Wie wird verfahren mit CCS

1.) Trifft es zu, dass in der Regierung bereits Überlegungen/Planungen zur Errichtung von Pipelines zwecks Transport von CO2 zu Verpressungsgebieten (CCS) angestellt werden?

2.) Falls ja, mit welcher Gesamtlänge der Pipelines rechnet man?

3.) Wo sollen die Trassen verlaufen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2024
  • Frist
    8. März 2024
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Maxi H. Jürgens
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Trifft es zu, dass in der Regier…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Maxi H. Jürgens
Betreff
Wie wird verfahren mit CCS [#299398]
Datum
6. Februar 2024 16:57
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Trifft es zu, dass in der Regierung bereits Überlegungen/Planungen zur Errichtung von Pipelines zwecks Transport von CO2 zu Verpressungsgebieten (CCS) angestellt werden? 2.) Falls ja, mit welcher Gesamtlänge der Pipelines rechnet man? 3.) Wo sollen die Trassen verlaufen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maxi H. Jürgens Anfragenr: 299398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299398/
Mit freundlichen Grüßen Maxi H. Jürgens

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrte Frau Jürgens, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 6. Februar 2024. Sie stellen unter Ber…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Wie wird verfahren mit CCS [#299398]
Datum
13. Februar 2024 08:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Jürgens, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 6. Februar 2024. Sie stellen unter Berufung auf das IFG, das UIG und das VIG die unten angeführten Fragen. Wir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorliegenden Dokumenten begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Aktuell laufen Arbeiten zur Finalisierung einer Carbon Management-Strategie (CMS). Hierzu gab es im Vorfeld einen breitangelegten Stakeholderdialog mit Beteiligten aus Wissenschaft, Verbänden, Unternehmen und NGOs, der zwischen März bis August 2023 stattfand. In der CMS sollen insbesondere denkbare Einsatzfelder für CCS und CCU näher bestimmt sowie die ökonomischen und regulatorischen Rahmenbedingungen für einen möglichen Hochlauf von CCU/CCS in DEU erarbeitet werden. Auch werden hier Aussagen zum Transport und zur Speicherung von CO2 getroffen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt können daher leider noch keine Aussagen zu einem möglichen Pipeline-Netz gegeben werden. Wir hoffen, dass diese Angaben für Sie hilfreich sind. Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 3 Absatz 1 UIG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann und ggf. abzulehnen ist. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen