Wiederaufbaukonzept

städtebaulichen Konzept für den Wiederaufbau

Sollte es flankierende Informationen geben, teilen Sie mir bitte mit, um welche es sich handelt.

Herzlichen Dank und freundliche Grüße

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Dezember 2022
  • Frist
    4. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: städtebauliche…
An Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wiederaufbaukonzept [#264546]
Datum
2. Dezember 2022 07:28
An
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
städtebaulichen Konzept für den Wiederaufbau Sollte es flankierende Informationen geben, teilen Sie mir bitte mit, um welche es sich handelt. Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264546/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wiederaufbaukonzept“ vom 02.12.2022 (#264546) wurde von Ihnen nich…
An Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wiederaufbaukonzept [#264546]
Datum
11. Januar 2023 06:59
An
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wiederaufbaukonzept“ vom 02.12.2022 (#264546) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Eine vorherige Abfrage abseits dieser Plattform bleibt bisher seit bald drei Monaten unbeantwortet! Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wiederaufbaukonzept“ vom 02.12.2022 (#264546) wurde von Ihnen nich…
An Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wiederaufbaukonzept [#264546]
Datum
16. März 2023 12:42
An
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wiederaufbaukonzept“ vom 02.12.2022 (#264546) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 72 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wiederaufbaukonzept“ vom 02.12.2022 (#264546) wurde von Ihnen nich…
An Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wiederaufbaukonzept [#264546]
Datum
1. April 2023 21:25
An
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wiederaufbaukonzept“ vom 02.12.2022 (#264546) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 88 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wiederaufbaukonzept“ vom 02.12.2022 (#264546) wurde von Ihnen nich…
An Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wiederaufbaukonzept [#264546]
Datum
18. April 2023 11:05
An
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wiederaufbaukonzept“ vom 02.12.2022 (#264546) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 105 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen angefragten „städtebaulichen Konzepte für den Wiederaufbau“…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Betreff
Wiederaufbaukonzept [#264546]
Datum
18. April 2023 14:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen angefragten „städtebaulichen Konzepte für den Wiederaufbau“ wurden und werden in öffentlichen Ratssitzungen der zuständigen Ortsgemeinden vorgestellt, diskutiert und falls notwendig verabschiedet. Momentan sind einige bei der Kreisverwaltung zwecks Anerkennung als Dorferneuerungskonzepte. Nach Anerkennung als Dorferneuerungskonzept darf jeder Bürger das Konzept der Ortsgemeinden einsehen. Einige Ortsgemeinden stellen diese Konzepte auf ihrer jeweiligen Homepage. Bitte informieren Sie sich dbzgl. auf den jeweiligen Internetseiten der Ortsgemeinden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Bitte übersenden Sie mir die aktuellen Entwürfe für Altenahr Reimerzhoven entsprechende Entwürfe sin…
An Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wiederaufbaukonzept [#264546]
Datum
4. Mai 2023 11:55
An
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Bitte übersenden Sie mir die aktuellen Entwürfe für Altenahr Reimerzhoven entsprechende Entwürfe sind der Internetpräsenz nicht zu entnehmen. Herzlichen Dank Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264546/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sehr << Antragsteller:in >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wiedera…
An Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wiederaufbaukonzept [#264546]
Datum
1. Juni 2023 14:12
An
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr << Antragsteller:in >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wiederaufbaukonzept“ vom 02.12.2022 (#264546) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 149 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bereits im November letzten Jahres habe ich bei der Verbandsgemeinde Altenahr die vorhandenen Wiederaufbaukonzepte angefragt. Die gesetzliche Frist für die Übersendung von angeforderten Informationen beträgt einen Monat. Ich habe meine Anfrage wiederholt: - 02.12. - 11.01. - 13.03. - 01.04. - 18.04. Erst am 18.04., also nach 5 Monaten erhielt ich eine Antwort: Auf meine Bitte am 04.05. um Übersendung der aktuellen Entwürfe für Altenahr und Reimerzhoven habe ich seitdem erneut keine Antwort erhalten. Ich halte dieses Vorgehen diplomatisch ausgedrückt für "unglücklich" und bitte erneut um Übersendung der angeforderten Informationen. MIt freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen angefragten „städtebaulichen Konzepte für den Wiederaufbau…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Betreff
AW: Wiederaufbaukonzept [#264546]
Datum
