Wieso wurde vor der defekten Schleuse in Lehmen nicht gewarnt?

Eines der Schleusentore der Lehmener Moselschleuse wies einen Defekt auf wodurch die tatsächliche Hochwasserhöhe in den Dörfern oberhalb der Schleuse drastisch erhöht wurde.
Ich bitte um die vollständige Auflistung der Massnahmen zur Unterrichtung der Anwohner oberhalb der Schleuse Lehmen. Wie wurde sichergestellt, dass diese Menschen eine Chance hatten sich zu evakuieren?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Name removed >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eines der Sc…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wieso wurde vor der defekten Schleuse in Lehmen nicht gewarnt? [#225215]
Datum
19. Juli 2021 22:03
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Name removed >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eines der Schleusentore der Lehmener Moselschleuse wies einen Defekt auf wodurch die tatsächliche Hochwasserhöhe in den Dörfern oberhalb der Schleuse drastisch erhöht wurde. Ich bitte um die vollständige Auflistung der Massnahmen zur Unterrichtung der Anwohner oberhalb der Schleuse Lehmen. Wie wurde sichergestellt, dass diese Menschen eine Chance hatten sich zu evakuieren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Name removed >> << Name removed >> Request Number: 225215 Reply To: <<email address>> Upload large files for this request here: https://fragdenstaat.de/en/request/225215/upload/4ba048b6a20f6ae78584b328a29bb6f986082c76/ Post Address: << Name removed >> << Name removed >> << Address removed >> << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wieso wurde vor der defekten Schleuse in Lehme…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wieso wurde vor der defekten Schleuse in Lehmen nicht gewarnt? [#225215]
Datum
31. August 2021 17:17
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wieso wurde vor der defekten Schleuse in Lehmen nicht gewarnt?“ vom 19.07.2021 (#225215) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225215/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Wieso wurde vor der defekten Schleuse in Lehmen nicht gewarnt?“ [#225215]
Datum
31. August 2021 17:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/225215/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise ignoriert, weil man sich nicht in der Verpflichtung sieht transparent aufzuklären. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Yvonne Siebert Anhänge: - 225215.pdf Anfragenr: 225215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225215/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Eingabe vom 1.9.2021 # 25-724/002 II#0404 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreih…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe vom 1.9.2021 # 25-724/002 II#0404
Datum
20. September 2021 18:00
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
525,3 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-724/002 II#0404 Sehr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt];[geschwärzt]=[geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingabe vom 1.9.2021 # 25-724/002 II#0404 [#225215] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfre…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe vom 1.9.2021 # 25-724/002 II#0404 [#225215]
Datum
21. September 2021 14:02
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wieso wurde vor der defekten Schleuse in Lehmen nicht gewarnt?“ vom 19.07.2021 (#225215) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner kleinen Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225215/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingabe vom 1.9.2021 # 25-724/002 II#0404 [#225215] Sehr [geschwärzt], Ihre Antwort verwirrt mich. Das W…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe vom 1.9.2021 # 25-724/002 II#0404 [#225215]
Datum
21. September 2021 14:10
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Ihre Antwort verwirrt mich. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist dem Bundesministerium für Verkehr zugeordnet. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz ist als Unterbehörde diesem nachgeordnet. Wieso sollte hierbei das Bundesland und nicht der Bund zuständig sein? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 225215 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz vo…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz vom 19.7.2021 # 25-724/002 II#0404
Datum
22. September 2021 15:21
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
696,1 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-724/002 II#0404 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim WSA Mosel-Saar-Lahn vom 19.7.2021 # 25…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim WSA Mosel-Saar-Lahn vom 19.7.2021 # 25-724/002 II#0404
Datum
3. Dezember 2021 15:00
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-724/002 II#0404 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen