Wie oft werden Versorgungsverträge für alle Arten von Krankenhäusern (öffentlich, privat, psychiatrisch u.a.) auf die Einhaltung der Vertragsbedingungen überprüft?

Ich habe in der Pandemie in verschiedenen Krankenhäusern beobachtet, dass Seife, Desinfektionsmittel, Hygieneartikel und lebensnotwendige Medizinprodukte fehlen. Außerdem gibt es Menschen, die in Psychiatrien sind, nicht wissen, seit wann sie dort sind, welcher Tag ist oder was sie für Rechte haben. Sie haben keine Stifte, kein Papier, keine Briefumschläge und keine Briefmarken und die sie betreuenden Verfahrenspfleger haben sie im Glücksfall einmal gesehen und müssen auf der Station fragen, wie diese Menschen heißen. Zu rechtlichen Betreuern verhält es sich ähnlich. Sie haben ihre eigenen Ausweise nicht, aber andere haben darauf Zugriff. Aktuelle Angebote zur Selbsthilfe werden trotz mehrfacher Aufforderung nicht bekannt gegeben, viele haben kein eigenes Telefon und keine Kontakte zur Außenwelt. Die Badezimmer sind dreckig, obwohl es einen Reinigungsdienst gibt. Ich beobachte Fälle von Menschenhandel ("1x Duschen kostet 50 Cent, und wenn ich es plätschern höre, komme ich kassieren" - 1 Kleks Duschgel soll 20 Cent kosten, und wenn man kein Geld mehr hat, könne man sich überlegen, wie man das bezahlt. Menschen, die in psychiatrischen Kliniken körperlich nicht versorgt werden, und das obwohl es bereits entsprechende Mahnmale z. B. des Landes Niedersachsen gibt.

Wie sehen die Versorgungsverträge für unsere Krankenhäuser aus? Wie wird sichergestellt, dass alle Bedarfe abgedeckt werden?

Ist es Bestandteil der Versorgungsverträge, aktuelle Angebote zur Selbsthilfe bekannt zu geben?

Werden die Versorgungsverträge jährlich einem externen Audit unterzogen?

Gibt es andere unabhängige Überprüfungen?

Wie wird sichergestellt, dass mit den Ausweisen der untergebrachten Personen keine betrügerischen Handlungen vorgenommen werden?

Wie genau werden die Todesfälle in den Kliniken, insbesondere den psychiatrischen Kliniken, überwacht und dokumentiert? Gibt es speziell zu psychiatrischen Kliniken Statistiken zu Todesfällen aufgrund von körperlichen Erkrankungen?

Wird jede Leiche einer Obduktion unterzogen, oder für welche Fälle ist dies vorgesehen?

