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Windhöffigkeit im Gebiet des geplanten Windparks Winterlingen

1) die "Stellungnahme Windhöffigkeit" (Kapitel 2.3) aus dem Genehmigungsantrag Windpark Winterlingen durch die Projektgesellschaft Windpark Winterlingen-Alb (Vortex Energy Group)
2) alle weiteren Ihnen vorliegenden Unterlagen zur Untersuchung der Windhöffigkeit im Gebiet des geplanten Windparks (bspw. aber nicht ausschließlich eigene Untersuchungen des Landratsamts)

Ergebnis der Anfrage

Herausgabe des Kapitels "Stellungnahme Windhöffigkeit" aus dem Genehmigungsantrag für den Windpark Winterlingen (in der öffentlichen Version als Betriebsgeheimnis deklariert, dem Landratsamt laut Zeitungsberichten aber in einer geheimen Version bekannt) wurde abgelehnt, weil der Antragssteller sich weiterhin auf das Betriebsgeheimnis beruft.

Eine Teilschwärzung des Dokuments wurde abgelehnt, weil der Antragssteller das gesamte Kapitel als Betriebsgeheimnis deklariert habe. Eine genauere Prüfung durch das Landratsamts, ob eine Teilschwärzung möglich wäre, ist aus der Antwort nicht zu erkennen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Februar 2019
  • Frist
    25. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) di…
An Landratsamt Zollernalbkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Windhöffigkeit im Gebiet des geplanten Windparks Winterlingen [#59100]
Datum
23. Februar 2019 17:18
An
Landratsamt Zollernalbkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) die "Stellungnahme Windhöffigkeit" (Kapitel 2.3) aus dem Genehmigungsantrag Windpark Winterlingen durch die Projektgesellschaft Windpark Winterlingen-Alb (Vortex Energy Group) 2) alle weiteren Ihnen vorliegenden Unterlagen zur Untersuchung der Windhöffigkeit im Gebiet des geplanten Windparks (bspw. aber nicht ausschließlich eigene Untersuchungen des Landratsamts)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Zollernalbkreis
Ihre Anfragen vom 23.02.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei unser Antwortschreiben auf Ihre Anfragen vom 23.02…
Von
Landratsamt Zollernalbkreis
Betreff
Ihre Anfragen vom 23.02.2019
Datum
26. Februar 2019 14:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei unser Antwortschreiben auf Ihre Anfragen vom 23.02.2019. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Zollernalbkreis
Ihre Anfragen vom 23.02.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei unser Antwortschreiben auf Ihre Anfragen vom 23.02…
Von
Landratsamt Zollernalbkreis
Betreff
Ihre Anfragen vom 23.02.2019
Datum
26. Februar 2019 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei unser Antwortschreiben auf Ihre Anfragen vom 23.02.2019. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Zollernalbkreis
Ihre Anfragen vom 23.02.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei unser Antwortschreiben auf Ihre Anfragen vom 23.02…
Von
Landratsamt Zollernalbkreis
Betreff
Ihre Anfragen vom 23.02.2019
Datum
26. Februar 2019 14:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei unser Antwortschreiben auf Ihre Anfragen vom 23.02.2019. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Zollernalbkreis
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie unser Schreiben vom 19.03.19 bzgl. Ihrer Umweltinformationsanfrag…
Von
Landratsamt Zollernalbkreis
Betreff
Windhöffigkeit im Gebiet des geplanten Windparks Winterlingen - Ihre Anfrage vom 23.02.19
Datum
19. März 2019 14:44
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie unser Schreiben vom 19.03.19 bzgl. Ihrer Umweltinformationsanfrage vom 23.02.2019. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> in Ihrem Antwortschreiben lehnen Sie eine Herausgabe der "Stellungnahme …
An Landratsamt Zollernalbkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Windhöffigkeit im Gebiet des geplanten Windparks Winterlingen - Ihre Anfrage vom 23.02.19 [#59100]
Datum
25. März 2019 19:10
An
Landratsamt Zollernalbkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> in Ihrem Antwortschreiben lehnen Sie eine Herausgabe der "Stellungnahme Windhöffigkeit" nach IFG und UIG ab, weil der Antragssteller Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geltend gemacht habe und das öffentliche Interesse nicht erkennbar sei bzw. falls vorhanden so zumindest nicht überwiege. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass es ein großes öffentliches Interesse an der Thematik gibt, da die Windsituation ein Baustein von Genehmigung oder Ablehnung ist und die Windverhältnisse sich im betroffenen Gebiet im Grenzbereich befinden und den entscheidenen Auschlag geben könnten. Ich habe allerdings einen Kompromissvorschlag: Bitte schwärzen Sie oder die Windpark-Winterlingen-Alb GmbH & Co. KG das Dokument so, dass keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse mehr tangiert werden, und senden es mir dann zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Landratsamt Zollernalbkreis
Sehr geehrtAntragsteller/in eine Schwärzung des Dokuments ist nicht möglich, da das gesamte Dokument vom Antrags…
Von
Landratsamt Zollernalbkreis
Betreff
Antwort: AW: Windhöffigkeit im Gebiet des geplanten Windparks Winterlingen - Ihre Anfrage vom 23.02.19 [#59100]
Datum
3. April 2019 14:45
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in eine Schwärzung des Dokuments ist nicht möglich, da das gesamte Dokument vom Antragsteller als vertraulich gekennzeichnet wurde und der Inhalt sich auf die von Ihnen angefragten Daten bezieht. Hinsichtlich der rechtlichen Bewertung möchte ich auf unseren Bescheid vom 19.03.2019 verweisen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.