Wie setzt sich die Zahl von ca. 86.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern im THW zusammen?

Können Sie mir mitteilen, wie sich die Zahl von 86.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zusammensetzt? (z.B. wie viele davon Junghelfer, wie viele davon einsatzbefähigte Helfer, etc.)

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2023
  • Frist
    12. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Können Sie mir mitteilen, wie sich di…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wie setzt sich die Zahl von ca. 86.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern im THW zusammen? [#291951]
Datum
9. November 2023 14:40
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Können Sie mir mitteilen, wie sich die Zahl von 86.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zusammensetzt? (z.B. wie viele davon Junghelfer, wie viele davon einsatzbefähigte Helfer, etc.) Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291951/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Ihre IfG-Anfrage über FragdenStaat Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage nach Informationsfrei…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
Ihre IfG-Anfrage über FragdenStaat
Datum
13. November 2023 08:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz: Können Sie mir mitteilen, wie sich die Zahl von 86.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zusammensetzt? (z.B. wie viele davon Junghelfer, wie viele davon einsatzbefähigte Helfer, etc.) Können wir Ihnen folgende Informationen übermitteln: Mit Stand vom 30.09.2023 hat die Bundesanstalt THW: 86.731 THW-Angehörige wovon 16.872 in der THW Jugend sind. 31.044 Angehörige sind einsatzbefähigte Einsatzkräfte. Mit freundlichem Gruß