Windkraftanlagen

Die Lebensdauer der Rotorblätter von aktuellen Windkraftanlagen beträgt rund 20 Jahre, das verwendete Material lässt sich nicht recyceln. Was passiert mit ihnen dann?

Antwort verspätet

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  • Datum
    11. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
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Roman Kurth, Dr.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Roman Kurth, Dr.
Betreff
Windkraftanlagen [#296846]
Datum
11. Januar 2024 09:17
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Lebensdauer der Rotorblätter von aktuellen Windkraftanlagen beträgt rund 20 Jahre, das verwendete Material lässt sich nicht recyceln. Was passiert mit ihnen dann?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Roman Kurth, Dr. Anfragenr: 296846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296846/ Postanschrift Roman Kurth, Dr. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Roman Kurth, Dr.
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Dr. Kurth, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben Ihre Anfrage an das zuständige Ministerium…
Sehr geehrter Herr Dr. Kurth, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben Ihre Anfrage an das zuständige Ministerium (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW) weitergeleitet. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Roman Kurth, Dr.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Windkraftanlagen“ vom 11.01.2024 (#296846) wurde von Ihnen nicht i…
An Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Roman Kurth, Dr.
Betreff
AW: WG: Windkraftanlagen [#296846]
Datum
13. Februar 2024 08:38
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Windkraftanlagen“ vom 11.01.2024 (#296846) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Roman Kurth, Dr.