Ich empfinde diesen Zustand als eine verächtliche Menschenrechtsverletzung, für welche die Bundesrepublik Deutschland gerade zu stehen hat. Diese Zustände sind unverzüglich zu beseitigen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe in der Pandemie in verschied…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wie oft werden Versorgungsverträge für alle Arten von Krankenhäusern (öffentlich, privat, psychiatrisch u.a.) auf die Einhaltung der Vertragsbedingungen überprüft? [#275298]
Datum
9. April 2023 15:21
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe in der Pandemie in verschiedenen Krankenhäusern beobachtet, dass Seife, Desinfektionsmittel, Hygieneartikel und lebensnotwendige Medizinprodukte fehlen. Außerdem gibt es Menschen, die in Psychiatrien sind, nicht wissen, seit wann sie dort sind, welcher Tag ist oder was sie für Rechte haben. Sie haben keine Stifte, kein Papier, keine Briefumschläge und keine Briefmarken und die sie betreuenden Verfahrenspfleger haben sie im Glücksfall einmal gesehen und müssen auf der Station fragen, wie diese Menschen heißen. Zu rechtlichen Betreuern verhält es sich ähnlich. Sie haben ihre eigenen Ausweise nicht, aber andere haben darauf Zugriff. Aktuelle Angebote zur Selbsthilfe werden trotz mehrfacher Aufforderung nicht bekannt gegeben, viele haben kein eigenes Telefon und keine Kontakte zur Außenwelt. Die Badezimmer sind dreckig, obwohl es einen Reinigungsdienst gibt. Ich beobachte Fälle von Menschenhandel ("1x Duschen kostet 50 Cent, und wenn ich es plätschern höre, komme ich kassieren" - 1 Kleks Duschgel soll 20 Cent kosten, und wenn man kein Geld mehr hat, könne man sich überlegen, wie man das bezahlt. Menschen, die in psychiatrischen Kliniken körperlich nicht versorgt werden, und das obwohl es bereits entsprechende Mahnmale z. B. des Landes Niedersachsen gibt. Wie sehen die Versorgungsverträge für unsere Krankenhäuser aus? Wie wird sichergestellt, dass alle Bedarfe abgedeckt werden? Ist es Bestandteil der Versorgungsverträge, aktuelle Angebote zur Selbsthilfe bekannt zu geben? Werden die Versorgungsverträge jährlich einem externen Audit unterzogen? Gibt es andere unabhängige Überprüfungen? Wie wird sichergestellt, dass mit den Ausweisen der untergebrachten Personen keine betrügerischen Handlungen vorgenommen werden? Wie genau werden die Todesfälle in den Kliniken, insbesondere den psychiatrischen Kliniken, überwacht und dokumentiert? Gibt es speziell zu psychiatrischen Kliniken Statistiken zu Todesfällen aufgrund von körperlichen Erkrankungen? Wird jede Leiche einer Obduktion unterzogen, oder für welche Fälle ist dies vorgesehen? Ich empfinde diesen Zustand als eine verächtliche Menschenrechtsverletzung, für welche die Bundesrepublik Deutschland gerade zu stehen hat. Diese Zustände sind unverzüglich zu beseitigen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/275298/upload/d4c3c9a7cf18109cfd5510f0ffd7548b31557068/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Abgabenachricht, Wie oft werden Versorgungsverträge für alle Arten von Krankenhäusern (öffentlich privat psychia…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Wie oft werden Versorgungsverträge für alle Arten von Krankenhäusern (öffentlich privat psychiatr... [#275298]
Datum
12. April 2023 12:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Mail vom 9. April 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit Sehr << Antragsteller:in >> wir n…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre Mail vom 9. April 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit
Datum
14. April 2023 12:19
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 9. April 2023. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kann die von Ihnen dargestellten Sachverhalte aufgrund seiner Zuständigkeiten und Befugnisse nicht beurteilen. Der Bund hat keine aufsichtsrechtlichen Befugnisse gegenüber einzelnen Krankenhäusern. Für die Organisation von Arbeits- und Behandlungsabläufen sind die Krankenhäuser eigenverantwortlich zuständig. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass das BMG grundsätzlich keine medizinisch-fachliche Stellungnahme zu Einzelfällen abgibt. Es kann daher auch nicht beurteilen, ob eine bestimmte Behandlung oder Therapie von ihrem Umfang her ausreichend ist oder nicht. Wir empfehlen Ihnen, ein vertrauensvolles Gespräch mit der Klinikleitung zu führen und Ihr Anliegen dort vorzubringen. Gemäß § 135a Abs. 2 Nr. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) besteht die gesetzliche Verpflichtung von Krankenhäusern, ein Beschwerdemanagement einzuführen. Sie können sich auch an das zuständige Landesministerium wenden, denn den Ländern obliegt die ordnungsbehördliche Aufsicht über die Krankenhäuser. Hinweise zu Qualitätsdefiziten können Sie zudem auch Ihrer Krankenkasse mitteilen, die ggf. die Einleitung weitergehender Maßnahmen, wie etwa die Beauftragung einer Qualitätskontrolle nach § 275a SGB V prüfen kann. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Mail vom 9. April 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit [#275298] Guten Tag, vielen Dank für die …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail vom 9. April 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit [#275298]
Datum
26. April 2023 23:16
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die sehr geschätzte Antwort. Nach Rücksprache mit dem Nds. Ministerium für Soziales kann mir von dort nicht weitergeholfen werden, man wünsche mir "viel Erfolg bei meinem Vorhaben" und ich hätte wohl "viel zu tun". Auch die Kontaktaufnahme zum zuständigen Patientenfürsprecher des betreffenden Klinikums verlief im Hinblick auf die Wirksamkeit bis dato ohne Konsequenzen bzw. es sind daraufhin keine Veränderungen zu erkennen. Man würde sich wohl kümmern. Allerdings hat sich mittlerweile der Landkreis bei mir gemeldet, in welchem das Klinikum ansässig ist. Dies erscheint zunächst erfreulich. Das alles berührt mich schwer und ich fühle mich auch neben meiner Vollzeitberufstätigkeit verpflichtet, diesen menschenrechtswidrigen Zuständen in meinem Bundesland nachzugehen, allerdings gibt es auch beim mir persönliche Grenzen und ich wünsche mir nun ein Einschreiten der zuständigen Behörden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/275298/upload/d4c3c9a7cf18109cfd5510f0ffd7548b31557068/