Sehr geehrter Herr Samoticha,
Sie haben mit Nachricht vom 25. August 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30496) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, Zitat:
"Wie viele echte Arbeitsplätze Lohn und Gehalt und Beamte (bitte Einzelwert) 36,5 Stundenwoche und höher (37h; 37,5h; 38h; 39h; 40h; 41h etc.) hat Deutschland (wo nach dem Erwerbsleben auch eine echte Rente gezahlt wird) überhaupt noch?"
Wir verstehen Ihre Anfrage dahingehend, dass Sie zusammengefasst wissen möchten, ob mit dem Arbeitsplatz ab einer gewissen Arbeitszeit eine Rente zu erwarten ist, von der man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit:
Aus den Arbeitsmarktstatistiken des Statistischen Bundesamtes können leider keine Informationen bzw. Daten zur Anzahl von Arbeitsplätzen bereitgestellt werden, da dieses spezielle Merkmal nicht erhoben wird.
Als Alternative stellen wir Ihnen aus den Ergebnissen des Mikrozensus, einer jährlichen Haushaltsbefragung, Daten zur Anzahl
von Erwerbstätigen nach ihrer Stellung im Beruf und der normalerweise geleisteten wöchentlichen Arbeitszeit zur Verfügung.
Allgemeine Informationen zum Mikrozensus sind in unserem Internetangebot unter folgendem Link zu finden:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Ges...
Die angehängte (kostenfreie) Sonderauswertung mit Ergebnissen des Mikrozensus 2019 enthält für eine erste Einschätzung u.a. Informationen zur Anzahl von Beamten*innen, Arbeiter*innen und Angestellten nach der normalerweise geleisteten Wochenarbeitszeit (in ganzen Stunden), jeweils als Insgesamt-Zahl in Form von "36 Stunden und mehr", "37 Stunden und mehr" usw. Die Einteilung nach der Stellung im Beruf erfolgt dabei auf Grundlage der Selbsteinstufung der Befragten.
Ein Bezug zur zu beziehenden Rente kann dabei leider nicht hergestellt werden.
Möglicherweise kann Ihnen die Bundesagentur für Arbeit oder das ihr angeschlossenen Forschungsinstitut hinsichtlich der gewünschten Informationen weiterhelfen:
https://www.arbeitsagentur.de/privatp...
https://www.iab.de/de/ueberblick/kont...
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-
Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen die angefragten Informationen nicht im gewünschten Umfang zur Verfügung stellen zu können.
Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen