Wildrisse durch Hunde

1. Wie viele Hunde haben in den Jahren 2019 bis 2022 in Niedersachsen Wildtiere gerissen?
2. Wie verteilen sich die Wildrisse auf die verschiedenen Arten von Wild, z. B. Rehe?
3. Wie viele Hunde haben in den Jahren 2019 bis 2022 in der Region Hannover sowie im Stadtgebiet Hannovers Wildtiere gerissen?
4. Wie verteilen sich die Wildrisse in der Region bzw. dem Stadtgebiet Hannovers auf die verschiedenen Arten von Wild, z. B. Rehe?

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  • Datum
    30. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
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Antrag nach dem NUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << …
An Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wildrisse durch Hunde [#274412]
Datum
30. März 2023 23:01
An
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Hunde haben in den Jahren 2019 bis 2022 in Niedersachsen Wildtiere gerissen?<< Antragsteller:in >> 2. Wie verteilen sich die Wildrisse auf die verschiedenen Arten von Wild, z. B. Rehe?<< Antragsteller:in >> 3. Wie viele Hunde haben in den Jahren 2019 bis 2022 in der Region Hannover sowie im Stadtgebiet Hannovers Wildtiere gerissen?<< Antragsteller:in >> 4. Wie verteilen sich die Wildrisse in der Region bzw. dem Stadtgebiet Hannovers auf die verschiedenen Arten von Wild, z. B. Rehe? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274412/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Jagdstatistisch wird „Fallwild durch Straße…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Wildrisse durch Hunde [#274412]
Datum
4. April 2023 07:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Jagdstatistisch wird „Fallwild durch Straßen- oder Schienenverkehr“ oder „sonstiges Fallwild“ erfasst. Über explizite Wildtierrisse durch Hunde können keine Angaben getätigt werden, weil eine jagdstatistische Meldung nicht angezeigt werden muss (Fragen 1 und 2). Inwieweit Wildtierrisse durch Hunde in der Stadt Hannover und in der Region Hannover bekannt sind oder zur Anzeige gekommen sind, ist ggf. bei den zuständigen Ordnungsbehörden nachzufragen (Fragen 3 und 4). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Vielleicht können Sie sich denken, dass sie …
An Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wildrisse durch Hunde [#274412]
Datum
4. April 2023 09:32
An
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Vielleicht können Sie sich denken, dass sie mich etwas ratlos zurücklässt, denn der Sinn meiner Frage war nachzuvollziehen, inwieweit bzw. in welchem Umfang die Leinenpflicht in Niedersachsen tatsächlich das Wild schützt. Wenn es keinerlei Statistik zu dem Thema gibt, dann hängen die Maßnahmen gewissermaßen in der Luft, eine Evaluation ist unmöglich. Wenn die Leinenpflicht eine harmlose Maßnahme wäre, die keine Diskussionen hervorruft, wäre eine Evaluation sicherlich uninteressant, aber sie ist im Gegenteil zwischen Befürwortern und Gegnern heftig umstritten und führt regelmäßig zu Streitgesprächen in den Wäldern. Dies zu befrieden, hielte ich für sinnvoll - es braucht jedoch Daten, auf die man verweisen kann. Deshalb möchte ich meine Frage etwas weiter stellen: Wie hat man die Leinenpflicht evaluiert, woher weiß man, dass sie sinnvoll ist und nicht nur eine Schikane für Hundebesitzer darstellt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274412/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> die Regelung zur temporären Anleinpflicht für Hunde während der allgemein…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Wildrisse durch Hunde [#274412]
Datum
5. April 2023 06:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Regelung zur temporären Anleinpflicht für Hunde während der allgemeinen Brut- und Setzzeiten im Frühjahr, welche sich an hundehaltende Menschen richtet, besteht seit vielen Jahren und findet ihren Ursprung im Natur- und Artenschutz in der überwiegend anthropogen geprägten Landschaft in Niedersachsen. Während des zeitigen Frühjahrs wird die freie Landschaft zur Kinderstube. Einige wildlebende Tierarten haben bereits Nachwuchs, bei anderen Arten sind die weiblichen Tiere hochtragend. In diesem Zustand sind die Tiere wildbiologisch in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch die am Boden brütenden Vogelarten beginnen in dieser Zeit ihr Brutgeschäft in der freien Flur, an Feldrainen und Wegeböschungen. Wiederholte und vom Naturnutzer oft kaum wahrnehmbare Störungen führen in Abhängigkeit von Art und Situation zu Problemen. Je nach Störung reicht eine einmalige Beunruhigung zur Aufgabe des Nestes. Elterntiere lassen vielfach ihre Jungtiere zurück, die dann durch Unterkühlen und Verhungern umkommen. Mögliche Nachgelege haben eine geringere Eianzahl und der spätere Schlüpftermin ist der ungünstigere, da er später in den Jahresverlauf fällt. Der Verlust bzw. die Tötung von wild lebenden Tieren durch Hunde infolge eines unmittelbaren Angriff ist in der Praxis sicherlich deutlich geringer als durch nachhaltiges Aufschrecken. Das es über diese Formen der Beeinträchtigung jedoch keine abschließenden statistischen Erhebungen geben kann liegt in der Natur der Sache und ist auch nicht zwingend erforderlich. Tatsache ist: Mit der auf Rücksichtnahe und Vorsorge basierenden Regelung, der auf wenige Wochen im Frühjahr beschränkten Leinenpflicht, werden vermeidbare Störungen minimiert. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang, dass es für alle Naturbesucher, wie auch die Land- und Forstwirtschaft eine Selbstverständlichkeit sein sollte, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten, auf die Umwelt und den Schutz wild lebender Tiere , insbesondere in sensiblen Zeiten, zu achten. Abschließend möchte ich Ihnen mitteilen , dass gesetzliche Vorgaben – wie die zum Verhalten in der Freien Landschaft, zu denen auch die Regelung zum befristeten Leinenzwang gehört – einer ständigen Überprüfung unterliegen. Dabei spielen sowohl die Aspekte einer tiergerechten Hundehaltung als auch die des Natur- und Artenschutzes eine wichtige Rolle. Neben der Betrachtung weitergehender Regelungen und der Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse werden dabei auch themenbezogen Fachgespräche mit Interessenvertretungen geführt. Im Zuge der Überprüfung und Anpassung der derzeitigen Regelung wird man somit bei zukünftigen Gesetzgebungsverfahren sicherlich verschiedene Lösungsansätze diskutieren. Mit freundlichen Grüßen