Wie lässt sich der Menschenrechtsschutz in der Praxis verbessern?

Es geht in meiner Anfrage um Menschenrechtswidrige Zurückweisungspraxis
Es gibt Fälle, in denen an das BverfG gerichtete Beschwerden in schlechthin menschenrechtswidriger Weise von einem Sachbearbeiter als dem zuständigen Richter nicht mehr vorgelegt wird, erklärt worden sind.
In menschenrechtswidriger Weise deshalb, weil das aus Artikel 6 EMRK erfließende Recht auf Begründung und auf Gehör ebenso wie das in Artikel 13 statuierte Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt wird, wenn eine unbegründete Zurückweisungsentscheidung erfolgt, gegen die kein Rechtsmittel offensteht.
Es gibt sogar Fälle, in denen an den EGMR gerichtete Beschwerden in schlechthin menschenrechtswidriger Weise von einem Einzelrichter als unzulässig erklärt worden sind. In menschenrechtswidriger Weise deshalb, weil das aus Artikel 6 EMRK erfließende Recht auf Begründung und auf Gehör ebenso wie das in Artikel 13 statuierte Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt wird, wenn eine unbegründete Zurückweisungsentscheidung erfolgt, gegen die kein Rechtsmittel offensteht.

Nur ein kleiner Prozentsatz der Beschwerden werden beim BverfG angenommen und wirkungsvoll entschieden.
Nur ein geringer Prozentsatz der Beschwerden aus Deutschland wird beim EGMR angenommen.
Unser Justizsystem - auch in West- und Mitteleuropa - zahlreicher Verbesserungen und Reformen bedürfte. Und auch die Zugänge zum BverfG und EGMR müssen neu geregelt werden.
Dazu erwähne ich folgendes was sich im März im Bundestag ereignete:
Die Bundestagsabgeordnete der Grünen und Bundestagsvizepräsidentin, Frau Goehring- Eckhardt war empört wegen dem Interview des AFD Abgeordneten Schmidt (Russischer Zuwanderer) , dass er in Russland führte:

Es gebe hier gar keine Demokratie und andere Meinungen würden durch die „regierende Elite“ in Medien, im Internet und sogar durch körperliche Gewalt unterdrückt. Es sind Aussagen, die der Putin-Propaganda wertvolles Futter liefern.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. März 2022
  • Frist
    23. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es geht in meiner…
An Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wie lässt sich der Menschenrechtsschutz in der Praxis verbessern? [#243922]
Datum
20. März 2022 08:05
An
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es geht in meiner Anfrage um Menschenrechtswidrige Zurückweisungspraxis Es gibt Fälle, in denen an das BverfG gerichtete Beschwerden in schlechthin menschenrechtswidriger Weise von einem Sachbearbeiter als dem zuständigen Richter nicht mehr vorgelegt wird, erklärt worden sind. In menschenrechtswidriger Weise deshalb, weil das aus Artikel 6 EMRK erfließende Recht auf Begründung und auf Gehör ebenso wie das in Artikel 13 statuierte Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt wird, wenn eine unbegründete Zurückweisungsentscheidung erfolgt, gegen die kein Rechtsmittel offensteht. Es gibt sogar Fälle, in denen an den EGMR gerichtete Beschwerden in schlechthin menschenrechtswidriger Weise von einem Einzelrichter als unzulässig erklärt worden sind. In menschenrechtswidriger Weise deshalb, weil das aus Artikel 6 EMRK erfließende Recht auf Begründung und auf Gehör ebenso wie das in Artikel 13 statuierte Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt wird, wenn eine unbegründete Zurückweisungsentscheidung erfolgt, gegen die kein Rechtsmittel offensteht. Nur ein kleiner Prozentsatz der Beschwerden werden beim BverfG angenommen und wirkungsvoll entschieden. Nur ein geringer Prozentsatz der Beschwerden aus Deutschland wird beim EGMR angenommen. Unser Justizsystem - auch in West- und Mitteleuropa - zahlreicher Verbesserungen und Reformen bedürfte. Und auch die Zugänge zum BverfG und EGMR müssen neu geregelt werden. Dazu erwähne ich folgendes was sich im März im Bundestag ereignete: Die Bundestagsabgeordnete der Grünen und Bundestagsvizepräsidentin, Frau Goehring- Eckhardt war empört wegen dem Interview des AFD Abgeordneten Schmidt (Russischer Zuwanderer) , dass er in Russland führte: Es gebe hier gar keine Demokratie und andere Meinungen würden durch die „regierende Elite“ in Medien, im Internet und sogar durch körperliche Gewalt unterdrückt. Es sind Aussagen, die der Putin-Propaganda wertvolles Futter liefern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243922/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht an die Menschenrechtsbeauftragte. Leider können wir, auch n…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Betreff
AW: Wie lässt sich der Menschenrechtsschutz in der Praxis verbessern? [#243922]
Datum
22. März 2022 14:44
Status
Warte auf Antwort
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4,2 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht an die Menschenrechtsbeauftragte. Leider können wir, auch nach Rücksprache mit dem für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständigen Referat, keine Anfrage nach dem IFG erkennen. Es geht scheinbar weniger um bereits vorhandene amtliche Informationen, sondern eher um Möglichkeiten, den Menschenrechtsschutz in der Praxis zu verbessern. Das ist natürlich ein legitimes Ansinnen, über das sich das Büro der Menschenrechtsbeauftragten auch Gedanken macht und gerne in einen Austausch tritt, ist aber nicht vom IFG erfasst. Sie erwähnen Beschwerden und Klagen vor dem BVerfG und der EGMR. Wenn es Ihnen um konkrete Informationen zu Einzelfällen dort geht müssten Sie sich an die dortigen Stellen wenden; auf diese Informationen haben wir als Auswärtiges Amt auch keinen Zugriff. Es tut mir leid, Ihnen keine weitergehende Antwort geben zu können. Mit freundlichen Grüßen