Wie lässt sich der Menschenrechtsschutz in der Praxis verbessern?

Es geht in meiner Anfrage um Menschenrechtswidrige Zurückweisungspraxis
Es gibt Fälle, in denen an das BverfG gerichtete Beschwerden in schlechthin menschenrechtswidriger Weise von einem Sachbearbeiter als dem zuständigen Richter nicht mehr vorgelegt wird, erklärt worden sind.
In menschenrechtswidriger Weise deshalb, weil das aus Artikel 6 EMRK erfließende Recht auf Begründung und auf Gehör ebenso wie das in Artikel 13 statuierte Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt wird, wenn eine unbegründete Zurückweisungsentscheidung erfolgt, gegen die kein Rechtsmittel offensteht.
Es gibt sogar Fälle, in denen an den EGMR gerichtete Beschwerden in schlechthin menschenrechtswidriger Weise von einem Einzelrichter als unzulässig erklärt worden sind. In menschenrechtswidriger Weise deshalb, weil das aus Artikel 6 EMRK erfließende Recht auf Begründung und auf Gehör ebenso wie das in Artikel 13 statuierte Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt wird, wenn eine unbegründete Zurückweisungsentscheidung erfolgt, gegen die kein Rechtsmittel offensteht.

Nur ein kleiner Prozentsatz der Beschwerden werden beim BverfG angenommen und wirkungsvoll entschieden.
Nur ein geringer Prozentsatz der Beschwerden aus Deutschland wird beim EGMR angenommen.
Unser Justizsystem - auch in West- und Mitteleuropa - zahlreicher Verbesserungen und Reformen bedürfte. Und auch die Zugänge zum BverfG und EGMR müssen neu geregelt werden.
Dazu erwähne ich folgendes was sich im März im Bundestag ereignete:
Die Bundestagsabgeordnete der Grünen und Bundestagsvizepräsidentin, Frau Goehring- Eckhardt war empört wegen dem Interview des AFD Abgeordneten Schmidt (Russischer Zuwanderer) , dass er in Russland führte:

Es gebe hier gar keine Demokratie und andere Meinungen würden durch die „regierende Elite“ in Medien, im Internet und sogar durch körperliche Gewalt unterdrückt. Es sind Aussagen, die der Putin-Propaganda wertvolles Futter liefern.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. März 2022
  • Frist
    23. April 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es geht in meiner…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Wie lässt sich der Menschenrechtsschutz in der Praxis verbessern? [#243916]
Datum
20. März 2022 07:57
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es geht in meiner Anfrage um Menschenrechtswidrige Zurückweisungspraxis Es gibt Fälle, in denen an das BverfG gerichtete Beschwerden in schlechthin menschenrechtswidriger Weise von einem Sachbearbeiter als dem zuständigen Richter nicht mehr vorgelegt wird, erklärt worden sind. In menschenrechtswidriger Weise deshalb, weil das aus Artikel 6 EMRK erfließende Recht auf Begründung und auf Gehör ebenso wie das in Artikel 13 statuierte Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt wird, wenn eine unbegründete Zurückweisungsentscheidung erfolgt, gegen die kein Rechtsmittel offensteht. Es gibt sogar Fälle, in denen an den EGMR gerichtete Beschwerden in schlechthin menschenrechtswidriger Weise von einem Einzelrichter als unzulässig erklärt worden sind. In menschenrechtswidriger Weise deshalb, weil das aus Artikel 6 EMRK erfließende Recht auf Begründung und auf Gehör ebenso wie das in Artikel 13 statuierte Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt wird, wenn eine unbegründete Zurückweisungsentscheidung erfolgt, gegen die kein Rechtsmittel offensteht. Nur ein kleiner Prozentsatz der Beschwerden werden beim BverfG angenommen und wirkungsvoll entschieden. Nur ein geringer Prozentsatz der Beschwerden aus Deutschland wird beim EGMR angenommen. Unser Justizsystem - auch in West- und Mitteleuropa - zahlreicher Verbesserungen und Reformen bedürfte. Und auch die Zugänge zum BverfG und EGMR müssen neu geregelt werden. Dazu erwähne ich folgendes was sich im März im Bundestag ereignete: