Wiederkehrende Beiträge Völkersweiler, Ausbau von Verkehrsanlagen

Im Session Net der VG Annweiler bin ich auf den Entwurf zu den wiederkehrenden Beiträgen zum Ausbau von Verkehrsanlagen gestoßen, der in der Gemeinderatssitzung am 24.04.24 beraten werden soll. In den Änderungen zur bestehenden Satzung wird unter §3 zu den Ermittlungsgebieten auf die beiden Anlagen verwiesen. In der Anlage zum Ortsplan kann ich leider den Josephshof nicht finden. Aus welchem Grund werden die Besitzer dieses Hofes nicht belastet? Des weiteren soll die Satzung rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft gesetzt werden. Warum dieses Datum? Beschlossen wurde die Erneuerung/ Instandsetzung der Kirchenmauer 2020! Ich bitte um Beantwortung meiner Anfrage bis zum 23.04.24.

Warte auf Antwort

  • Datum
    17. April 2024
  • Frist
    22. Mai 2024
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Andreas Braun
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Session Net der VG Annweiler bi…
An Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels Details
Von
Andreas Braun
Betreff
Wiederkehrende Beiträge Völkersweiler, Ausbau von Verkehrsanlagen [#306564]
Datum
17. April 2024 17:09
An
Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Session Net der VG Annweiler bin ich auf den Entwurf zu den wiederkehrenden Beiträgen zum Ausbau von Verkehrsanlagen gestoßen, der in der Gemeinderatssitzung am 24.04.24 beraten werden soll. In den Änderungen zur bestehenden Satzung wird unter §3 zu den Ermittlungsgebieten auf die beiden Anlagen verwiesen. In der Anlage zum Ortsplan kann ich leider den Josephshof nicht finden. Aus welchem Grund werden die Besitzer dieses Hofes nicht belastet? Des weiteren soll die Satzung rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft gesetzt werden. Warum dieses Datum? Beschlossen wurde die Erneuerung/ Instandsetzung der Kirchenmauer 2020! Ich bitte um Beantwortung meiner Anfrage bis zum 23.04.24.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Braun Anfragenr: 306564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306564/ Postanschrift Andreas Braun << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Braun

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