie um ein dynamisches Geschehen handelt, wird die Landesregierung die bestehenden kontaktbeschränkenden Regelungen aufgrund der vorliegenden Daten- und Erkenntnislage zur Ausbreitung des Corona Virus laufend überprüfen. Auch die Landesregierung hofft, weitere Beschränkungen schrittweise lockern zu können, was maßgeblich vom weiteren Verlauf der Pandemie abhängen wird. Aktuell verbietet sich aber jegliche Prognose.
Eine schrittweise Anpassung muss gut vorbereitet werden und in jedem Einzelfall durch Schutzmaßnahmen so begleitet werden, dass das Entstehen neuer Infektionsketten bestmöglich vermieden wird. Der Maßstab bleibt dabei, dass die Infektionsdynamik so moderat bleiben muss, dass unser Gesundheitswesen jedem Erkrankten die bestmögliche Behandlung ermöglichen kann und die Zahl der schweren und tödlichen Verläufe minimiert wird.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder treffen sich zur nächsten Konferenz am 06. Mai 2020.
Eine aktuelle Übersicht über die aktuellen Erlasse finden Sie auf unserer Website
https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-ge… .
Wir hoffen, wir konnten Ihre Frage damit beantworten.
Wichtig ist, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger an die Regeln halten und Informationen beachten, die von den öffentlichen Dienststellen in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden. Wenn wir uns alle danach richten, werden wir diese außergewöhnliche Situation bestmöglich bestehen - bitte helfen Sie uns dabei durch Ihre Unterstützung. Vielen Dank.
Die hier erteilten Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich als Wegweiser. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt.
Mit freundlichen Grüßen