Die Bundestagsabgeordnete der Grünen und Bundestagsvizepräsidentin, Frau Goehring- Eckhardt war empört wegen dem Interview des AFD Abgeordneten Schmidt (Russischer Zuwanderer) , dass er in Russland führte: Es gebe hier gar keine Demokratie und andere Meinungen würden durch die „regierende Elite“ in Medien, im Internet und sogar durch körperliche Gewalt unterdrückt. Es sind Aussagen, die der Putin-Propaganda wertvolles Futter liefern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243916/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Ihre Anfrage vom 20 März 2022 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-mail vom 20. März 2022 über "Frag…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre Anfrage vom 20 März 2022
Datum
1. April 2022 16:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-mail vom 20. März 2022 über "Frag den Staat", die mir zur Beantwortung zugeleitet worden ist. Ich fasse Ihre E-Mail nicht als IFG-Antrag, sondern als Bürgeranfrage auf, denn es geht Ihnen nicht um Zugang zu bestimmten Dokumenten, sondern um eine inhaltliche Antwort. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. In Ihrer Anfrage geht es um die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht und die Abweisung von Individualbeschwerden beim EGMR, die jeweils ohne oder mit nur sehr knapper Begründung erfolgen kann. Sie sehen dadurch die Artikel 6 und 13 der EMRK verletzt. Dazu ist jedoch zu sagen, dass Art. 6 und 13 EMRK zwar für den regulären Gerichtsweg im nationalen Recht gelten, nicht aber für etwaige darüber hinausgehende Beschwerdemöglichkeiten wie etwa die Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG (nur wenige Mitgliedstaaten der EMRK sehen eine solche individuelle Beschwerdemöglichkeit außerhalb der regulären Instanzenzüge überhaupt vor). Das BVerfG hat selbst von Anfang an klargestellt, dass die Verfassungsbeschwerde eben kein zusätzlicher Rechtsbehelf ist (s. BVerfGE 1, 4). Das Gleiche gilt für Individualbeschwerden nach der EMRK. Die EMRK garantiert ein faires innerstaatliches Verfahren (nicht aber eine Rechtsmittelinstanz) vor den innerstaatlich zuständigen Gerichten. Art. 13 bezieht sich auf nationale Entscheidungen, nicht aber auf das EGMR-Verfahren selbst. Es handelt sich also entgegen Ihrer Ansicht nicht um "menschenrechtswidrige" Entscheidungen, wenn etwa nicht hinreichend substantiierte, offensichtlich unzulässige oder rechtsmissbräuchliche Beschwerden per Einzelrichterentscheidung abgewiesen werden. Die EMRK und das GG garantieren ein faires Verfahren vor den zuständigen nationalen Gerichten. EGMR und Bundesverfassungsgericht sind dazu da, als außerordentliche Instanzen Verletzungen von Grund- und Menschenrechten zu prüfen. Leider beziehen sich die allermeisten Beschwerden vor dem EGMR eben nicht auf solche Menschenrechtsverletzungen, sondern behaupten schlicht, dass die nationalen Gerichte falsch entschieden hätten. Der EGMR ist aber kein Gericht vierter Instanz. Solche Beschwerden sind daher offensichtlich unzulässig und werden entsprechend behandelt. Ich hoffe, dass diese Erläuterungen für Sie hilfreich sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 20 März 2022 [#243916] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich erwähne zu meiner Anfrage, dass ic…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20 März 2022 [#243916]
Datum
2. April 2022 05:26
