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Wie viele Geflüchtete mit ukr. Staatsangehörigkeit mussten/müssen wegen Nichterreichbarkeit des Ausländeramtes Düsseldorf in die Ukraine zurückreisen und droht dann die Unmöglichkeit der Rückreise

Wie viele Geflüchtete mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, wie ich, mussten/müssen wegen strategischer Nichterreichbarkeit (bzw. auch datenverarbeitenden Urkundenvernichtungserzählungen) des Ausländeramtes Düsseldorf in die Ukraine zurückreisen und droht dann konkludent vorerst die praktische Unmöglichkeit der Rückreise

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  • Datum
    11. Juni 2023
  • Frist
    14. Juli 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wie viele Geflüchtete mit ukr. Staatsangehörigkeit mussten/müssen wegen Nichterreichbarkeit des Ausländeramtes Düsseldorf in die Ukraine zurückreisen und droht dann die Unmöglichkeit der Rückreise [#280864]
Datum
11. Juni 2023 11:43
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Geflüchtete mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, wie ich, mussten/müssen wegen strategischer Nichterreichbarkeit (bzw. auch datenverarbeitenden Urkundenvernichtungserzählungen) des Ausländeramtes Düsseldorf in die Ukraine zurückreisen und droht dann konkludent vorerst die praktische Unmöglichkeit der Rückreise
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280864/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie Dank für Ihre E-Mail vom 11. Juni 2023 an das Ministerium für K…
Von
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Wie viele Geflüchtete mit ukr. Staatsangehörigkeit mussten/müssen wegen Nichterreichbarkeit des Ausländeramtes Düsseldorf in die Ukraine zurückreisen und droht dann die Unmöglichkeit der Rückreise [#280864]
Datum
29. Juni 2023 14:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie Dank für Ihre E-Mail vom 11. Juni 2023 an das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und den darin enthaltenen Antrag mit der Bitte um Information, „wie viele Geflüchtete mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, wie ich, mussten/müssen wegen strategischer Nichterreichbarkeit (bzw. auch datenverarbeitenden Urkundenvernichtungserzählungen) des Ausländeramtes Düsseldorf in die Ukraine zurückreisen und droht dann konkludent vorerst die praktische Unmöglichkeit der Rückreise“. Ihren IFG-Antrag muss ich ablehnen, da er sich auf Informationen bezieht, die dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration nicht vorliegen. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Gemäß § 3 S. 1 IFG NRW sind Informationen im Sinne dieses Gesetzes alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandenen Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden. Der Anspruch auf Informationen nach dem IFG bezieht sich dabei nur auf zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der Behörde vorhandene Informationen und normiert keine Informationsbeschaffungspflicht. Da diese Informationen hier nicht vorliegen und nicht beschafft werden müssen, ist Ihr Antrag abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sie schreiben, Sie müssten nicht beshaffen. Bitte warten Sie eine etwaige Presseanfrage zu einem in Kü…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
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Betreff
AW: Wie viele Geflüchtete mit ukr. Staatsangehörigkeit mussten/müssen wegen Nichterreichbarkeit des Ausländeramtes Düsseldorf in die Ukraine zurückreisen und droht dann die Unmöglichkeit der Rückreise [#280864]
Datum
29. Juni 2023 21:04
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie schreiben, Sie müssten nicht beshaffen. Bitte warten Sie eine etwaige Presseanfrage zu einem in Kürze erscheinenden Presseartikel ab. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280864/
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Guten Tag, Sie werden zitiert. Danke. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antrag…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wie viele Geflüchtete mit ukr. Staatsangehörigkeit mussten/müssen wegen Nichterreichbarkeit des Ausländeramtes Düsseldorf in die Ukraine zurückreisen und droht dann die Unmöglichkeit der Rückreise [#280864]
Datum
14. Juli 2023 13:11
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie werden zitiert. Danke. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Guten Tag, werden in Ihrer Behörde Verwaltungsverfahren nach IFG NRW und sonstige Verfahren ohne Aktenzeichen gef…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
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Betreff
AW: Wie viele Geflüchtete mit ukr. Staatsangehörigkeit mussten/müssen wegen Nichterreichbarkeit des Ausländeramtes Düsseldorf in die Ukraine zurückreisen und droht dann die Unmöglichkeit der Rückreise [#280864]
Datum
1. August 2023 12:07
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, werden in Ihrer Behörde Verwaltungsverfahren nach IFG NRW und sonstige Verfahren ohne Aktenzeichen geführt - wie u.a. in Bezirksregierungen in meinem Fall Auskunftsersuchen, Fach-/Dienstaufsichtsbeschwerden, IFG-Anträge gegen § 31 S. 2 GO für Bezirksregierungen, Transparenz- u. Rechtsstaatsprinzip? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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