Wiederholte Hangrutsche an den Bahnstrecken am Mittelrhein

Anfrage an: Bundesnetzagentur

die Verkehrsrundschau meldete am 16.3.2021:
"Felsrutsch: Europas meistbefahrene Güterzugstrecke weiterhin gesperrt
Felsplatten und Geröll waren am Montagmorgen unweit des weltberühmten Loreley-Felsens auf die Gleise gerutscht. Wann die Strecke wieder befahrbar ist, bleibt ungewiss."

Auf der Rechtsgrundlage des UIG, hilfsweise des IFG und des Art. 5 GG wird um Auskunft gebeten:

1. Welche Studien/Gutachten liegen der BNetzA zur geologischen Sicherheit der links- und rechtsrheinischen Bahnstrecken vor?

2. Welche Studien/Gutachten liegen der BNetzA zur längerfristigen geologischen Sicherheit der links- und rechtsrheinischen Bahnstrecken vor, vor allem unter dem Aspekt künftig womöglich veränderter Klimabedingungen (Starkregen, längerfristige Hitzeperioden, tiefreichende Fröste) ?

3. Welche Studien/Gutachten liegen der BNetzA vor, wie die Sicherheit der links- und rechtsrheinischen Bahnstrecken gegen Hangrutsche und andere geologische Risiken im Schiefergestein a) kurz- und b) langfristig sichergestellt werden kann und muß?

4. Welche Studien/Gutachten liegen der BNetzA zu den möglichen Auswirkungen von Hangrutschen auf den Zugverkehr der links- und rechtsrheinischen Bahnstrecken vor, insbesondere welche Personen-, Sach- und Umweltschäden (z.B. Gefahrgüter, vgl. Lahnstein) auftreten können und welchen Vorkehrungen getroffen werden müssten?

5. Welche Studien/Gutachten liegen der BNetzA zu den Ausweich-/Umfahrungsmöglichkeiten und deren Folgen auf den europäischen Zugverkehr im Fall längerfristig wirksamer Auswirkungen von Hangrutschen auf den Zugverkehr der links- und rechtsrheinischen Bahnstrecken vor?

Bei den Fragen nach Studien/Gutachten bitte jeweils den Titel, den Verfasser, das Jahr , ggf. URL angeben.