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich erwähne zu meiner Anfrage, dass ich in Kontakt stehe mit Dr. Antragsteller/in Hilpold (Professor für Völkerrecht, Europarecht und Vergleichendes Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck): Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Sie sprechen sehr viele Themen an, die eine weitere Vertiefung verdienten. Ganz generell kann ich Ihnen schon jetzt in der Form beipflichten, dass unser Justizsystem - auch in West- und Mitteleuropa - zahlreicher Verbesserungen und Reformen bedürfte. Und auch der Zugang zum EGMR muss neu geregelt werden. Mich wundert selbst, dass hier noch kein breiterer Protest auf weiter Flur festzustellen ist. "Insider" allerdings äußern sich schon seit geraumer Zeit sehr kritisch in diesem Zusammenhang. Ein Problem liegt auch darin, dass es keine Direktklage zum EuGH gibt. Auf die internationale Ebene brauchen wir nicht mehr zu vertrauen - und das wissen die nationalen Gerichte. Eigentlich ein Rückschritt gegenüber der Situation in 1980er Jahren.. Ja, das ist das formal korrekt bzw. entspricht es einer üblichen Vorgangsweise des EGMR. Was nicht angeht, sind diese systematischen Erklärungen der Unzulässigkeit. Es fehlt praktisch eine internationale Kontrolle. Das war sogar noch vor dem Inkrafttreten des 11. ZP besser, als es einen "politischen Filter" durch die Europäischen Menschenrechtskommission gegeben hat. Was nützt die Möglichkeit einer direkten Beschwerde, wenn nahezu alle Beschwerden - vielfach aus völlig unerfindlichen Grüßen und ohne substanzielle Begründung - als unzulässig erklärt werden? Generell hört man immer mehr Stimmen, dass der EGMR reformiert werden soll. Das ist ja ein ungemein kostspieliges Gericht und allein die Zulässigkeitsrat von 5% (und weniger)sagt alles. So kann ein Gericht nicht funktionieren! Und das besonders Schlimme am Ganzen: Die nationalen Gerichte wissen schon längst, dass Beschwerden - und wenn sie noch so substantiiert sind - in Straßburg aussichtslos sind. Auf einer Tagung in Wien zu "70 Jahre EMRK" hat ein bekannter Wiener Anwalt gesagt, er rate mittlerweile seinen Mandanten asb, eine Beschwerde in Straßburg einzubringen. Und wie man von der Europäischen Kommission behandelt wird, ist ebenfalls völlig unzumutbar. Auf wirklich substantiierte Beschwerden hin beginnen die, einem Binsenweisheiten zu erklären. Und wenn sie gar nicht mehr auskommen, dann schreiben sie, das sei ein Einzelfall oder ein spezieller Fall. Und tun wiederum nichts. Der Einzelne ist hilflos ausgeliefert. Dieses Problem betrifft leider sehr viele Beschwerdeführer; es ist ein Problem des EGMR insgesamt und muss dringend politisch angegangen werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243916/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Ihre Anfrage vom 20 März 2022 [#243916]
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Stellungsnahme/Widerspruch wegen…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20 März 2022 [#243916]
Datum
7. April 2022 18:47
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Stellungsnahme/Widerspruch wegen Ihrer Antwort und das Schreiben vom 01.04.2022 2002 wurde ich Fixiert ohne richterliche Genehmigung und Zwangsmisshandelt mit rückwirkenden richterlichen Beschluss, Außerdem wurden Untersuchungen an mir vorgenommen, die erinnern eher an dunklere Zeiten Deutschlands. 2007 wurde ich in Folge der verabreichten Medikamente zum Pflege- und Betreuungsfall. Die gerichtlich bestellten Betreuer haben aber nicht zu meinem Wohle beigetragen, sie versuchten mich finanziell und gesundheitlich zu schädigen. 6 min. Film aus der Wissenschaftssendung des SWR Odysso, seltene Krankheiten auf der Spur- falsche Medikamentierung in der Psychiatrie (Anmoderation ist auch sehr wichtig- findet sich bin der Mediathek zur kompletten Sendung od. anbei Manuskript) https://www.youtube.com/watch?v=qnBxx... Ärzte bestätigten den Missbrauch in der Psychiatrie. Ich war neben der Verabreichung von Medikamenten über Jahre hinweg psychologischer Folter und systematischer Verfahrensfehler ausgesetzt. Ich kam mir vor, als würden ich in früheren dunkleren Zeiten von Deutschland, oder in einem Land mit Despoten an der Regierung, leben. Es fand eine Erniedrigung, Entrechtung und Enteignung statt, obwohl es die Ethik und Moral verletzt, und außerdem gegen Recht und Gesetz verstößt. Bis ich mich in 2018 mit dem