Wie viele echte Arbeitsplätze 36,5h aufwärts hat Deutschland überhaupt noch ?

Wie viele echte Arbeitsplätze Lohn und Gehalt und Beamte(Bitte Einzelwert) 36,5 Stundenwoche und höher(37h; 37,5h; 38h; 39h; 40h; 41h etc.) hat Deutschland(wo nach dem Erwerbsleben auch eine echte Rente gezahlt wird) überhaupt noch ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. August 2021
  • Frist
    28. September 2021
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Carsten Samoticha
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele echte A…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Carsten Samoticha
Betreff
Wie viele echte Arbeitsplätze 36,5h aufwärts hat Deutschland überhaupt noch ? [#227353]
Datum
25. August 2021 10:52
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele echte Arbeitsplätze Lohn und Gehalt und Beamte(Bitte Einzelwert) 36,5 Stundenwoche und höher(37h; 37,5h; 38h; 39h; 40h; 41h etc.) hat Deutschland(wo nach dem Erwerbsleben auch eine echte Rente gezahlt wird) überhaupt noch ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Carsten Samoticha Anfragenr: 227353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227353/ Postanschrift Carsten Samoticha << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Carsten Samoticha
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung: Wie viele echte Arbeitsplätze 36,5h aufwärts hat Deutschland überhaupt noch (A34/1010001001-I…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Wie viele echte Arbeitsplätze 36,5h aufwärts hat Deutschland überhaupt noch (A34/1010001001-IF30496 )
Datum
25. August 2021 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Samoticha, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)/UIG/VIG vom 25. August 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30496 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Wie viele echte Arbeitsplätze 36,5h aufwärts hat Deutschland überhaupt noch? (Az.: A34/1010001001-IF…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Wie viele echte Arbeitsplätze 36,5h aufwärts hat Deutschland überhaupt noch? (Az.: A34/1010001001-IF30496)
Datum
8. September 2021 12:01
Status
Sehr geehrter Herr Samoticha, Sie haben mit Nachricht vom 25. August 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30496) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, Zitat: "Wie viele echte Arbeitsplätze Lohn und Gehalt und Beamte (bitte Einzelwert) 36,5 Stundenwoche und höher (37h; 37,5h; 38h; 39h; 40h; 41h etc.) hat Deutschland (wo nach dem Erwerbsleben auch eine echte Rente gezahlt wird) überhaupt noch?" Wir verstehen Ihre Anfrage dahingehend, dass Sie zusammengefasst wissen möchten, ob mit dem Arbeitsplatz ab einer gewissen Arbeitszeit eine Rente zu erwarten ist, von der man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Aus den Arbeitsmarktstatistiken des Statistischen Bundesamtes können leider keine Informationen bzw. Daten zur Anzahl von Arbeitsplätzen bereitgestellt werden, da dieses spezielle Merkmal nicht erhoben wird. Als Alternative stellen wir Ihnen aus den Ergebnissen des Mikrozensus, einer jährlichen Haushaltsbefragung, Daten zur Anzahl von Erwerbstätigen nach ihrer Stellung im Beruf und der normalerweise geleisteten wöchentlichen Arbeitszeit zur Verfügung. Allgemeine Informationen zum Mikrozensus sind in unserem Internetangebot unter folgendem Link zu finden: https://www.destatis.de/DE/Themen/Ges... Die angehängte (kostenfreie) Sonderauswertung mit Ergebnissen des Mikrozensus 2019 enthält für eine erste Einschätzung u.a. Informationen zur Anzahl von Beamten*innen, Arbeiter*innen und Angestellten nach der normalerweise geleisteten Wochenarbeitszeit (in ganzen Stunden), jeweils als Insgesamt-Zahl in Form von "36 Stunden und mehr", "37 Stunden und mehr" usw. Die Einteilung nach der Stellung im Beruf erfolgt dabei auf Grundlage der Selbsteinstufung der Befragten. Ein Bezug zur zu beziehenden Rente kann dabei leider nicht hergestellt werden. Möglicherweise kann Ihnen die Bundesagentur für Arbeit oder das ihr angeschlossenen Forschungsinstitut hinsichtlich der gewünschten Informationen weiterhelfen: https://www.arbeitsagentur.de/privatp... https://www.iab.de/de/ueberblick/kont... Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen die angefragten Informationen nicht im gewünschten Umfang zur Verfügung stellen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen