Wiederholte Verstösse gegen das Tierwohl/Tierquälerei Gerald Michalski Roetgen

Anfrage an: Städteregion Aachen

Unter diesem Link finden Sie einen Artikel der hiesigen Zeitung:
https://www.aachener-zeitung.de/suche/tierqu%C3%A4ler+roetgen/
Herr Gerald Michalski aus Roetgen, Jennepeterstr. 19 ist wiederholt in Sachen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz aufgefallen und bei der Überprüfung durch die Amtstierärztin derart ausfällig geworden, dass die anwesende Polizei eingreifen musste. Ich möchte gerne wissen, ob gegen Herrn Michalski nun endlich ein Tierhaltungsverbot ergangen ist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Mai 2020
  • Frist
    23. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Städteregion Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wiederholte Verstösse gegen das Tierwohl/Tierquälerei Gerald Michalski Roetgen [#187065]
Datum
19. Mai 2020 22:46
An
Städteregion Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter diesem Link finden Sie einen Artikel der hiesigen Zeitung: https://www.aachener-zeitung.de/suche/tierqu%C3%A4ler+roetgen/ Herr Gerald Michalski aus Roetgen, Jennepeterstr. 19 ist wiederholt in Sachen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz aufgefallen und bei der Überprüfung durch die Amtstierärztin derart ausfällig geworden, dass die anwesende Polizei eingreifen musste. Ich möchte gerne wissen, ob gegen Herrn Michalski nun endlich ein Tierhaltungsverbot ergangen ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187065 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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