Wie viele Todesfälle durch Cannabis sind aktuell in Deutschland bestätigt?

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Berichterstattung über die Legalisierung von Cannabis ist in den Medien zu verfolgen, dass die Anzahl der Todesfälle durch diese Substanzen ansteigen werden (Dr. Reiner Haseloff - Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt). Wie hoch sind die Todesfälle durch den Genuss der "legalen Drogen" Alkohol, Tabak und Zucker.
Gibt es eine wissenschaftliche Begründung, weshalb Ärzte eher tödliche und suchterzeugende Drogen, wie zum Beispiel Opioide verordnen, obwohl bei einigen Personen schlimmste Nebenwirkungen (Suizidalität) auftreten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. März 2024
  • Frist
    24. April 2024
  • 0 Follower:innen
Martin Feck
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, im Rah…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Martin Feck
Betreff
Wie viele Todesfälle durch Cannabis sind aktuell in Deutschland bestätigt? [#303857]
Datum
22. März 2024 12:49
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Berichterstattung über die Legalisierung von Cannabis ist in den Medien zu verfolgen, dass die Anzahl der Todesfälle durch diese Substanzen ansteigen werden (Dr. Reiner Haseloff - Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt). Wie hoch sind die Todesfälle durch den Genuss der "legalen Drogen" Alkohol, Tabak und Zucker. Gibt es eine wissenschaftliche Begründung, weshalb Ärzte eher tödliche und suchterzeugende Drogen, wie zum Beispiel Opioide verordnen, obwohl bei einigen Personen schlimmste Nebenwirkungen (Suizidalität) auftreten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Feck Anfragenr: 303857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303857/ Postanschrift Martin Feck << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Feck
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Wie viele Todesfälle durch Cannabis sind aktuell in Deutschland bestätigt_ _ [#303857] Sehr …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Wie viele Todesfälle durch Cannabis sind aktuell in Deutschland bestätigt_ _ [#303857]
Datum
26. März 2024 12:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Feck, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Feck, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG des Bundes vom 22. März 2024. Hinsichtl…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Wie viele Todesfälle durch Cannabis sind aktuell in Deutschland bestätigt? [#303857]
Datum
17. April 2024 15:43
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrter Herr Feck, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG des Bundes vom 22. März 2024. Hinsichtlich der Frage nach den Todesfällen durch den Genuss von Alkohol und Tabak kann Ihnen Folgendes mitgeteilt werden: Im Rahmen der Abstimmung der Antwort der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage „Regulierung und Prävention von Alkohol“ (BT-Drs. 18/13106) wurde Frage 11 „Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der Todesfälle durch Alkoholkonsum seit 2009 bis einschließlich 2016 (bitte jährlich auflisten)?“ wie folgt beantwortet: „Insgesamt ist die alkoholbedingte Mortalität in Deutschland rückläufig. Untersuchungen zu alkoholbezogenen Todesfällen gehen von etwa 74 000 Todesfällen jährlich aus, die allein durch Alkoholkonsum oder den kombinierten Konsum von Tabak und Alkohol verursacht sind. Nach Daten des Robert Koch-Instituts ist für das Jahr 2014 in Deutschland bei 14 095 verstorbenen Erwachsenen (20,8 von 100 000 Einwohnern) eine alkoholbedingte Todesursache festgestellt worden. In die Berechnung fließen die Diagnosen ein, die zu 100 Prozent auf Alkohol zurückzuführen sind.“ (BT-Drs. 18/13211). Die Kleine Anfrage zu „Jahresbericht der Drogenbeauftragten: Fehlende Daten zum Alkoholkonsum“ (BT-Drs. 19/25459) wurde hinsichtlich Frage 9 „Welche Anzahl an Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit 2000 an den Folgen des Alkoholkonsums bzw. durch Alkohol-konsum-bedingte Erkrankungen in den einzelnen Bundesländern und insgesamt verstorben (bitte nach Geschlechtern und Alter aufschlüsseln)?“ wie folgt beantwortet: „Daten aus der Todesursachenstatistik liegen hierzu bis zum Jahr 2019 vor und sind in der anliegen-den Tabelle (Anlage 1*) des Statistischen Bundesamts dargestellt. Erkenntnisse zur Morbidität und Mortalität im Zusammenhang mit Alkohol (alkohol-attributabel) für Gesamtdeutschland wurden in einer Studie von Kraus, Pabst, Piontek, Gmel, Shield, Frick und Rehm (2015) vorgelegt. Die Analysen zeigen einen Rückgang der alkohol-attributablen Erkrankungen (2000–2012) und Mortalitätsraten (1995–2012). Quelle: Kraus, L., Pabst, A., Piontek, D., Gmel, G., Shield, K. D., Frick, H. & Rehm, J. (2015). Temporal Changes in Alcohol-Related Morbidity and Mortality in Germany. Eur Addict Res, 21, 262–272. DOI: 10.1159/00038167“ (BT-Drs. 19/ 25943). Außerdem hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Projekt „Schätzung alkohol-attribuierbarer Mortalität und Morbidität: Trends 2006-2021 (SAAMM)“ gefördert. Nach den Projektergebnissen nahmen die Raten der alkoholspezifischen Mortalität zwischen 2000 und 2019 konstant ab (Männer: -35,0 %; Frauen: -38,5 %) und zwischen 2019 und 2021 zu (Männer: +7,7 %; Frau-en: +12,5 %). Die Projektergebnisse sind auf der BMG-Homepage abrufbar (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/schaetzung-alkohol-attribuierbarer-mortalitaet-und-morbiditaet-trends-2006-2021.html). Ergänzend weisen wir darauf hin, dass nach dem Jahrbuch Sucht 2023 der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. in Deutschland im Jahr 2016 19.000 Frauen und 43.000 Männer an einer aus-schließlich auf Alkohol zurückzuführenden Todesursache starben. Zu Todesfällen durch Tabak liegen im BMG keine Informationen vor. Rauchen ist neben mangelnder Bewegung und ungesunder Ernährung einer der wichtigsten Risiko-faktoren für chronische, nicht übertragbare Krankheiten wie Herz-Kreislauferkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Krebs und Typ 2 Diabetes. In Deutschland sterben jedes Jahr über 127.