Wie lange müssen Corona-Erkrankte in Quarantäne?

Wie lange müssen Corona-Erkrankte in Quarantäne und wie wird das begründet? Bitte senden Sie mir sämtliche relevanten Erlasse.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie lange müssen C…
An Stadt Leipzig - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wie lange müssen Corona-Erkrankte in Quarantäne? [#192749]
Datum
15. Juli 2020 15:00
An
Stadt Leipzig - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie lange müssen Corona-Erkrankte in Quarantäne und wie wird das begründet? Bitte senden Sie mir sämtliche relevanten Erlasse.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192749/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Leipzig - Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage erhalten. Nach Auskunft des Rechtsamtes der Stadt Leipzig kann…
Von
Stadt Leipzig - Gesundheitsamt
Betreff
Wie lange müssen Corona-Erkrankte in Quarantäne? [#192749]
Datum
28. Juli 2020 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage erhalten. Nach Auskunft des Rechtsamtes der Stadt Leipzig kann ich Ihnen mitteilen: Ein spezialgesetzlicher Auskunftsanspruch nach den Vorschriften des Infektionsschutzrechtes besteht nicht. Es besteht kein Auskunftsanspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bzw. dem Umweltinformationsgesetz (UIG), da die die hier erfragten Auskünfte keine von diesen Gesetzen erfassten Informationen sind, vgl. § 1 VIG bzw. § 2 Abs. 3 UIG. Ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) besteht nicht, da die Stadt Leipzig keine nach diesem Gesetz verpflichtete Behörde ist, vgl. § 1 IFG. Ein Landesinformationsfreiheitsgesetz des Freistaates Sachsen gibt es aktuell nicht. Trotzdem möchte ich Ihnen kostenfrei antworten: Die Entscheidung wird nach den gültigen vom RKI vorgegebenen Richtlinien getroffen (www.rki.de). Es richtet sich unter anderem danach, ob und welcher Schweregrad von Symptomen vorgelegen hat. Mit freundlichen Grüßen