Wie wurde 1990 in die Welt kommuniziert, dass DDR-Reisepässe bis Ende 1995 gültig bleiben?

Mir ist bis heute unklar wie das wieder vereinte Deutschland 1990 in die Welt kommuniziert hat, dass DDR-Reisepässe noch Gültigkeit bis Dez 31, 1995 haben werden.

Eine Anfrage an das Archiv des Außenministeriums ergab, dass das BMI zuständig war. Ich bitte um Angabe von Quellen und, falls möglich, den original Wortlaut eines eventuell verteilten Schreibens in die Welt zum Thema der Gültigkeit von DDR-Pässen über das Wiedervereinigungsdatum hinaus.

Eine Kopie eines solchen Schreiben wäre natürlich fantastisch.

Ergebnis der Anfrage

Entsprechende Unterlagen möglicherweise im Bundesarchiv. Werde dort anfragen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mir ist bis heute unklar wie das wied…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wie wurde 1990 in die Welt kommuniziert, dass DDR-Reisepässe bis Ende 1995 gültig bleiben? [#274696]
Datum
3. April 2023 10:09
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mir ist bis heute unklar wie das wieder vereinte Deutschland 1990 in die Welt kommuniziert hat, dass DDR-Reisepässe noch Gültigkeit bis Dez 31, 1995 haben werden. Eine Anfrage an das Archiv des Außenministeriums ergab, dass das BMI zuständig war. Ich bitte um Angabe von Quellen und, falls möglich, den original Wortlaut eines eventuell verteilten Schreibens in die Welt zum Thema der Gültigkeit von DDR-Pässen über das Wiedervereinigungsdatum hinaus. Eine Kopie eines solchen Schreiben wäre natürlich fantastisch.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274696/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - Az.:13002/28#311 Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Antwort zum IFG Antrag: Wie wurde 1990 in die Welt kommuniziert, dass DDR-Reisepässe bis Ende 1995 gültig bleiben? [#274696](28#311)
Datum
3. April 2023 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - Az.:13002/28#311 Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre Anfrage danke ich, muss Ihnen jedoch folgendes mitteilen: Sollten derartige Unterlagen hier im Bundesministerium des Innern in der Vergangenheit gespeichert gewesen sein, sind diese aufgrund des Alters (mehr als 30 Jahre) an das zuständige Bundesarchiv zur entsprechenden Archivierung abgegeben worden. Ich stelle Ihnen daher anheim, einen entsprechenden Antrag nach den archivgesetzlichen Regelungen an das Bundesarchiv zu richten. Ich bedauere keine andere Mitteilung übermitteln zu können. Mit freundlichen Grüßen