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/r/rauchen). Hinsichtlich der Frage nach einer wissenschaftlichen Begründung, weshalb Ärzte eher tödliche und suchterzeugende Drogen, wie zum Beispiel Opioide verordnen, obwohl bei einigen Personen schlimmste Nebenwirkungen (Suizidalität) auftreten, kann Ihnen folgende Auskunft erteilt werden: Fertigarzneimittel dürfen in Deutschland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie von der zuständigen nationalen Behörde (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)/ Paul-Ehrlich-Institut (PEI)) zugelassen bzw. registriert oder bei zentral zugelassenen Arzneimitteln von der Europäischen Kommission genehmigt wurden. Ein Zulassungsverfahren dient dem Nachweis der pharmazeutischen Qualität, der Wirksamkeit und der Unbedenklichkeit des Arzneimittels und stellt somit sicher, dass die den Patientinnen und Patienten verabreichten Produkte von angemessener Qualität sind und ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweisen. Bei der Verschreibung und Anwendung eines Arzneimittels sind die Fach- und Gebrauchsinformation zu dem bestimmten Arzneimittel zu beachten. Aber auch nach der Zulassung eines Arzneimittels liefern klinische Prüfungen wichtige Erkenntnisse über Langzeiteffekte der Behandlung oder Daten über Anwendungen außerhalb der zugelassenen Anwendungsbedingungen. Da die Kenntnisse über die Sicherheit von Arzneimitteln zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Zulassung nicht vollständig sind, sieht das Arzneimittelgesetz sowie die Europäische Gesetzgebung deshalb vor, dass nach der Zulassung eines Arzneimittels die Erfahrungen bei und die Meldungen von Nebenwirkungen nach seiner Anwendung fortlaufend und systematisch gesammelt und aus-gewertet werden. Dies bezieht sich auf alle in der Bundesrepublik Deutschland und Europa auf dem Markt befindlichen Fertigarzneimittel. Wenn die Bewertung von Arzneimittelrisiken ergibt, dass der Zulassungsstatus von Arzneimitteln dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis angepasst werden muss, koordiniert das BfArM, das PEI bzw. die Europäische Arzneimittelagentur notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Dies sind u.a. Aufnahmen von Warnhinweisen in die Fach- und Gebrauchsinformationen. Darüber hinaus liegen dem BMG keine wissenschaftlichen Daten zur gestellten Frage vor. Hinsichtlich der Frage nach Todesfällen durch Zucker sind im BMG keine Informationen vorhanden. Gegebenenfalls könnten Sie Ihren Antrag dahingehend noch einmal an das Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) richten. Mit freundlichen Grüßen
Martin Feck
Guten Tag, Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Hiermit ist ein Großteil me…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Martin Feck
Betreff
AW: Wie viele Todesfälle durch Cannabis sind aktuell in Deutschland bestätigt? [#303857]
Datum
17. April 2024 17:07
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Hiermit ist ein Großteil meiner Fragen von Ihnen beantwortet. Leider wurde meine Frage, wie sie im Betreff gestellt wurde, in keiner Weise beantwortet. Ich habe sehr großes Interesse daran, wie hoch die Zahl der Personen ist, die am Konsum von Cannabis direkt verstorben sind. Einzig und allein durch den direkten Konsum, nicht durch sekundäre Ereignisse wie Unfälle im Straßenverkehr oder Ähnlichem. Mit freundlichen Grüßen Martin Feck Anfragenr: 303857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303857/ Postanschrift Martin Feck << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Feck, in der Auflistung der Rauschgift-Todesfälle des Bundeskriminalamts für 2022 wird ein Tod…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Wie viele Todesfälle durch Cannabis sind aktuell in Deutschland bestätigt? [#303857]
Datum
23. April 2024 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Feck, in der Auflistung der Rauschgift-Todesfälle des Bundeskriminalamts für 2022 wird ein Todesfall einer Monovalenten Vergiftung i. V. m. synthetischen Cannabinoiden aufgeführt (s. beigefügte Tabelle). Weitere Zahlen liegen dem BMG nicht vor. In der vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Studie „Cannabis: Potential und Risiko. Eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme (CaPRIs)“ wird ausgeführt: „Ob Cannabiskonsum einen Einfluss auf die Gesamtmortalität hat, wird in den Studien nicht einheitlich beantwortet und eine direkte Schlussfolgerung ist nicht möglich.“ Der Kurzbericht und der Abschlussbericht der CaPRIs-Studie wurden unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/cannabis-potenzial-und-risiken-capris.html veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen