Wie viele Menschen sind wirklich krank?

Anfrage an: Gesundheitsamt Bonn

Ich hätte gern eine Auskunft über die Zahl der wirklich an Corona erkrankten Personen in Bonn. Die Zahl der Test positiven sagt ja nunmal wenig aus. Der Test ist nicht standardisiert und weist keine infektiösen Partikel nach. Darüberhinaus hat er eine Fehlerquote von bis zu 2%. Da die Zahl der Tests sich vervielfacht hat, wäre es bei den durchgeführten Maßnahmen schon angebracht, ordentlich informiert zu werden. Viele Menschen sitzen völlig gesund in Quarantäne und haben dadurch enorme Einbußen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Bonn Details
Von
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Betreff
Wie viele Menschen sind wirklich krank? [#201788]
Datum
27. Oktober 2020 15:40
An
Gesundheitsamt Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gern eine Auskunft über die Zahl der wirklich an Corona erkrankten Personen in Bonn. Die Zahl der Test positiven sagt ja nunmal wenig aus. Der Test ist nicht standardisiert und weist keine infektiösen Partikel nach. Darüberhinaus hat er eine Fehlerquote von bis zu 2%. Da die Zahl der Tests sich vervielfacht hat, wäre es bei den durchgeführten Maßnahmen schon angebracht, ordentlich informiert zu werden. Viele Menschen sitzen völlig gesund in Quarantäne und haben dadurch enorme Einbußen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201788/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Bonn
Wie viele Menschen sind wirklich krank Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer…
Von
Gesundheitsamt Bonn
Betreff
Wie viele Menschen sind wirklich krank
Datum
27. Oktober 2020 17:06
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Gesundheitsamt Bonn
Ihre Anfrage nach IFG "Wie viele Menschen sind wirklich krank" #201788 Sehr geehrteAntragsteller/in vie…
Von
Gesundheitsamt Bonn
Betreff
Ihre Anfrage nach IFG "Wie viele Menschen sind wirklich krank" #201788
Datum
29. Oktober 2020 17:30
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag, dessen Eingang ich hiermit bestätige. Ich werde nun prüfen, ob Ihnen die begehrten Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) zustehen. Hierzu muss ich mich zunächst mit dem Gesundheitsamt, abstimmen. Ich bitte um Verständnis, dass dies aufgrund der hohen Arbeitsbelastung des Gesundheitsamtes in der aktuellen Situation einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Ich weise vorab darauf hin, dass sich der Informationsanspruch gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW nur auf die bei der Stadt Bonn bereits vorhandenen Informationen bezieht. Die Stadt ist nicht verpflichtet die erfragten Informationen zu besorgen. Zudem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle der positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i.V.m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand. Nach § 2 VerwGebO IFG NRW kann von einer Gebührenerhebung abgesehen werden, wenn dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, geboten erscheint. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren. Im Anschluss an meine Prüfung werde ich mich wieder bei Ihnen melden. Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Gesundheitsamt Bonn
Sehr geehrteAntragsteller/in durch die anhaltend hohen Fallzahlen und einen damit verbundenen erheblichen Ermittl…
Von
Gesundheitsamt Bonn
Betreff
AW: Wie viele Menschen sind wirklich krank? [#201788]
Datum
17. November 2020 15:45
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in durch die anhaltend hohen Fallzahlen und einen damit verbundenen erheblichen Ermittlungsaufwand in der Kontaktpersonennachverfolgung, sowie die Vielzahl an elektronischen, schriftlichen und telefonischen Anfragen komme ich erst jetzt dazu, Ihnen auf Ihre Anfrage vom 27.10.2020 zu antworten. Zunächst einmal muss ich Ihrer Aussage widersprechen, dass die verwendeten Tests nicht standardisiert und aussagekräftig sind. Fundierte wissenschaftliche Informationen über die zugelassenen Testverfahren können Sie unter dem angefügten Link der entsprechenden Internetseite des RKI entnehmen. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… Positiv getestete und damit infizierte Personen mögen selbst zwar keine Krankheitssymptome haben, können aber nachweislich sogar sehr hohe Viruskonzentrationen aufweisen und unerkannt das Virus weiterverbreiten. Daher ist es für die Entscheidung, positiv auf SARS-CoV-2 getestete infizierte Personen in Quarantäne zu setzen, völlig irrelevant, ob die Personen erkrankt sind oder nicht. Zur Eindämmung der Pandemie und dem Schutz vulnerabler Personengruppen ist es daher die wichtigste und priorisierte Aufgabe der Gesundheitsämter, infizierte Personen für die Dauer ihrer Ansteckungsfähigkeit abzusondern, sowie deren enge Kontaktpersonen zu ermitteln und diese für die Dauer der Inkubationszeit ebenfalls in Quarantäne zu schicken. Nur auf diese Weise lassen sich Infektionsketten unterbrechen und der Anstieg der Fallzahlen zumindest so verlangsamen, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems möglichst vermieden werden kann. Dafür arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsbehörden seit über einem halben Jahr mit großem Verantwortungsbewusstsein oft bis an die Grenze der persönlichen Belastbarkeit. Leider führen Anfragen wie die Ihre dazu, dass wichtige Personalressourcen zur Bewältigung dieser Aufgabe anderweitig gebunden werden. Gemäß unserer elektronischen Datenbank liegt die Anzahl positiv getesteter Personen mit Symptomen, die erfasst worden sind, seit Beginn der Pandemie Stand heute bei 1872 Personen, wobei die tatsächliche Anzahl darüber liegen dürfte, da durch die hohe Arbeitsbelastung eine Untererfassung nicht auszuschließen ist. Die Anzahl aller nachgewiesenen infizierten, positiv auf das SARS-CoV-2 getesteten Personen seit 28. Februar 2020 liegt gemäß tagesaktueller veröffentlichter Meldung bei 3374 Personen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bin promovierte Mikrobiologin mit sehr viel Erfahrung in qPCR Tests nach Isolieru…
An Gesundheitsamt Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wie viele Menschen sind wirklich krank? [#201788]
Datum
17. November 2020 16:13
An
Gesundheitsamt Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bin promovierte Mikrobiologin mit sehr viel Erfahrung in qPCR Tests nach Isolierung von Virusgenomen. Eine qPCR als Grundlage für derartige Maßnahmen zu nehmen halte ich, wie übrigens viele meiner Kollegen, für mehr als fragwürdig. Und wenn jedes Labor mit anderen CT Werten arbeitet kann man nicht ernsthaft davon sprechen, dass dieser Test standardisiert ist. Man müsste schon schauen inwieweit ein positiver Test abhängig vom CT Wert mit Symptomen korreliert. Ab einem CT Wert von 30 ist ein Test darüberhinaus auch sicher nicht mehr "positiv". Wenn ich richtig informiert bin gibt es aber sogar positive Bescheide mit CT Werten über 40. Weiter ist die Behauptung der asymptomatischen Übertragung meines Wissens nach nicht belegt. Viele Mediziner bezweifeln stark, dass Menschen ohne Symptome eine hohe Viruslast haben. Dem schließe ich mich an. Wenn Sie dazu aber eine glaubwürdige Arbeit haben, dürfen Sie mir diese gern zukommen lassen. Meine Fragen an Sie beschäftigen viele Menschen und ich finde es daher mehr als angebracht, hier Aufklärung zu verlangen. Für viele Menschen ist diese Zeit eine schreckliche. Nicht wegen einer Viruserkrankung, sondern wegen des Umgangs damit! Besonders hart trifft es die Kinder und die Alten. Ihnen einen schönen Tag! MfG N.Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201788/