Wie viele Drogenfahrten, die die Polizei meldet, stellen sich als Falschmeldungen heraus?

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Die konventionelle Praxis mittels Urin- und Speichel-Tests und Vorort-Diagnostik (z.B. Gleichgewichts- und Pupillen-Tests) Einschätzungen über Drogenkonsum zu treffen, ist maßgeblich für die Behinderung der Weiterfahrt und die Einleitung einer Strafanzeige verantwortlich. Da darauf, aufgrund berechtigter Zweifel, ein toxikologisches Gutachten basierend auf gemessenen Blutkonzentrationen etc. folgt und hier auch die Unschuld der Fahrer bewiesen werden kann, würde ich gerne wissen, wie oft so etwas vorkommt. In anderen Worten, mich interessiert das Verhältnis von angezeigten, gemeldeten Drogenfahrten und tatsächlich nachgewiesenen Drogenfahrten. Wenn Daten verfügbar, dann würden mich auch Unterschiede in einzelnen Bundesländern interessieren. Des Weiteren möchte ich wissen, ob in allen bestätigten Fällen die toxikologischen Gutachten einen klaren Zusammenhang von Wirkstoffkonzentration im Blut und verkehrsrelevanter, kognitiver Beeinträchtigung darstellen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Juni 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
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Pierre Tailleur
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die konventionel…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Pierre Tailleur
Betreff
Wie viele Drogenfahrten, die die Polizei meldet, stellen sich als Falschmeldungen heraus? [#30468]
Datum
1. Juni 2018 10:35
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die konventionelle Praxis mittels Urin- und Speichel-Tests und Vorort-Diagnostik (z.B. Gleichgewichts- und Pupillen-Tests) Einschätzungen über Drogenkonsum zu treffen, ist maßgeblich für die Behinderung der Weiterfahrt und die Einleitung einer Strafanzeige verantwortlich. Da darauf, aufgrund berechtigter Zweifel, ein toxikologisches Gutachten basierend auf gemessenen Blutkonzentrationen etc. folgt und hier auch die Unschuld der Fahrer bewiesen werden kann, würde ich gerne wissen, wie oft so etwas vorkommt. In anderen Worten, mich interessiert das Verhältnis von angezeigten, gemeldeten Drogenfahrten und tatsächlich nachgewiesenen Drogenfahrten. Wenn Daten verfügbar, dann würden mich auch Unterschiede in einzelnen Bundesländern interessieren. Des Weiteren möchte ich wissen, ob in allen bestätigten Fällen die toxikologischen Gutachten einen klaren Zusammenhang von Wirkstoffkonzentration im Blut und verkehrsrelevanter, kognitiver Beeinträchtigung darstellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Pierre Tailleur <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Pierre Tailleur

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Bundeskriminalamt
Sehr geehrte Herr Tailleur, mit Antrag vom 01.06.2018 bitten Sie unter Hinweis auf das IFG um Übersendung vo…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
WG: [IFG] Wie viele Drogenfahrten, die die Polizei meldet, stellen sich als Falschmeldungen heraus? #30468 - V 2018-0012303466
Datum
26. Juni 2018 10:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Herr Tailleur, mit Antrag vom 01.06.2018 bitten Sie unter Hinweis auf das IFG um Übersendung von Unterlagen zu Ihren Einzelfragen im Zusammenhang mit der Thematik von Einschätzungen über Drogenkonsum anhand von Urin- und Speicheltests und Vorort-Diagnostik. Anliegendes Schreiben übersenden wir Ihnen zur Vervollständigung Ihrer Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen