Wildnis und NWE in Niedersachsen
Antrag nach dem NUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit dem Antrag "Niedersachsens Wälder zukunftssicher umbauen - klimaresilienten Waldumbau gestalten“, eingereicht von den Fraktionen B90/Die Grünen und SPD, interessiere ich mich besonders für Punkt 8 des Antrags, der die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt im Landeswald und Bundeswald betrifft.
Der Antrag kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_05000/03501-04000/19-03614.pdf
Gemäß der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ist es bis 2030 Ziel, dass der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung (NWE) mindestens 5 % der Waldfläche Deutschlands bzw. 10 % der Waldfläche im öffentlichen Eigentum beträgt. In diesem Kontext richte ich folgende Fragen an Sie:
1. Wie viele Hektar der Staatwaldfläche in Niedersachsen sind derzeit bereits aus der Nutzung genommen, und wie viele Hektar sollen zusätzlich unter Berücksichtigung des genannten Antrags hinzukommen?
2. In Anbetracht der Tatsache, dass Bundeswaldflächen größtenteils von der Bundeswehr benötigt werden, stelle ich die Frage, ob die Regierung plant, den Anteil der nutzungsfreien Wälder im Staatswald zu erhöhen, um die NWE-Ziele im öffentlichen Eigentum zu erreichen?
3. Angesichts des nationalen Ziels, zwei Prozent Wildnis zu schaffen, interessiert mich die Position der Regierung in Niedersachsen zu diesen Zielen. Zum Thema Wildnis habe ich außerdem noch folgende Fragen: Wie viel Prozent der Landesfläche erfüllen die Wildniskriterien des Bundesamtes für Naturschutz? Welche Gebiete sind an den Bund gemeldet? Gibt es Planungen für weitere Wildnisgebiete?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Zeit und Ihre Bemühungen und freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum7. März 2024
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10. April 2024
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