1. Juni 2023 15:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen angefragten „städtebaulichen Konzepte für den Wiederaufbau“ wurden und werden in öffentlichen Ratssitzungen der zuständigen Ortsgemeinden vorgestellt, diskutiert und falls notwendig verabschiedet. Momentan sind einige bei der Kreisverwaltung zwecks Anerkennung als Dorferneuerungskonzepte. Nach Anerkennung als Dorferneuerungskonzept darf jeder Bürger das Konzept der Ortsgemeinden einsehen. Einige Ortsgemeinden stellen diese Konzepte auf ihrer jeweiligen Homepage. Bitte informieren Sie sich dbzgl. auf den jeweiligen Internetseiten der Ortsgemeinden. Unterlagen im von Ihnen angefragten Entwurfsstadium werden nicht veröffentlicht. Ende Mai wurde eine zentrale Downloadseite die Maßnahmen und Konzepte der Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr betreffend auf unserer Homepage erstellt: https://www.altenahr.de/de/vg-altenahr/wiederaufbau Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, das Transparenzgesetz sieht keine EInschränkungen dahingehend vor, dass nur verabschiedete Konzepte an…
An Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wiederaufbaukonzept [#264546]
Datum
8. Juni 2023 23:17
An
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, das Transparenzgesetz sieht keine EInschränkungen dahingehend vor, dass nur verabschiedete Konzepte angefordert werden können. Sinn des Gesetzes ist es, Bürgerinnen und Bürger zu informieren und Beteiligung zu ermöglichen. Dementsprechend fordere ich erneut dazu auf städtebauliche Konzepte für Altenahr und Reimerzhoven, ggf. im Entwurfsstadium zu übersenden, sofern diese noch nicht auf der von Ihnen benannten Internetseite veröffentlich worden sind. Ich sehe dem bis zum 23.06. entgegen und werde bei Nicht-Erfolgen weitere Schritte in die Wege leiten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264546/
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren erneuten Antrag auf Grundlage ihrer großzügigen Interpretation des …
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Betreff
AW: Wiederaufbaukonzept [#264546]
Datum
19. Juni 2023 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren erneuten Antrag auf Grundlage ihrer großzügigen Interpretation des Landestransparenzgesetzes (LTranspG) lehnen wir ab. §14 (1) 11. LTranspG ermöglicht es, Anträge, die sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossene Schriftstücke oder noch nicht aufbereitete Daten bezieht, abzulehnen. Solange die von Ihnen angefragten „städtebaulichen Konzepte für den Wiederaufbau“ zur weiteren Bearbeitung bei anderen Behörden vorliegen, wie z.B. in dem von ihnen angefragten Fall zwecks Anerkennung als Dorferneuerungskonzepte, gelten diese als Material, das gerade vervollständigt wird. Im Übrigen verweise ich erneut auf die unsererseits zuvor bereits übermittelten Informationsmöglichkeiten und Veröffentlichungshinweise. Rechtsbehelfsbelehrung: Gemäߧ 22 LTranspG kann gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr, Roßberg 143, 53505 Altenahr, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Die Frist wird auch gewahrt durch rechtzeitige Einlegung des Widerspruches bei der Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses des Landkreises Ahrweiler, Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstr. 24- 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler. Durch die Einlegung des Widerspruches wird die Vollziehung des Bescheides nicht aufgehalten (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO in der derzeit gültigen Fassung). Darüber hinaus besteht gern. § 19 Abs. 7 L TranspG die Möglichkeit, den Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) anzurufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ein Indiz dafür, wer bei der großzügigen Auslegung des Transparenzgesetzes die Nase vorne hat, sehe i…
An Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wiederaufbaukonzept [#264546]
Datum
27. Juni 2023 14:15
An
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ein Indiz dafür, wer bei der großzügigen Auslegung des Transparenzgesetzes die Nase vorne hat, sehe ich mit Blick auf die Fristeinhaltung. Sowohl im Rahmen dieser Anfrage als auch anderer anhängiger Anfragen an die Verbandsgemeinde. Ich werde Ihre Einwendungen prüfen. Bis zum Abschluss sehe ich meine Aufgabe darin, die Interessierten der Dorfgemeinschaft darüber zu informieren, dass sie offenbar keine Möglichkeit haben, Sachstände zu erfragen und sich an der Entwicklung zu beteiligen, sondern statt dessen auf Ergebnisse zu warten haben. Bitte beantworten Sie mir abschließend die folgenden Fragen: Zu wann ist mit einem Abschluss zu rechnen? Bei welchen Institutionen (inkl. Kontaktmöglichkeiten) liegen die aktuellen Entwürfe? Ich danke für eine zeitnahe Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264546/

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Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Sehr << Antragsteller:in >> vielleicht können sie sich vorstellen, dass wir in der Verbandsgemeinde …
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Betreff
AW: Wiederaufbaukonzept [#264546]
Datum
29. Juni 2023 15:23
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielleicht können sie sich vorstellen, dass wir in der Verbandsgemeinde Altenahr derzeit flutbedingt eine Menge Arbeit zu bewältigen haben, die wir entsprechend priorisieren müssen. Selbiges gilt auch für die für uns zuständigen übergeordneten Dienststellen und Behörden. Ihre Aussage über Interessierte einer Dorfgemeinschaft ist dahingehend falsch, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat, an öffentlichen Ratssitzungen teilzunehmen und sich dort zu informieren und zu beteiligen. Darüber hinaus haben wir Ihnen bereits mitgeteilt, dass rechtssichere Konzepte auf unserer Homepage veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen