Sehr geehrter Herr Feck,
ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG des Bundes vom 22. März 2024.
Hinsichtlich der Frage nach den Todesfällen durch den Genuss von Alkohol und Tabak kann Ihnen Folgendes mitgeteilt werden:
Im Rahmen der Abstimmung der Antwort der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage „Regulierung und Prävention von Alkohol“ (BT-Drs. 18/13106) wurde Frage 11 „Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der Todesfälle durch Alkoholkonsum seit 2009 bis einschließlich 2016 (bitte jährlich auflisten)?“ wie folgt beantwortet:
„Insgesamt ist die alkoholbedingte Mortalität in Deutschland rückläufig. Untersuchungen zu alkoholbezogenen Todesfällen gehen von etwa 74 000 Todesfällen jährlich aus, die allein durch Alkoholkonsum oder den kombinierten Konsum von Tabak und Alkohol verursacht sind. Nach Daten des Robert Koch-Instituts ist für das Jahr 2014 in Deutschland bei 14 095 verstorbenen Erwachsenen (20,8 von 100 000 Einwohnern) eine alkoholbedingte Todesursache festgestellt worden. In die Berechnung fließen die Diagnosen ein, die zu 100 Prozent auf Alkohol zurückzuführen sind.“ (BT-Drs. 18/13211).
Die Kleine Anfrage zu „Jahresbericht der Drogenbeauftragten: Fehlende Daten zum Alkoholkonsum“ (BT-Drs. 19/25459) wurde hinsichtlich Frage 9 „Welche Anzahl an Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit 2000 an den Folgen des Alkoholkonsums bzw. durch Alkohol-konsum-bedingte Erkrankungen in den einzelnen Bundesländern und insgesamt verstorben (bitte nach Geschlechtern und Alter aufschlüsseln)?“ wie folgt beantwortet:
„Daten aus der Todesursachenstatistik liegen hierzu bis zum Jahr 2019 vor und sind in der anliegen-den Tabelle (Anlage 1*) des Statistischen Bundesamts dargestellt. Erkenntnisse zur Morbidität und Mortalität im Zusammenhang mit Alkohol (alkohol-attributabel) für Gesamtdeutschland wurden in einer Studie von Kraus, Pabst, Piontek, Gmel, Shield, Frick und Rehm (2015) vorgelegt. Die Analysen zeigen einen Rückgang der alkohol-attributablen Erkrankungen (2000–2012) und Mortalitätsraten (1995–2012). Quelle: Kraus, L., Pabst, A., Piontek, D., Gmel, G., Shield, K. D., Frick, H. & Rehm, J. (2015). Temporal Changes in Alcohol-Related Morbidity and Mortality in Germany. Eur Addict Res, 21, 262–272. DOI: 10.1159/00038167“ (BT-Drs. 19/ 25943).
Außerdem hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Projekt „Schätzung alkohol-attribuierbarer Mortalität und Morbidität: Trends 2006-2021 (SAAMM)“ gefördert. Nach den Projektergebnissen nahmen die Raten der alkoholspezifischen Mortalität zwischen 2000 und 2019 konstant ab (Männer: -35,0 %; Frauen: -38,5 %) und zwischen 2019 und 2021 zu (Männer: +7,7 %; Frau-en: +12,5 %). Die Projektergebnisse sind auf der BMG-Homepage abrufbar
(
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/schaetzung-alkohol-attribuierbarer-mortalitaet-und-morbiditaet-trends-2006-2021.html).
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass nach dem Jahrbuch Sucht 2023 der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. in Deutschland im Jahr 2016 19.000 Frauen und 43.000 Männer an einer aus-schließlich auf Alkohol zurückzuführenden Todesursache starben.
Zu Todesfällen durch Tabak liegen im BMG keine Informationen vor.
Rauchen ist neben mangelnder Bewegung und ungesunder Ernährung einer der wichtigsten Risiko-faktoren für chronische, nicht übertragbare Krankheiten wie Herz-Kreislauferkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Krebs und Typ 2 Diabetes. In Deutschland sterben jedes Jahr über 127.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums (
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/r/rauchen).
Hinsichtlich der Frage nach einer wissenschaftlichen Begründung, weshalb Ärzte eher tödliche und suchterzeugende Drogen, wie zum Beispiel Opioide verordnen, obwohl bei einigen Personen schlimmste Nebenwirkungen (Suizidalität) auftreten, kann Ihnen folgende Auskunft erteilt werden:
Fertigarzneimittel dürfen in Deutschland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie von der zuständigen nationalen Behörde (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)/ Paul-Ehrlich-Institut (PEI)) zugelassen bzw. registriert oder bei zentral zugelassenen Arzneimitteln von der Europäischen Kommission genehmigt wurden.
Ein Zulassungsverfahren dient dem Nachweis der pharmazeutischen Qualität, der Wirksamkeit und der Unbedenklichkeit des Arzneimittels und stellt somit sicher, dass die den Patientinnen und Patienten verabreichten Produkte von angemessener Qualität sind und ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweisen. Bei der Verschreibung und Anwendung eines Arzneimittels sind die Fach- und Gebrauchsinformation zu dem bestimmten Arzneimittel zu beachten. Aber auch nach der Zulassung eines Arzneimittels liefern klinische Prüfungen wichtige Erkenntnisse über Langzeiteffekte der Behandlung oder Daten über Anwendungen außerhalb der zugelassenen Anwendungsbedingungen. Da die Kenntnisse über die Sicherheit von Arzneimitteln zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Zulassung nicht vollständig sind, sieht das Arzneimittelgesetz sowie die Europäische Gesetzgebung deshalb vor, dass nach der Zulassung eines Arzneimittels die Erfahrungen bei und die Meldungen von Nebenwirkungen nach seiner Anwendung fortlaufend und systematisch gesammelt und aus-gewertet werden. Dies bezieht sich auf alle in der Bundesrepublik Deutschland und Europa auf dem Markt befindlichen Fertigarzneimittel. Wenn die Bewertung von Arzneimittelrisiken ergibt, dass der Zulassungsstatus von Arzneimitteln dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis angepasst werden muss, koordiniert das BfArM, das PEI bzw. die Europäische Arzneimittelagentur notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Dies sind u.a. Aufnahmen von Warnhinweisen in die Fach- und Gebrauchsinformationen. Darüber hinaus liegen dem BMG keine wissenschaftlichen Daten zur gestellten Frage vor.
Hinsichtlich der Frage nach Todesfällen durch Zucker sind im BMG keine Informationen vorhanden.
Gegebenenfalls könnten Sie Ihren Antrag dahingehend noch einmal an das Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) richten.
Mit freundlichen Grüßen