bekannten Chefarzt der Psychiatrie Heidenheim unterhielt, Dr. Martin Zinkler war ein Gewinn und ein Glücksfall für meine Selbständigkeit wieder zu erlangen. Dr. Zinkler hatte sich ein hohes Ansehen erworben, und erhielt daher in 2021 eine lobende Erwähnung durch die Weltgesundheitsorganisation. Mit seinem radikalen Einsatz für die Menschenrechte und die Beteiligung der Patienten an ihrer Behandlung habe er sich nicht immer nur Freunde gemacht, aber immer Haltung und Rückgrat bewiesen, so auch bei mir. Nun versuche ich Schadensansprüche zu stellen. Dies wir aber versucht zu verhinder, Es wurde gezielt Recht missachtet, Beweisermittlung verweigert, die im Betreuungsrecht übliche Beweislastumkehr missbraucht, um noch so eindeutige Ansprüche nicht anerkennen zu müssen. Das Landgericht sieht leider keine Verstöße vom Amtsgericht. Da es nicht juristisch zu klären war bzw. noch sein könnte, informierte ich Abgeordnete des Fachausschusses Arbeit, Gesundheit und Soziales des deutschen Bundestages. Ich zitiere ein Antwortschreiben des Abgeordneten des Deutschen Bundestages der Linkspartei Birkwald: Was Ihnen und anderen widerfahren ist, ist einen Landes wie Deutschland unwürdig und muss unter allen Umständen verhindert werden. Zusammenfassend sind sowohl das Betreuungsrecht wie auch die Bestimmungen zur Zwangsbehandlung in keiner Weise akzeptabel und missachten nach unserer Auffassung verschiedene Grundrechte. Eine Geschichte wie die Ihre sollte in Deutschland nicht möglich sein. Ebenfalls zitiere ich die Rede aus 2021 im Bundestag von Bundestagsabgeordnete Rüffer: Demnach werden in Deutschland Menschen durch ersetzende Entscheidungen von Gerichten gegen ihren Willen unter Betreuung gestellt und damit faktisch entrechtet, können aufgrund einer vermeintlichen psychischen Krankheit, geistiger oder seelischer Behinderungen freiheitsentziehenden Maßnahmen unterworfen werden und dabei teilweise Praktiken unterworfen werden, die als Folter zu charakterisieren sind — so der Fachausschuss. Würden Sie solche Missbräuche (Fachleute sprechen von Verbrechen der Menschlichkeit) als noch weiter ausgeführt werden? Allen Menschenrechtsabkommen zum Trotz werden Menschenrechte mit Füßen getreten. Es ist die Aufgabe der Politik, Leben und Gesundheit zu schützen. Ich zitiere die Antworten der Schreiben, zusammengefasst im März 2022. von Prof. Dr. Hilpold (Professor für Völkerrecht, Europarecht und Vergleichendes Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck) : Sehr << Anrede >> Dieses Problem betrifft leider sehr viele Beschwerdeführer; es ist ein Problem des EGMR insgesamt und muss dringend politisch angegangen werden. Und wie man von der Europäischen Kommission behandelt wird, ist ebenfalls völlig unzumutbar. Auf wirklich substantiierte Beschwerden hin beginnen die, einem Binsenweisheiten zu erklären. Und wenn sie gar nicht mehr auskommen, dann schreiben sie, das sei ein Einzelfall oder ein spezieller Fall. Und tun wiederum nichts. Der Einzelne ist hilflos ausgeliefert. Mit friedvollen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Aktivist Amnesty International ----------------- Postal Adress Honzrather Str.13 66701 Beckingen Germany Contact Infos Email: <<E-Mail-Adresse>> Phone: +0049 6835 8721 Cellphone: +0049 176 43348590<< Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - text-zum-swr-film-der-sendung-odysso.pdf Anfragenr: 243916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243916/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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AW: Ihre Anfrage vom 20 März 2022 [#243916] Sehr geehrte Damen und Herren, Anfragenr: 243916 Antwort an: <&l…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20 März 2022 [#243916]
Datum
7. April 2022 18:51
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Anfragenr: 243916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243916/