Wiederkehrende Bauwerksprüfungen im Hochbau nach VDI 6200

Eine Übersicht, für welche Gebäude in Ihrem Verfügungsbereich
innerhalb der letzten 3 Jahre wiederkehrende Bauwerksprüfungen
im Hochbau nach VDI 6200 erforderlich gewesen wären und wie-
viele davon tatsächlich ausgeführt und von Ihnen kontrolliert wurden.

Bzw. ob nach Ihrer Kenntnis überhaupt in Ihrem Bereich wiederkehren-
de Bauwerksprüfungen im Hochbau nach VDI 6200 jemals erfolgt
sind.

Eventuelle Versäumnisse bitte kurz begründen.

Ferner bitte ich um alle Unterlagen, die sich direkt oder indirekt auf
das Freizeit- und Businesszentrum Nürburgring 2009 beziehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. August 2014
  • Frist
    16. September 2014
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Ralf Dell (Steuerzahler)
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersic…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Ralf Dell (Steuerzahler)
Betreff
Wiederkehrende Bauwerksprüfungen im Hochbau nach VDI 6200 [#7113]
Datum
15. August 2014 21:25
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht, für welche Gebäude in Ihrem Verfügungsbereich innerhalb der letzten 3 Jahre wiederkehrende Bauwerksprüfungen im Hochbau nach VDI 6200 erforderlich gewesen wären und wie- viele davon tatsächlich ausgeführt und von Ihnen kontrolliert wurden. Bzw. ob nach Ihrer Kenntnis überhaupt in Ihrem Bereich wiederkehren- de Bauwerksprüfungen im Hochbau nach VDI 6200 jemals erfolgt sind. Eventuelle Versäumnisse bitte kurz begründen. Ferner bitte ich um alle Unterlagen, die sich direkt oder indirekt auf das Freizeit- und Businesszentrum Nürburgring 2009 beziehen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Ralf Dell Steuerzahler <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ralf Dell (Steuerzahler)
Kreisverwaltung Ahrweiler
Vollzug Informationsrecht; Antrag nach dem Landesumweltinformationsgesetz Rheinland-Pfalz- LUIG-), Landesinformati…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
Wiederkehrende Bauwerksprüfungen im Hochbau nach VDI 6200 [#7113] ; Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG
Datum
18. August 2014 17:01
Status
Warte auf Antwort
Vollzug Informationsrecht; Antrag nach dem Landesumweltinformationsgesetz Rheinland-Pfalz- LUIG-), Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) und Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre E-Mail vom 15.08.2014 Sehr geehrter Herr Dell, Ihre o. a. E-Mail ist hier am 15.08.2014 eingegangen und wird geprüft. Wir werden unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Ahrweiler
Vollzug Informationsrecht; Antrag nach dem Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), dem Landesinformationsfreiheitsg…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
Wiederkehrende Bauwerksprüfungen im Hochbau nach VDI 6200
Datum
10. September 2014 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Vollzug Informationsrecht; Antrag nach dem Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Erteilung einer Information betreffend den wiederkehrenden Bauwerksprüfungen im Hochbau nach VDI 6200 Ihre Mail vom 15.08.2014 Sehr geehrter Herr Dell, die VDI 6200 richtet sich an Gebäudeeigentümer, Verfügungsberechtigte sowie beteiligte Fachpersonen und nicht an Bauaufsichtsbehörden. Die VDI 6200 ist keine in Rheinland-Pfalz eingeführte technische Baubestimmung. Daher liegen der Kreisverwaltung keine Übersichten bzw. Kenntnisse über wiederkehrende Bauwerksprüfungen im Hochbau nach VDI 6200 vor. Das gilt auch für das Freizeit- und Businesszentrum Nürburgring. Mit freundlichen Grüßen