wie viele Beamte in Bund+Ländern

Anzahl der Beamten in Deutschland
Aufgeschlüsselt nach Bund und Ländern,nach Bundesland aufgeschlüsselt, wie viele davon in einzelnen Ministerien, nach einzelnen Gehaltsgruppen und Erfahrungsstufen.
Wieviele davon in Bundes-, Länderpolizei - , nach Bundesland, in den einzelnen Gehaltsgruppen.
Zusätzlich Soldaten in den einzelnen Gehaltsgruppen.
Dann die Ausgaben für Beamte in Bund,Ländern, Soldaten pro Jahr .
Ausgaben pro Jahr für sämtliche in Ruhestand befindliche Beamte,Polizisten,Soldaten !

Vielen Dank

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  • Datum
    27. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der Beamten in Deutschland Auf…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
wie viele Beamte in Bund+Ländern [#298487]
Datum
27. Januar 2024 13:37
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der Beamten in Deutschland Aufgeschlüsselt nach Bund und Ländern,nach Bundesland aufgeschlüsselt, wie viele davon in einzelnen Ministerien, nach einzelnen Gehaltsgruppen und Erfahrungsstufen. Wieviele davon in Bundes-, Länderpolizei - , nach Bundesland, in den einzelnen Gehaltsgruppen. Zusätzlich Soldaten in den einzelnen Gehaltsgruppen. Dann die Ausgaben für Beamte in Bund,Ländern, Soldaten pro Jahr . Ausgaben pro Jahr für sämtliche in Ruhestand befindliche Beamte,Polizisten,Soldaten ! Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298487/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Bundesministerium der Finanzen V B 3 – O 1004/24/10031 Sehr [geschwärzt], der Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 2…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
wie viele Beamte in Bund+Ländern [#298487]
Datum
14. März 2024 11:08
Status
Bundesministerium der Finanzen V B 3 – O 1004/24/10031 Sehr [geschwärzt], der Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 27. Januar 2024 wurde bereits am 27. Februar 2024 an die von Ihnen benannte Postanschrift – [geschwärzt], [geschwärzt] – versandt. Das Schreiben wurde zwischenzeitlich an uns zurückgesandt. Unter der von Ihnen angegebenen Postanschrift war eine Zustellung unseres Schreibens leider nicht möglich. Um Ihnen jedoch rechtswirksam die Entscheidung über Ihren Antrag bekanntgeben zu können, bitte ich Sie um die Angabe einer zustellungsfähigen Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt]+[geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt],[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] , [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt],[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt],[geschwärzt],[geschwärzt] ! [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Bundesministerium der Finanzen
Wie viele Beamte in Bund+Ländern [#298487]_Bitte um Rückmeldung bis zum 17. Mai 2024 für den Fall eines gewünschte…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Wie viele Beamte in Bund+Ländern [#298487]_Bitte um Rückmeldung bis zum 17. Mai 2024 für den Fall eines gewünschten weiteren Tätigwerdens seitens BMF
Datum
18. April 2024 18:46
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf die hiesige nachstehende E-Mail vom 14. März 2024, mit der Sie unter Hinweis auf eine bislang erfolglose Zustellung einer Entscheidung in o.g. Angelegenheit um Angabe einer zustellungsfähigen Postanschrift gebeten wurden. Eine Rückmeldung hierzu liegt bislang nicht vor. Nur für den Fall, dass Sie eine nochmalige Zusendung wünschen sollten, teilen Sie dies bitte bis zum 17. Mai 2024 mit. Sollte hier bis zu diesem Zeitpunkt keine Rückmeldung von Ihnen vorliegen, wird davon ausgegangen, dass Sie in dieser Sache kein weiteres Tätigwerden von Seiten des BMF mehr wünschen, so dass der Vorgang nach Ablauf des vorgenannten Datums dann hier als erledigt zu den Akten genommen wird. Mit freundlichen Grüßen