Wieder Eröffnung der Werkstätten für Behinderte Menschen

Ich bin eine Ist Arbeiterin einer Werkstatt für behinderte Menschen . Aufgrund der Corona - Pandemi würde ich aus vernunfts gründen Vorschlagen , das man eine Verlängerung er Schließung anordnet oder kleine Verpackungs arbeiten von zu Hause aus macht. Bitte das als Anonyme behandeln . Mit freundlichem Gruß eine besorgte Bürgerin .

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. April 2020
  • Frist
    3. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wieder Eröffnung der Werkstätten für Behinderte Menschen [#185671]
Datum
29. April 2020 19:23
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin eine Ist Arbeiterin einer Werkstatt für behinderte Menschen . Aufgrund der Corona - Pandemi würde ich aus vernunfts gründen Vorschlagen , das man eine Verlängerung er Schließung anordnet oder kleine Verpackungs arbeiten von zu Hause aus macht. Bitte das als Anonyme behandeln . Mit freundlichem Gruß eine besorgte Bürgerin .
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185671 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) best…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Wieder Eröffnung der Werkstätten für Behinderte Menschen [#185671]
Datum
5. Mai 2020 15:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) besteht zurzeit ein Betretungsverbot. Dies ist in der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) unter § 4 (4) geregelt. In dem Erlass finden Sie § 4 Absatz 4 auch den Hinweis, dass Nutzerinnen und Nutzer aufgenommen werden müssen, deren pflegerische und soziale Betreuung in dem Zeitraum, in dem sie sich normalerweise in der Werkstatt aufhalten, nicht sichergestellt ist. Hierzu sollen die Träger der WfbM eine Betreuung für die betroffenen Personen sicherstellen und dabei mit Anbietern von Wohneinrichtungen zusammenarbeiten. Wann das Betretungsverbot aufgehoben wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Alle aktuellen Erlasse und Verordnungen finden Sie unter: https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie Mit freundlichen Grüßen