Da es sich nur um eine einfache Anfragen handelt, sind die Ausküfte nach §12 Abs. 1 UIG kostenfrei zu erteilen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Verkehrsrundschau meld…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wiederholte Hangrutsche an den Bahnstrecken am Mittelrhein [#215725]
Datum
16. März 2021 17:45
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Verkehrsrundschau meldete am 16.3.2021: "Felsrutsch: Europas meistbefahrene Güterzugstrecke weiterhin gesperrt Felsplatten und Geröll waren am Montagmorgen unweit des weltberühmten Loreley-Felsens auf die Gleise gerutscht. Wann die Strecke wieder befahrbar ist, bleibt ungewiss." Auf der Rechtsgrundlage des UIG, hilfsweise des IFG und des Art. 5 GG wird um Auskunft gebeten: 1. Welche Studien/Gutachten liegen der BNetzA zur geologischen Sicherheit der links- und rechtsrheinischen Bahnstrecken vor? 2. Welche Studien/Gutachten liegen der BNetzA zur längerfristigen geologischen Sicherheit der links- und rechtsrheinischen Bahnstrecken vor, vor allem unter dem Aspekt künftig womöglich veränderter Klimabedingungen (Starkregen, längerfristige Hitzeperioden, tiefreichende Fröste) ? 3. Welche Studien/Gutachten liegen der BNetzA vor, wie die Sicherheit der links- und rechtsrheinischen Bahnstrecken gegen Hangrutsche und andere geologische Risiken im Schiefergestein a) kurz- und b) langfristig sichergestellt werden kann und muß? 4. Welche Studien/Gutachten liegen der BNetzA zu den möglichen Auswirkungen von Hangrutschen auf den Zugverkehr der links- und rechtsrheinischen Bahnstrecken vor, insbesondere welche Personen-, Sach- und Umweltschäden (z.B. Gefahrgüter, vgl. Lahnstein) auftreten können und welchen Vorkehrungen getroffen werden müssten? 5. Welche Studien/Gutachten liegen der BNetzA zu den Ausweich-/Umfahrungsmöglichkeiten und deren Folgen auf den europäischen Zugverkehr im Fall längerfristig wirksamer Auswirkungen von Hangrutschen auf den Zugverkehr der links- und rechtsrheinischen Bahnstrecken vor? Bei den Fragen nach Studien/Gutachten bitte jeweils den Titel, den Verfasser, das Jahr , ggf. URL angeben. Da es sich nur um eine einfache Anfragen handelt, sind die Ausküfte nach §12 Abs. 1 UIG kostenfrei zu erteilen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215725/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Ihr Antrag nach dem IFG, UIG und VIG vom 16.3.2021 siehe beiliegenden Scan
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG, UIG und VIG vom 16.3.2021
Datum
25. März 2021
Status
Warte auf Antwort
siehe beiliegenden Scan
<< Anfragesteller:in >>
AW: 10.010-IFG-21-001 - Ihr Antrag nach dem IFG, UIG und VIG vom 16.3.2021 [#215725] bitte an poststelle@bnetza.de…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 10.010-IFG-21-001 - Ihr Antrag nach dem IFG, UIG und VIG vom 16.3.2021 [#215725]
Datum
3. April 2021 15:27
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
bitte an poststelle@bnetza.de weiterleiten Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihr Schreiben vom 25.3.2021, Az. 10.010-IFG-21-001, per PZU am 27.3.2021 erhalten. Um Missverständnisse zu vermeiden, sei klargestellt, dass sich alle Fragen auf die links- und rechtsrheinischen Bahnstrecken im Bereich des Mittelrheintals beziehen. Auch wenn es sehr unwahrscheinlich ist, dass die Titel von Gutachten/Studien irgendwelche Betriebs/Geschäftsgeheimnisse beinhalten, so wird - um Ihre Frage zu beantworten - darum gebeten, ggf. vor der (zeitaufwendigen) Beteiligung Dritter nach Art. 8 Abs. 1 IFG mit mir Kontakt aufzunehmen, um im Einzelfall meine Zustimmung zur Unkenntlichmachung einzuholen oder mir Gelegenheit zur Begründung zu geben. Nach hiesiger Auffassung handelt es sich bei allen Auskünften um einfache Auskünfte i.S.d. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, die kostenfrei zu erteilen sind. Sollte die BNetzA nicht von ihrer Auffassung der Kostenpflichtigkeit abrücken wollen, würde ich meinen Antrag wie folgt ändern: a) Ich ziehe meinen bereits gestellten Antrag mit mehreren Einzelauskunftsbegehren zurück und stelle stattdessen für jedes einzelne Auskunftsbegehren einen eigenen Antrag, d.h. statt eines (1) Sammelantrags nun fünf (5) Einzelanträge. Damit fällt für jeden Einzelantrag nur noch eine minimale Bearbeitungszeit an, zumal auch die Bescheiderstellung "am Fließband" erfolgen kann. Es handelt sich dann ja wohl zweifelsfrei um fünf (5) einfache Auskünfte, deren einzelner Bearbeitungsaufwand unterhalb der Bagatellgrenzen liegt. b) Sollte das der BNetzA noch nicht für eine Kostenfreiheit genügen, dann ändere ich die oben angesprochenen fünf (5) Einzelanträge so ab, dass ich nunmehr nicht die Titel von Studien/Gutachten begehre, sondern ich die UIG-Einsichtnahme in diese Gutachten begehre, wobei ich zunächst nach § 4 II 2 UIG, § 25 VwVfG, BVerwG 6 A 2.17, die Titel etc. mitgeteilt bekommen möchte, um dann ggf. eine Auswahl treffen zu können. Nach §12 Abs. 1 Satz 2 UIG ist die Einsichtnahme vor Ort kostenfrei. c) Die Aufspaltung in 5 Einzelanträge, siehe Schritt b), könnte ich auch überspringen und gleich ein (kostenfreies) Sammel-Einsichtsbegehren machen. Lassen Sie mich bitte wissen, für welchen Weg Sie sich entscheiden, gerne kann ich meine Antragstellung beliebig kompliziert machen, um prohibitiven Kostenforderungen entgegen zu wirken. Um zeitnahe Erteilung der gewünschten Auskünfte wird nun gebeten. Mit freundlichen Grüßen ... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 215725 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Antrag nach IFG, UIG, VIG, Art. 5 GG die BNetzA verfügt angeblich nicht über die erbetenen Informationen, siehe ei…
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach IFG, UIG, VIG, Art. 5 GG
Datum
16. April 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
die BNetzA verfügt angeblich nicht über die erbetenen Informationen, siehe eingescannten Brief