Wie und wo kann man die Arbeit und Entscheidungen der Baukommision Eimsbuettel BAUKO einsehen.

In HH-Eimsbuettel entscheidet bei schwierigen Bauanträgen/Baugenehmigungen eine
Fachgruppe die sich BAUKOMMISION (BAUKO) nennt.
Aus wieviel Personen besteht sie?
Welche Fachbereiche sind darin vertreten?
Ist die politische Zugehörigkeit vorgegeben? Wer wählt sie aus?
Ist die BAUKO politisch unabhängig und kann frei und ohne Vorgaben entscheiden?
Wer hat die BAUKO zusammengestellt und welche Behoerdenfunktionen haben sie?
Sind die Tagungen regelmäßig und werden sie protokolliert und ins Netz gestellt?
Greift hier das gesetzliche Transparenzgesetz?
Wo können Sitzungen und Ergebnisse und Protokolle eingesehen werden?
Sind Entscheidungen die sich nachträglich als falsch heraus stellen, änderbar?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2015
  • Frist
    13. März 2015
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Uve KLENK
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
Uve KLENK
Betreff
Wie und wo kann man die Arbeit und Entscheidungen der Baukommision Eimsbuettel BAUKO einsehen. [#8624]
Datum
8. Februar 2015 00:52
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In HH-Eimsbuettel entscheidet bei schwierigen Bauanträgen/Baugenehmigungen eine Fachgruppe die sich BAUKOMMISION (BAUKO) nennt. Aus wieviel Personen besteht sie? Welche Fachbereiche sind darin vertreten? Ist die politische Zugehörigkeit vorgegeben? Wer wählt sie aus? Ist die BAUKO politisch unabhängig und kann frei und ohne Vorgaben entscheiden? Wer hat die BAUKO zusammengestellt und welche Behoerdenfunktionen haben sie? Sind die Tagungen regelmäßig und werden sie protokolliert und ins Netz gestellt? Greift hier das gesetzliche Transparenzgesetz? Wo können Sitzungen und Ergebnisse und Protokolle eingesehen werden? Sind Entscheidungen die sich nachträglich als falsch heraus stellen, änderbar?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Uve KLENK <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Uve KLENK
Bezirksamt Eimsbüttel
AW: Wie und wo kann man die Arbeit und Entscheidungen der Baukommision Eimsbuettel BAUKO einsehen. [#8624] Sehr ge…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
AW: Wie und wo kann man die Arbeit und Entscheidungen der Baukommision Eimsbuettel BAUKO einsehen. [#8624]
Datum
24. Februar 2015 15:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Klenk, ich bitte Sie, anliegendes Schreiben zu Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz zur Kenntnis zu nehmen. Vielen Dank. Freundliche Grüße, Björn Foresta
Uve KLENK
AW: AW: Wie und wo kann man die Arbeit und Entscheidungen der Baukommision Eimsbuettel BAUKO einsehen. [#8624] Seh…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
Uve KLENK
Betreff
AW: AW: Wie und wo kann man die Arbeit und Entscheidungen der Baukommision Eimsbuettel BAUKO einsehen. [#8624]
Datum
7. März 2015 14:54
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage ist genau ausgeführt. Die Antwort aber ungenügend. Wer? und WIE? stellt die BAUKO zusammen.? Wieviel Personen? welche Abt. sind vertreten? Unabhängig? Weisungsgebunden? fachl. Kompetenz, usw. Mit freundlichen Grüßen Uve KLENK Anfragenr: 8624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Uve KLENK << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Eimsbüttel
AW: Wie und wo kann man die Arbeit und Entscheidungen der Baukommision Eimsbuettel BAUKO einsehen. [#8624] Sehr ge…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
AW: Wie und wo kann man die Arbeit und Entscheidungen der Baukommision Eimsbuettel BAUKO einsehen. [#8624]
Datum
17. März 2015 17:03
Status
