Windenergie in NRW bis zum 15.05.2022 (bzw. 31.06.22)
Laut des Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbe-darfsgesetz – WindBG), vom Bundestag am 07.07.2022 verabschiedet, muß NRW nach § 3 bis zum 31.12.2027 1,10 % (= 375,236.840 km2) bzw. bis zum 31.12.2032 1,80 % (= 614,023.940 km2) der Landesfläche (34.112,440 km2) als Standorte für Windenergie ausweisen.
Frage 1: Wie hoch war am 15.05.2022 (bzw. 31.06.22) in NRW die für Windenergie ausgewiesenen Flächen (Gesamtfläche), die dem § 3 des WinBG entsprechen? Angaben bitte, wenn möglich in m2 beziffern.
Frage 2: Wie hoch war am 15.05.2022 (bzw. 31.06.22) die Anzahl der in NRW in Betrieb befindenden bzw. genehmigten Windenergieanlagen (Gesamtanzahl)?
Frage 2a: Wie hoch war dabei der Anteil/Anzahl der < 3 MW-Anlagen, 3 MW-Anlagen, 5 MW-Anlagen, > 5 MW-Windenergieanlagen?
Frage 3: Wie hoch war am 15.05.2022 (bzw. 31.06.22) die Nennleistung aller der in NRW in Betrieb befindenden bzw. genehmigten Windenergieanlagen?
Frage 4: Wie hoch war bis zum 15.05.2022 (bzw. 31.06.22) die Jahresstromerzeugung der in NRW in Betrieb befindenden Windenergieanlagen? Angaben bitte jeweils für die 2. Hälfte 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 1. Hälfte 2022.
Vielen Dank
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum17. Juli 2022
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20. August 2022
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