Sehr geehrter Herr Klenk, Ihre Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt: Die Baukommission besteht aus ca. 7 Personen und setzt sich aus Personen aus den Fachbereichen Bauprüfung, Management des öffentlichen Raums, Stadtplanung und bei Bedarf Baumschutz und Wirtschaftsförderung zusammen. Die politische Zugehörigkeit spielt keine Rolle, da es sich hierbei ausschließlich um ein Fachgremium handelt und die Personen auf Grund ihrer fachlichen Qualifikation teilnehmen. Die Baukommission ist somit politisch unabhängig und in ihrer Entscheidung an die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen gebunden. Die Zusammensetzung der Baukommission richtet sich nach dem fachlichen Erfordernis. Sie ist das Gremium, das über Vorhaben, die planungsrechtliche Befreiungen nach § 31 BauGB oder bauordnungsrechtliche Abweichungen nach § 69 HBauO erfordern, abschließend entscheidet. Die Sitzungen finden regelmäßig jede Woche statt. Die Entscheidungen werden Vorhabenbezogen dokumentiert und den Vorhaben in den Bauakten direkt zugeordnet, ein Gesamtprotokoll wird nicht erstellt. Diese Dokumentationen fallen nicht unter den in § 3 HmbTG genannten Anwendungsbereich, da nur die gem § 3 Punkt 13 HmbTG aufgeführten wesentlichen Regelungen erteilter Baugenehmigungen und -vorbescheide zu veröffentlichen sind. Die Ergebnisse der Sitzungen sind Bestandteil der Bauakten und können dort auf Antrag eingesehen werden. Grundsätzlich können bei geänderter Sach- oder Rechtslage neue Entscheidungen getroffen werden. Wir hoffen, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben. Mit freundlichem Gruß Bezirksamt Eimsbüttel Fachamt Bauprüfung
Uve KLENK
AW: AW: Wie und wo kann man die Arbeit und Entscheidungen der Baukommision Eimsbuettel BAUKO einsehen. [#8624] Seh…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
Uve KLENK
Betreff
AW: AW: Wie und wo kann man die Arbeit und Entscheidungen der Baukommision Eimsbuettel BAUKO einsehen. [#8624]
Datum
28. März 2015 12:08
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Frage: Wer wählt,entscheidet, bestimmt die Zusammensetzung der BAUKO? Wird sie jährlich neu zusammengestellt? Gibt es ein Vorsitz und/oder einen Sprecher für die BAUKO? Kann man diesen direkt anschreiben? (Email-Adresse?) Ist " EINSTIMMIGKEIT" aller Mitglieder nötig? Wenn nicht, wie wird dann verfahren? ... Mit freundlichen Grüßen Uve KLENK Anfragenr: 8624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Eimsbüttel
WG: AW: Wie und wo kann man die Arbeit und Entscheidungen der Baukommision Eimsbuettel BAUKO einsehen. [#8624] Seh…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
WG: AW: Wie und wo kann man die Arbeit und Entscheidungen der Baukommision Eimsbuettel BAUKO einsehen. [#8624]
Datum
7. April 2015 16:33
Status
Sehr geehrter Herr Klenk, das Bezirksamt antwortet auf Ihre erneuten Fragen wie folgt: Die Baukommission des Bezirksamtes wird von dem Leiter des Fachamtes Bauprüfung geleitet. Die Teilnehmer werden aus den fachlich erforderlichen Dienststellen entsprechend ihrer Qualifikation und örtlichen Zuständigkeit benannt und in die Baukommission entsandt. Deshalb kann sich die Zusammensetzung der Baukommission regelmäßig ändern. Grundsätzlich wird angestrebt, eine einheitliche Entscheidung zu treffen. In den sehr seltenen Fällen, in denen dieses nicht gelingt, entscheidet abschließend der Baukommissions-Vorsitzende. Die Baukommission und deren Vorsitzenden können Sie über das Postfach <<E-Mail-Adresse>> anschreiben. Mit freundlichem Gruß Bezirksamt Eimsbüttel Fachamt Bauprüfung

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Bezirksamt Eimsbüttel
WG: AW: Wie und wo kann man die Arbeit und Entscheidungen der Baukommision Eimsbuettel BAUKO einsehen. [#8624] Se…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
WG: AW: Wie und wo kann man die Arbeit und Entscheidungen der Baukommision Eimsbuettel BAUKO einsehen. [#8624]
Datum
10. April 2015 12:51
Status
Sehr geehrter Herr Klenk, das Bezirksamt antwortet auf Ihre erneuten Fragen wie folgt: Die Baukommission des Bezirksamtes wird von dem Leiter des Fachamtes Bauprüfung geleitet. Die Teilnehmer werden aus den fachlich erforderlichen Dienststellen entsprechend ihrer Qualifikation und örtlichen Zuständigkeit benannt und in die Baukommission entsandt. Deshalb kann sich die Zusammensetzung der Baukommission regelmäßig ändern. Grundsätzlich wird angestrebt, eine einheitliche Entscheidung zu treffen. In den sehr seltenen Fällen, in denen dieses nicht gelingt, entscheidet abschließend der Baukommissions-Vorsitzende. Die Baukommission und deren Vorsitzenden können Sie über das Postfach <<E-Mail-Adresse>> anschreiben. Mit freundlichem Gruß Bezirksamt Eimsbüttel Fachamt Bauprüfung